Hausdurchsuchung wegen BTM - Anwalt sofort sinnvoll?

21. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
HornDerOchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen BTM - Anwalt sofort sinnvoll?

Folgender Sachverhalt:

Bei Person A findet voellig unerwartet und eine Hausdurchsuchung durch 4 Beamte der Kripo statt.

Laut Beschluss Ermittlungsverfahren wegen Handel mit BTM in nicht geringen Mengen.
Der Handel soll seit mehr als 6 Monaten in einer mehr als 200 Kilometer vom Wohnort der Person A entfernten Stadt stattfinden, in der Person A noch nie war. Auch ein Zeuge an den Person A verkauft haben soll wird benannt, den Person A aber gar nicht kennt.

Gefunden wurde bei der Durchsuchung dementsprechend nichts.

Telefonisch wurde am selben Tag dann noch ein kurzfristiger Termin zur Vernehmung bei der Polizei vereinbahrt.


1. Sollte Person A zur Vernehmung erscheinen? (Ich gehe davon aus auf keinen Fall?!)

2. Sollte Person A zu einem Anwalt und Akteneinsicht verlangen, oder lieber abwarten, ob ein Strafverfahren eroeffnet wird? Bzw. werden wenn kein Strafverfahren eroeffnet wird, weil das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, die Anwaltskosten erstatten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von HornDerOchs):
Sollte Person A zur Vernehmung erscheinen? (Ich gehe davon aus auf keinen Fall?!)

Warum? Wenn A nichts mit der Sache (oder BTM im Allgemeinen) zu tun hat, dürfte das der schnellste Weg sein, das Missverständnis aufzuklären.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Bzw. werden wenn kein Strafverfahren eroeffnet wird, weil das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, die Anwaltskosten erstatten?


Nein.

Das Strafverfahren ist übrigens längst eröffnet. Der nächste Schritt wäre die Anklageerhebung.

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#3
 Von 
HornDerOchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Zitat (von HornDerOchs):
Sollte Person A zur Vernehmung erscheinen? (Ich gehe davon aus auf keinen Fall?!)

Warum? Wenn A nichts mit der Sache (oder BTM im Allgemeinen) zu tun hat, dürfte das der schnellste Weg sein, das Missverständnis aufzuklären.


Also deiner Meinung nach sollte A dort hin gehen und eine Aussage machen um sich zu entlasten?
Person A hatte noch nie etwas mit BTM zu tun.

Dachte der allgemeine Tenor lautet nie zu einerVorladung bei der Polizei zu erscheinen, da man sich dort nicht vom Tatvorwurf entlasten koenne, sondern sich hoechstens durch falsche Aussagen selbst belasten koennte.

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Bzw. werden wenn kein Strafverfahren eroeffnet wird, weil das Ermittlungsverfahren eingestellt wird, die Anwaltskosten erstatten?


Nein.

Das Strafverfahren ist übrigens längst eröffnet. Der nächste Schritt wäre die Anklageerhebung.


Dann meinte ich die Anklageerhebung.

Heisst also, wenn Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung eingestellt - Es wird kein Geld fuer Anwalt erstattet

Wenn Anklageerhebung - Im Falle eines Freispruchs wird erstattet

?

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#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Also deiner Meinung nach sollte A dort hin gehen und eine Aussage machen um sich zu entlasten?


Ich bin zwar nicht der "Gefragte", aber da anzunehmen ist, dass die Polizei den Namen von A nicht aus dem Lostopf auf dem Rummelplatz gezogen hat, sollte man vielleicht doch zunächst mal Akteneinsicht nehmen um sich einen Überblick zu verschaffen, was da überhaupt los ist, bevor man blind ins kalte Wasser springt. Reine Akteneinsicht gibt es für 60-70 EUR beim Online-Anwalt (man kann sie auch selbst beantragen, dauert aber iaR. länger und viele StA'en zieren sich immer noch). In Anbetracht der Tatsache, dass hier 1 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe zur Debatte stehen sollte man das Geld investieren, meiner Meinung nach (und wer hier im Forum schon länger dabei ist, weiß dass ich eher zu denen gehöre die nicht soo schnell zum Anwalt raten)

Zitat:
Dachte der allgemeine Tenor lautet nie zu einerVorladung bei der Polizei zu erscheinen, da man sich dort nicht vom Tatvorwurf entlasten koenne, sondern sich hoechstens durch falsche Aussagen selbst belasten koennte.


Das ist in dieser Pauschalität Unsinn, jedoch ...siehe oben ... sollte man in einem Fall wie dem beschriebenen zumindest mal Akteneinsicht nehmen.

Zitat:
Heisst also, wenn Ermittlungsverfahren ohne Anklageerhebung eingestellt - Es wird kein Geld fuer Anwalt erstattet


Richtig. Außer man wandert vor Anklageerhebung noch in Untersuchungshaft.

Zitat:
Wenn Anklageerhebung - Im Falle eines Freispruchs wird erstattet

?


Auch richtig, Aber nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem RVG. Nicht jedes beliebige Pauschalhonorar, dass man mit einem Anwalt ggf. vereinbart.

Davon abgesehen läge im Fall einer Anklageerhebung in diesem Fall aber auch ohnehin ein Fall der Pflichtverteidigung vor [§ 140, Abs. 1, Nr. 2 StPO ], so dass man sich dann einen Anwalt seiner Wahl als Pflichtverteidiger beiordnen lassen kann. Dessen Kosten werden später Teil der Verfahrenskosten, die man als Verurteilter zu zahlen hat. Wird man freigesprochen, muss man nichts zahlen. Vorteil ist, dass die Pflichtverteidigergebühren geringer sind, als die Mittelgebühr des RVG, so dass es selbst im Verurteilungsfall günstiger für den Verurteilten wird, als bei einem Anwalt den man als sog. "Wahlverteidiger" beauftragt.

Sollte ein Freispruch ergehen, kann auch der Pflichtverteidiger die (höheren) Wahlverteidigergebühren mit der Staatskasse abrechnen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HornDerOchs
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)

A hat absolut keine Ahnung wie die Ermittlungsbehoerden auf seinen Namen gekommen sind.
Laut dem Kripo Beamten wurden wohl Telefonate mitgehoert und es gibt eben diesen Zeugen.
A hat definitv keine Telefonate ueber BTM in irgendeiner Art gefuehrt, war noch nie in dieser Stadt, kennt den Zeugen nicht.

Die Vernehmung waere in diesem innerhalb der naechsten Woche.
Akteneinsicht bis dahin ist wohl kaum moeglich, daher dann wohl auch besser keine Aussage bei der Vernehmung, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
A hat absolut keine Ahnung wie die Ermittlungsbehoerden auf seinen Namen gekommen sind


Darum ja die Akteneinsicht.

Zitat:
daher dann wohl auch besser keine Aussage bei der Vernehmung, oder?


Daher am besten erst gar nicht hingehen. Termin absagen mit dem Hinweis darauf, dass man einen Anwalt mit Akteneinsichtsnahme beauftragen wird, oder bereits beauftragt hat und das man nach der Akteneinsicht entscheidet, ob man Angaben zur Sache machen will, oder nicht.

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