Hausdurchsuchung - und wie ist das wenn ich mein aussage widerrufe?

14. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung - und wie ist das wenn ich mein aussage widerrufe?

Hallo,
vorweg, Deutsch ist nicht mein Muttersprache, also bitte verzeih mir die Grammatik Fehler.

Am Freitag wurde bei uns ein Hausdurchsuchung durchgeführt, da mein Nachbar mir beschuldigt hat ein Drogen Dealer zu sein. Mein Frau konsumiert gelegentlich Ecstasy, und ich wüsste wo es in die Wohnung ist. Ich habe die Beamten es sofort gegeben. Da ich meine Frau Schutzen wollte, hab ich gesagt das es meins ist. Hierzu müsste ich eine aussage machen, und ich hab auch dort gesagt das es meins ist. Ich war nicht in klaren über die möglichen Konsequenzen für mich da ich nichts genommen hat (hab ich noch nie) und da ich nicht am Straßenverkehr Teilgenommen hab. Mein Frau will nun zugeben das es doch Ihre war, und ich soll mein aussage Widerrufen. Ich denke das der weg um eine Anwalt nicht rumkommen wird. Meine frage, kann es doch noch Konsequenzen für mich haben, da es zu eins nicht mein war, ich nie was genommen habe, und wie ist das wenn ich mein aussage widerrufe?

Danke im voraus

Robbers

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

Erstens über welche Menge reden wir hier?
Wie viel Tabletten bzw. Gramm.

Dann können wir Ihnen sicher weiterhelfen, denn dann wird sich zeigen ob ein Anwalt hier nötig wird oder nicht.


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"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

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#2
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es waren 3 Tabletten.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hat jemand von Ihnen einen Führerschein?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hab die Klasse b mein frau fährt nicht

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Sehen Sie - deshalb könnte das schwierig werden. Ectasykonsumenten wird nämlich der Führerschein entzogen, wegen Nichteignung. Und jetzt wird es genau so aussehen, als wollten Sie beide dies vermeiden und daher will die Frau unbedingt die Schuld auf sich nehmen. Es ist nämlich nicht so, daß man Ihrer Frau das jetzt unbedingt glauben muß bzw. daß Sie Ihre Aussage einfach "zurückziehen" können.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#6
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Muss mein schuld bzw das ich was konsumiert habe erst bewiesen werden?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Muss mein schuld bzw das ich was konsumiert habe erst bewiesen werden? Sie haben sie schon bewiesen - eine Aussage eines Tatverdächtigen ist ein Beweis.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn der Aussage widerrufen wird? Kann das dann noch verwertet werden? Bzw an Dritte abgegeben werden?

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#9
 Von 
robbers
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Selbst wenn der Aussage widerrufen wird? Kann das dann noch verwertet werden? Bzw an Dritte abgegeben werden?

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""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32846 Beiträge, 17253x hilfreich)

Na sicher - ich habe doch oben ganz deutlich geschrieben, daß man eine Aussage nicht widerrufen kann. Man kann eine neue Aussage machen - dann gibt es zwei Aussagen. Widerrufen im Sinne von "hat nie existiert" geht nicht.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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