Hausdurchsuchung und Sicherstellung

27. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung und Sicherstellung

Guten Tag,

ich habe leider eine total dumme Aktion gemacht. Ich habe im Dezember 2018 bei jemanden Schuhe gekauft Wert von 400 Euro. Persönliche Übergabe der Schuhe. Eine Woche später, weil ich gerade das Geld nicht hatte und eigentlich das Geld später zahlen wollte, habe ich per Paypal angegeben das ich diese Zahlung nicht autorisiert habe und mir wurde recht geben. Ich dachte eigentlich das vergeht jetzt einfach, aber leider war das nicht der Fall. Vor paar Tagen stand dann die Kripo bei mir und hat die Wohnung durchsucht und die Schuhe mit genommen. Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren? Und kann ich irgendwie noch einigermaßen glimpflich davon kommen? Ich weiß das es total dumm war und ich habe absolut nicht nachgedacht bei der Aktion was ich da mache..

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von go514030-3):
Ich dachte eigentlich das vergeht jetzt einfach,

Naja, nicht jeder kann es sich leisten mal eben 400 EUR zu verlieren.



Zitat (von go514030-3):
Was kann jetzt im schlimmsten Fall passieren?

Der § 263 StGB sieht dafür bis zu 10 Haft vor.
Nicht das das sonderlich realistisch wäre, aber man wollte ja die schlimmste Variante wissen ...



Zitat (von go514030-3):
Und kann ich irgendwie noch einigermaßen glimpflich davon kommen?

Kommt darauf an, wie alt man ist und welche Vorstrafen man hat, ob es schon mal Vorfälle ohne Verurteilung gab.
Die 400 EUR kann man recht kurzfristig aufbringen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorbestraft bin ich nicht. Ich bin 24 Jahre alt. Und ja die 400€ könnte ich innerhalb vor 1-2 Wochen aufrbingen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Wenn dann ein Anhörungsbogen kommt, müsste man mal schauen was genau vorgeworfen wird.

Da die Tat ja begangen und auch nachweisbar ist, würde sich ein Geständnis gut machen.
Dann würde ich diese 400 EUR mal ganz schnell an das Opfer überweisen.

So was nennt sich tätige Reue und Einsicht und macht sich vor Gericht immer gut.


Normalerweise geht so was bei Ersttätern mit einer Geldstrafe (30-40 Tagessätze) aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hatte als die Kripo da war einen Zettel bekommen mit dem Tat Vorwurf etc.

Ich habe erst mal die Aussage verweigert, weil ich mit meinem Anwalt vorher sprechen wollte.
Also sollte ich am Besten jetzt einfach die 400€ per Paypal an denjenigen Zahlen?

Gibt es keine Chance mehr, das außerhalb eines Gerichts zu klären?

Und danke schon mal für die Antworten und die Hilfe

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ich dachte eigentlich das vergeht jetzt einfach,


Du dachtest, dass sich der Verkäufer einfach mal um 400,00 € betrügen lässt??

Zitat:
Also sollte ich am Besten jetzt einfach die 400€ per Paypal an denjenigen Zahlen?


Ja, das wäre eine extrem gute Idee, denn dann besteht durchaus noch die

Zitat:
Chance...das außerhalb eines Gerichts zu klären


nämlich im Wege einer Einstellung nach §§ 153 , 153a StPO durch die Staatsanwaltschaft.
Außerdem bekommst Du dann auch noch die Schuhe wieder.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.04.2019 10:39

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#6
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

@Streetworker Ja ich weiß doof. Letztes Jahr war ich in einer komischen Phase, was das ganze aber nicht Entschuldigen soll.

Also du bist auch der Meinung ich sollte ihm jetzt die 400€ zahlen? Oder sollte ich vorher mit meinem Anwalt reden bevor ich das tue?

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#7
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn Du dem für den selben Rat auch noch mal 400,00 EUR zahlen willst ;)

Fakt ist dass du einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, die Ware in Empfang genommen hast das Geld aber nicht bezahlt hast. Fakt ist auch dass der Verkäufer Anspruch auf das Geld hat und du im Gegenzug Anspruch auf die Schuhe.

Wenn du strafrechtlich halbwegs ungeschoren aus der Sache herauskommen willst, solltest du das Geld bezahlen, ja. Denn der Straftatbestand des Betruges ist eindeutig erfüllt, und zwar spätestens ab dem Zeitpunkt wo du gegenüber Paypal angegeben hast, die Zahlung nicht autorisiert zu haben um das Geld zurück zu bekommen.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 28.04.2019 20:55

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
das Geld aber nicht bezahlt hast.

Eigentlich viel schlimmer. Hätte er nur nicht gezahlt, wäre ja noch der "Notausgang" des "habs vergessen" offen.
Aber er hat es ja gezahlt und dann wieder "zurückgeklaut".

Fraglich ob da ein Anwalt tatsächlich noch was retten könnte...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ein Anwalt wird da auch nichts mehr retten, denn selbst wenn man davon ausginge, dass nicht schon bei Vertragsabschluss die Betrugsabsicht vorlag, ist der Betrug, wie schon gesagt, spätestens mit (Beginn) der Rückabwicklungnummer bei Paypal verwirklicht.

Hier geht nur noch Schadensbegrenzung.

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#10
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay danke für die Antworten. Also bei Vertragsabschluss, war das eigentlich so nicht geplant das Geld zurückzuholen. Und eigentlich wollte ich es dann einfach später ihm wieder zahlen, warum auch immer ich das nicht getan habe.

Was könnte denn noch passieren, wenn ich mich Entschuldige, die 400€ Überweise?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Da kann alles passieren von der Einstellung bis zur Geldstrafe.

Anspruch auf die Bezahlung hat er aber so oder so. Zur Not nimmt er sich einen Anwalt und klagt sie zivilrechtlich ein. Dann darfst du auch noch seinen Anwalt zahlen.

Und die Staatsanwaltschaft wird auch eher geneigt sein einzustellen, wenn Du jetzt zeitnah zahlst.

Daher gibt es da gar nichts zu überlegen, wenn Du möglichst günstig aus der Sache raus willst.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go514030-3
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, danke für die schnelle Antwort.

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