Hausdurchsuchung - was darf anwesende Ehefrau ausplaudern?

29. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)
Hausdurchsuchung - was darf anwesende Ehefrau ausplaudern?

Angenommen, in der Wohnung eines Ehepaares findet eine Hausdurchsuchung statt wegen des Verdachts gegen den Ehemann, eine Straftat nach § 184b begangen zu haben. Dieser gibt in Anwesenheit seiner Ehefrau zu, die beiden ihm vorgelegten Bilder zu kennen, in Darknetforen unterwegs gewesen zu sein und die Bilder gespeichert sowie weitergeleitet zu haben. Er habe sich in diese Foren einschleichen wollen, um sie auffliegen zu lassen. Seine Computer, Festplatten, Smartphone etc. werden mitgenommen. Laptop und Smartphone der Ehefrau bleiben in der Wohnung.

Zu Beginn der Hausdurchsuchung wird der Ehemann gefragt, ob seine Frau dabei sein dürfe, wenn ihm der "delikate" Grund für die Durchsuchung genannt und er dazu befragt werde. Dem stimmt er zu.

Wie ist nun die Rechtslage bzgl. dessen, was die Ehefrau gegenüber Dritten erzählen darf? Ist sie zum Schweigen verpflichtet und macht sich strafbar, wenn sie Freunden und Bekannten von der Hausdurchsuchung und deren Grund erzählt?




17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

1. Warum belastet man sich selbst?
2. Die Wahrheit, das hier eine HD wegen 184b stattgefunden hat darf sie natürlich erzählen.

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#2
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
1. Warum belastet man sich selbst?
Aus Ahnungslosigkeit im ersten Schock.

Zitat (von Roboter3000):
2. Die Wahrheit, das hier eine HD wegen 184b stattgefunden hat darf sie natürlich erzählen.
Sicher, dass sie nicht nur sagen darf, dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat? Und den Grund, der ja bisher nur ein Verdacht ist, sowie die Äußerungen des Ehemannes nicht weitertratschen darf? Schließlich hat sie das ja nur erfahren, weil der Ehemann ihre Anwesenheit beim Gespräch mit den Polizisten zuließ. Ein RA meinte, sie dürfe nur von dem Umstand berichten, dass eine Hausdurchsuchung stattgefunden habe. Mehr nicht.

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#3
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

Welche Rechtsgrundlage soll das haben? Sie darf nur nicht LÜGEN.

Also zB ssgrn es ist eine HD durchgeführt worden, wegen Mordverdacht (wider besseren Wissens)

-- Editiert von User am 29. Juli 2025 15:09

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#4
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Roboter3000):
Welche Rechtsgrundlage soll das haben? Sie darf nur nicht LÜGEN.
Das eben wäre meine Frage. Ich wäre auch davon ausgegangen, dass sie wahrheitsgemäß berichten darf, was sie selbst erlebt, gesehen und gehört hat. Sie unterliegt ja keiner Schweigepflicht.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Platypus):
was darf anwesende Ehefrau ausplaudern?
Alles, was sie möchte.
Zitat (von Platypus):
Dem stimmt er zu.
Jamei, warum stimmt er denn zu? :???:

Zitat (von Platypus):
Ist sie zum Schweigen verpflichtet und macht sich strafbar, wenn sie Freunden und Bekannten von der Hausdurchsuchung und deren Grund erzählt?
Nein. Nein.

Ein erster Schock aus Ahnungslosigkeit? Er war doch gar nicht ahnungslos und hatte die sehr einfache Frage der Beamten auch verstanden.
Zitat (von Platypus):
Sicher,
Ganz sicher!
Zitat (von Platypus):
Und den Grund, der ja bisher nur ein Verdacht ist, sowie die Äußerungen des Ehemannes nicht weitertratschen darf?
Doch, das darf sie.
Zitat (von Platypus):
Ein RA meinte,
So ist das eben...
Letztlich kommts drauf an. ...??? Hat der Anwalt etwa auch schon die Straftat mit § und Strafmaß genannt? Oder hat er ---könnte strafbar sein-- benutzt?

Was der Ehemann allerdings tat, ist beides ziemlich einfältig.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ein erster Schock aus Ahnungslosigkeit? Er war doch gar nicht ahnungslos und hatte die sehr einfache Frage der Beamten auch verstanden.
Ahnungslosigkeit darüber, dass man in so einer Situation gepflegt die Klappe hält. Und Schock, weil für Narzissten schon mal überraschend kommt, dass Gesetze und Regeln auch für sie gelten. In Kenntnis des übersteigerten Geltungsbedürfnisses ihres Mannes hält die Ehefrau die Behauptung, er habe recherchierten wollen, um einen Kinderpornoring auffliegen zu lassen, für nicht komplett abwegig. Wobei der Ehemann derweil davon Abstand genommen hat, nichts getan haben will und Opfer eines Hackers geworden sei. Das wiederum glaubt niemand.

Die Hausdurchsuchung erfolgte nicht im Rahmen einer konkreten Anzeige gegen den Ehemann, sondern während der Ermittlungen gegen große Kinderpornoringe. Sohn und Schwiegertochter des Ehemannes haben ein kleines Kind und wurden vom Jugendamt über die Ermittlungen informiert und zur Person des Ehemannes befragt.

Die Ehefrau strebt die Scheidung an, im Zuge der auf die Trennungsankündigung folgenden Streitigkeiten kam es zu gegenseitigen Drohungen. Sie drohte, gemeinsamen Freunden und Bekannten von der Hausdurchsuchung und ihren Gründen zu erzählen, falls er sich der Trennung widersetzt. Er drohte, sie wegen Verleumdung, Drohung, Nötigung anzuzeigen und ihr den Hund wegzunehmen, falls sie nicht spurt.

Sein RA (Strafrechtler, auf Kinderpornographiefälle etc. spezialisiert) habe erklärt, dass die Ehefrau gar nichts sagen dürfe. Das ist m.E. Stille Post durch den Filter eines sich verfolgt fühlenden Narzissten.
Allerdings habe auch der RA der Ehefrau (Familienrecht zwecks Scheidung) erklärt, sie dürfe nur über die Tatsache der Hausdurchsuchung berichten, nicht aber über die Gründe derselben oder über die Eingeständnisse ihres Ehemannes.
So ist mein Kenntnisstand. Ich könnte mir vorstellen, dass auch der Scheidungsanwalt nur empfohlen hat, mit der Geschichte nicht hausieren zu gehen, und es interessiert mich, auf welcher Grundlage das sein könnte.



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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19920 Beiträge, 7230x hilfreich)

Zitat (von Platypus):
erklärt, dass die Ehefrau gar nichts sagen dürfe.

Woraus sollte sich so ein Verbot ergeben? Eine Empfehlung zu schweigen, ist ja ausdrücklich nicht gemeint.
Wir haben Redefreiheit in D, solange es nicht beleidigend wird oder wahrheitswidrig etc.

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19920 Beiträge, 7230x hilfreich)

.... vielleicht meinen diese RA diesen Tatbestand

Zitat:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34258 Beiträge, 17732x hilfreich)

wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist Ist sie doch aber = keine üble Nachrede.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Platypus):
dass man in so einer Situation gepflegt die Klappe hält.
Ja, schon. Das war aber nicht die beschriebene Situation.
1. Der Ehemann hatte Kenntnis von Zeuchs auf seinem PC.
2. Der Ehemann wurde gefragt, ob seine Frau dabei sein dürfe.
3. Der Ehemann selbst hat eben nicht gepflegt die Klappe gehalten, denn er war der Meinung, er hatte nur Gutes im Sinn. Wie besch*** kann man eigentlich sein? Auch Narzisten sind grds. anders gestrickt.
4. Die Ehefrau wurde nicht verpflichtet, Stillschweigen zu bewahren.

Zitat (von Platypus):
Wobei der Ehemann derweil davon Abstand genommen hat, nichts getan haben will und Opfer eines Hackers geworden sei. Das wiederum glaubt niemand.
Das würde ich als Ermittler auch nicht glauben. Das kommt noch ganz ohne Tratsch raus.
Zitat (von Platypus):
Die Hausdurchsuchung erfolgte nicht im Rahmen
Das mag sein. Das gibt der Sache ---hier---sicher keine andere Wendung.
Zitat (von Platypus):
Sohn und Schwiegertochter des Ehemannes ...
Wird ja immer ***. Das Enkelkind bzw. Sohn und Schwiegertochter haben schon mit dem JA zu tun und wurden wegen Ermittlungen gegen einen KiPoRing auch zum Ehemann befragt??
Das lässt weit blicken.
Zitat (von Platypus):
Die Ehefrau strebt die Scheidung an,
Gut vorstellbar. Ach, nun bedrohen sich beide Ehepartner--- nur zu... Aber dass er ihr den Hund wegnimmt, wenn sie nicht spurt, setzt schon tragikomische Akzente in der doch ernsten Sache.
Hoffentlich spurt die Frau nicht!
Zitat (von Platypus):
Sein RA (Strafrechtler, auf Kinderpornographiefälle etc. spezialisiert) habe erklärt, dass die Ehefrau gar nichts sagen dürfe.
Der RA kann seinem Mandanten sagen, was er will. Er vertritt ja nicht die Ehefrau. Und sie hat noch nichts getratscht, oder doch? Das ganze Dorf tratscht über den KiPoRing, das befragende JA... da muss die Ehefrau nicht mehr viel beisteuern.
Zitat (von Platypus):
So ist mein Kenntnisstand.
Ja, meiner jetzt auch.
Zitat (von Platypus):
Ich könnte mir vorstellen,
Das kommt dann schon noch raus---> im Teil 2 ff des Dramuletts.
DENN: Bisher ist NICHTS passiert oder lesbar, was die Frau hinsichtlich Tratsch belasten könnte.
Alles ist doch: Was wäre, wenn--->


p.s.
Habe ich evtl. einen Trend verpasst? In Meinungsforen oben ein Häppchen hinlegen und dann Stück für Stück die Story ausbreiten?
Ätzend.
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14610x hilfreich)

Die Frau hat keine Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie kann alles wo auch immer erzählen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wird ja immer ***. Das Enkelkind bzw. Sohn und Schwiegertochter haben schon mit dem JA zu tun und wurden wegen Ermittlungen gegen einen KiPoRing auch zum Ehemann befragt??
Das lässt weit blicken.
Nein, das sind und waren bisher alles unbescholtene Bürger. Die junge Familie lebt in einer anderen Stadt, kam ab und zu mit Kind zu Besuch und das JA habe wegen der bloßen Existenz des Kindes dessen Eltern informiert, dass gegen den Opa ermittelt wird.

Zitat (von Anami):
Gut vorstellbar. Ach, nun bedrohen sich beide Ehepartner--- nur zu... Aber dass er ihr den Hund wegnimmt, wenn sie nicht spurt, setzt schon tragikomische Akzente in der doch ernsten Sache.
Hoffentlich spurt die Frau nicht!
Nein, tut sie nicht. Deswegen ist sie gut vorbereitet zum RA gegangen. Und bekam von dem ja die o.g. irritierende Empfehlung, sich bedeckt zu halten. Ich war nicht dabei, ich kenne den Wortlaut nicht. Aber das mit dem Hund ist geklärt, den behält sie.

Zitat (von Anami):
Und sie hat noch nichts getratscht, oder doch?
Jein. Sie hat sich ca. 8 Wochen nach der Hausdurchsuchung einer Freundin anvertraut und kürzlich anlässlich der Trennung engere gemeinsame Freunde darüber informiert. An großflächiger Verbreitung ist sie eh nicht interessiert.

Zitat (von Anami):
Habe ich evtl. einen Trend verpasst? In Meinungsforen oben ein Häppchen hinlegen und dann Stück für Stück die Story ausbreiten?
Sorry, ich könnte jetzt noch die sozialrechtlich oder behindertenrechtlich relevanten Sachen auspacken, die bei der Scheidung eine Rolle spielen werden bzw. seinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung erschweren. Oder dass die Ehefrau als Kind jahrelang sexuell missbraucht wurde und durch die Sache massiv getriggert wird etc. Dass der Ehemann auf Anraten seines RA jetzt in Therapie ist, aber null Einsicht zeigt usw. Hat halt mit meiner Frage nichts zu tun, ob es irgendeine Rechtsgrundlage dafür gibt, dass die Ehefrau nichts über das bloße Stattfinden einer Hausdurchsuchung hinaus Dritten erzählen dürfe. Ich fände es nervig, erst ein paar Seiten Prosa lesen zu müssen, bevor der Fragesteller zur Sache kommt.

Und ja, der Mann ist ein Narzisst, wie er im Buche steht. Mit geradezu Trumpscher Realitätsverzerrung. Nur ohne dessen Mittel, sich die Welt so zu machen, wie sie ihm gefällt. Ihm schwimmen die Felle weg und es kommt zu absurden Drohungen wie der mit dem Hund oder eben zu der Behauptung, die Ehefrau würde sich strafbar machen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

Also: sie kann soviel Wahrheit erzählen wie sie möchte.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14610x hilfreich)

Nochmals: wir können Dir keine gesetzliche Grundlage für eine Verschwiegenheitsverpflichtung nennen, weil es keine solche gibt und es gibt sie nicht, weil sie keiner entsprechenden Verpflichtung unterliegt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39123 Beiträge, 6435x hilfreich)

Zitat (von Platypus):
die bei der Scheidung eine Rolle spielen werden bzw. seinen Auszug aus der gemeinsamen Wohnung erschweren.
Nicht nötig. Ist Zukunft. Auch alles andere. Ist unnötig.
Deine Frage ist mehr als beantwortet.
Andere Themen---andere Fragen---andere Beiträge. Dann Antworten zu diesen anderen Fragen.
Zitat (von Platypus):
Ich fände es nervig, erst ein paar Seiten Prosa lesen zu müssen, bevor der Fragesteller zur Sache kommt.
Du bist ja auch kein User, der hier versucht, auf gestellte Fragen möglichst präzise Antworten zu geben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Platypus
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 12x hilfreich)

@all:
Vielen Dank für die Antworten, ihr habt sehr zur Beruhigung und Klärung beigetragen!

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19920 Beiträge, 7230x hilfreich)

... dann kannst du das Thema ja dicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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