Hausdurchsuchung wegen Urheberrechtsverletzung

3. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen Urheberrechtsverletzung

Hallo zusammen,
vor 3 Wochen standen 2 Kripobeamte mit einem Durchsuchungsbeschluss(gegen meinen Bruder) vor der Türe.Der Beschluss ist vom März 2004. Vorgeworfen wird ihm Urheberrechtsverletzung bzw. dass über Tauschbörsen Filme gedownloadet und zum upload angeboten wurden.Die Beamten durchsuchten seinen Wohnraum und fanden ca.300 Musik CD`s (überwiegend Radiomittschnitte).
Natürlich haben sie auch seinen PC sichergestellt.Die Beamten schauten sich in der kompletten Wohnung um und nahmen dann meinen Computer und den meines Vaters auch gleich mit.Auf meinem Rechner befinden sich auch ein paar Dinge.
Als ich dann gestern die Tageszeitung sah, traf mich der Schlag, denn auf der Titelseite waren unsere PCs und 2 weitere abgebildet .In dem Artikel stand unter anderem, dass Raubkopieen zum weiterverkauf hergestellt wurden.Das ist aber nicht der Fall,wir haben nie etwas verkauft.Zum guten Schluss flatterte noch die Vorladung durch den Briefkasten.Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen damit gemacht? Und was erwartet mich?Wird da ein neues Verfahren eröffnet?Wie läuft so eine Vorladung ab?Sollten wir einen RA einschalten?Sorry, soviele Fragen...Bin dankbar für alle Ratschläge und Tipps

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Wird da ein neues Verfahren eröffnet?

Wenn die Tat unabhängig vom Bruder begangen wurde, ja.

Wie läuft so eine Vorladung ab?

Man wird zur Sache befragt, und kann aussagen oder nicht.

Sollten wir einen RA einschalten?

Kann nicht schaden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Na ja, soweit ich das verstanden habe ging die Durchsuchung gegen deinen Bruder, dann erwartet dich theoretisch nichts. Nun ist wohl die Frage was ist auf den Festplatten der anderen Computer und hatte dein Bruder zugriff auf alle Computer? Ich würde dir aber schon Raten einen Anwalt zu konsultieren, nicht nur wegen den Vorwürfen, sondern auch um sicherzustellen das es in Ordnung war/ist alle Computer im Haushalt zu beschlagnahmen. Die Vorladung gilt dir? Also auf jeden Fall braucht ihr einen Anwalt, meiner Meinung nach. Macht bloß keine Aussage bei der Polizei ohne vorher beim Anwalt gewesen zu sein !!! Was auf dich oder deinen Bruder zukommt, kann ich nicht sagen das kommt darauf an ob das was ihr/er gemacht hat strafbar war und in welchen Umfang. Ebenso spielt das Alter eine Rolle, wenn Jugendstrafrecht zum tragen kommt dann sieht es wieder anders aus.

-- Editiert von luccas123 am 04.07.2005 00:40:55

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#3
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Jugendstrafrecht trifft für uns nicht mehr zu (ich 27, Bruder 30,Vater 56). Die Vorladung gilt meinem Bruder. Wir hatten alle Zugang zu jedem Computer.Es wurde hin und wieder mal was geladen.Bei ihm sind ca.30 Musikstücke drauf.Auf der anderen Platte 2 Filme, ein paar Fernsehserien und ca 10 Lieder.Ob es rechtens war alle Computer zu beschlagnahmen, habe ich auch nachgedacht, aber da es sich um einen Anschluss handelt, steht ja auch nicht fest wer es war. Wird aber ziemlich knapp mit dem RA, denn der Termin für die Ladung ist schon am Mittwoch.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Gegen die Beschlagnahme aller Rechner bestehen keine bedenken, zumal, wie Sie selbst sagen, jeder Zugang zu jedem Rechner hatte.
Wenn Ihr Bruder einen Rechtsanwalt beauftragt wird dieser sich zum Verfahren als Verteidiger melden und nach Akteneinsicht entscheiden, ob eine Einlassung sinnvoll ist.

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#5
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

Der Termin bei der Polizei lässt sich übrigens durch einen kleinen Telefonanruf verschieben...

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#6
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Einmal abgesehen davon, dass man ohnehin nicht bei der Polizei erscheinen muss...

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#7
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Würde ich auch sagen vor dem Termin mit dem Anwalt keine Einlassung. Es ist immer schwierig hinterher noch etwas zu verbessern bzw. macht das meistens nicht so einen guten Eindruck.

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#8
 Von 
Menetekel
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 10x hilfreich)

Aber ist der Durchsuchungsbeschluß (wenn tatsächlich vom März 2004 datierend) denn überhaupt noch gültig?

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#9
 Von 
rechts-laie
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

ich dächte gelesen zu haben, dass ein solcher Beschluss nur eine Gültigkeit von einem halben Jahr hat. Aber selbst wenn, hätte man es vor der Durchsuchung wissen müssen und diese ablehnen können, oder?

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#10
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Gültig ist er schon. Die Rechtsprechung geht aber davon aus, dass der Beschluss, wenn er älter als 6 Monate ist, vor Vollstreckung nochmal durch das Gericht bestätigt werden sollte, damit das Gericht, das die Akten ja nicht mehr sieht, überprüfen kann, ob der einmal in die Welt gesetzte Beschluss noch Bestand haben soll. Wenn Sie daran Zweifel haben sollten können Sie sich ja beschweren. Allerdings ist nach dem mitgeteilten Sachverhalt nicht ersichtlich, wieso jetzt die Durchsuchung nicht mehr hätte erfolgen sollen, zumal sie mit Erfolg verlaufen ist.

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#11
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal.
Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten.Gestern war der Termin bei der Polizei.Mein Bruder ist dort hingegangen, hat aber keine Aussage gemacht.Wir haben uns mit einem RA in Verbindung gesetzt, welchem wir nun alles an Unterlagen zukommen lassen. Eines Versteh ich jedoch nicht: Der Anwalt meinte, dass er noch keine Akteneinsicht bekäme, da die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien.
Abgesehen davon, sagte die Kripobeamtin, dass es wahrscheinlich nicht zu einer Verhandlung kommen wird. Nun ist noch abzuwarten, was die auf den andern beiden Computer finden und daraus machen.

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#12
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

So weit ich es verstanden habe, kann in einem laufenden Ermittlungsverfahren auch keine Akteneinsicht genommen werden bzw. oft sind die Akten auch noch „Unterwegs“ von einer Dienststelle zur Nächsten. Aber das sollte dich nicht weiter stören, denn solange keine Akteneinsicht genommen werden kann, kann man auch nicht so viel machen. Ermittlungen abwarten. Was die Kripobeamtin sagt, darauf würde ich nicht allzu viel geben, trotzdem vielleicht war es ein nett gemeinter Tipp, das nichts Verwertbares auf den PCs gefunden wurde. Aber ich würde dir bzw. deinem Bruder natürlich raten erst einmal nichts mehr aus dem Internet, Filme, Musik ect. herunter zuladen oder irgendwie zu veröffentlichen.

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#13
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

§ 147 [Akteneinsicht]
(1) Der Verteidiger ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen oder diesem im Falle der Erhebung der Anklage vorzulegen
wären, einzusehen sowie amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen.
(2) Ist der Abschluss der Ermittlungen noch nicht in den Akten vermerkt, so kann dem Verteidiger die Einsicht in die Akten oder
einzelne Aktenstücke sowie die Besichtigung der amtlich verwahrten Beweisstücke versagt werden, wenn sie den
Untersuchungszweck gefährden kann.
(3) Die Einsicht in die Niederschriften über die Vernehmung des Beschuldigten und über solche richterlichen
Untersuchungshandlungen, bei denen dem Verteidiger die Anwesenheit gestattet worden ist oder hätte gestattet werden müssen,
sowie in die Gutachten von Sachverständigen darf dem Verteidiger in keiner Lage des Verfahrens versagt werden.

Maßgeblich ist Absatz 2.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals vielen Dank für die Antworten!
Bis jetzt hat sich noch nichts neues ergeben, ich werde euch auf dem laufenden halten...
Sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, obwohl man vorgeladen wurde?
Die Beamtin sagte, dass sie wartet , bis sie Post hat vom Anwalt.
Passt doch alles nicht , oder?

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#15
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Ladung hat mit dem Abschluss der Ermittlungen nichts zu tun.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Hoto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Bei mir dauert das ganze schon ünber 5 Monate. Habe bis heute meinen sichergestllten PC(samt Zubehör-Maus-Tastatur-Monitor) nicht zurück. Obwohl ich Premiere Kunde bin und einen DVD Brenner am Fernsehen habe (Hab ein schreiben von Premiere das ich die Filme von Premiere aufnehmen darf da ich ja monatlich zahle)hat due GVU der Staatsanwalt gesagt das sie mich anklagen sollen.Versteh die Welt nicht mehr.

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#17
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wenn Sie nur Premiere-Filme für den Privatgebrauch aufnehmen, wie kam es dann überhaupt zu einer Hausdurchsuchung? *stirnrunzel*

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#18
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Die Hausdurchsuchung galt doch eigentlich deinem Bruder – oder? Wie verhält es sich in diesem Fall, auch nur Premiere Filme? 5 Monate ist nicht viel, ich kenne Fälle da werden die Sachen nach 2 Jahren freigegeben, na ja, danach kannst du sowieso deinen Computer aufrüsten ;)

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#19
 Von 
Hoto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Weil mein netter Nachbar meinte ich verbreite die Filme als Gewerbetreibender! Und nun hab ich den Mist hier!Ich hab noch nichtmal DSL somit bräuchte ich für eine DVD downloaden ja mindestens ne Woche und die Kosten ganz zu schweigen, aber die Polizei interessierte das nicht.

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#20
 Von 
luccas123
Status:
Schüler
(342 Beiträge, 19x hilfreich)

Das ist also der Punkt, du sollst die Filme ggf. im Internet verkauft haben? Und brennen, kopieren kannst du sie auch ohne DSL. Mit einem normalen Modem kannst du kaum einen Spielfilm herunterladen, noch nicht einmal den Trailer. Aber ist das denn der Punkt der Anklage? Ich glaube dann wohl eher der Vertrieb.

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#21
 Von 
Hoto
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 6x hilfreich)

Genau, der Anklagepunkt ist der Vertrieb, aber ich habe noch NIE einen Film verkauft. Nur weil ich fast 400 DVD in der Vitrine habe ist das doch kein Beweis. Es war ja noch nicht mal ein Kinofilm dabei, denn der wäre auf Cd gebrannt(Svcd) und würde bei mir ja Wochen dauern.

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#22
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ziemlich verwirrend hier,...
da hoto sein problem mit reingeworfen hat!
noch mal zur erinnerung: bei uns gab es einen beschluss gegen meinen bruder und alle pcs die im elternhaus waren wurden mitgenommen.einschließlich meiner.
bis jetzt gibt es immernoch nichts neues.
seit der vorladung, und der aussageverweigerung meines bruders ist funkstille.
wie soll man sich da weiter verhalten?
abwarten?...

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#23
 Von 
Skatman1965
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)

schon was neues ??

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#24
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja, in den letzten Wochen gabs viel neues. Vor ca.2 Wochen kam der Brief von der Staatsanwaltschaft mit dem Inhalt, dass das Verfahren eingestellt wurde und das wir unsere Rechner nach Löschung der Daten durch die Polizei zurück erhalten. Letzte Woche rief die Kripo an, dass wir die Computer abholen können. Ob zivilrechtlich noch was folgt ist unwahrscheinlich, aber leider nicht auszuschließen...

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#25
 Von 
Skatman1965
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, kam der Bescheid von der Staatsanwaltschaft direkt an Sie oder wurde dieser erst zu dem Anwalt geschickt ??

Wurden also ganz einfach di kompletten Festplatten gelöscht ebenso wie private Daten wie Fotos und so weiter ??

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#26
 Von 
Bibi27
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, der Brief kam direkt an uns, da wir keinen Anwalt beauftragt hatten.
Persönliche Daten, wie z.B. Fotos oder Briefe wurden nicht gelöscht. Das "usw." wurde gelöscht! Das ganze dauerte fast 9 Monate...

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#27
 Von 
Skatman1965
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo, was dauerte eigentlich 9 Monate ? Die Ermittlungen an sich oder hat es solange gedauert bis der PC durchgesehen war ??

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Üblicherweise dauert die Auswertung so lange. Nicht die eigentliche Auswertung, sondern bis der jeweilige Rechner an der Reihe ist. Da vorher ja nicht bekannt ist, dass das Verfahren eingestellt wird, muss es eben der Reihe nach gehen. Vorgezogen werden allenfalls Verfahren, bei denen der Besch. in Untersuchungshaft ist.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Skatman1965
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 10x hilfreich)

Und wie läuft eine solche Auswertung ab ?? Schaut da jemand den ganzen PC durch nach Dateien und ließt sich schön die privaten Word Dateien durch ?? Wo bleibt da bitte die Privatsphäre ??

Theorethisch müßte ja jeder Rechner eingezogen werden wo auch nur eine einzige MP3 Datie ist von welcher man kein original hat, oder ?`?

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Privatsphäre eines Beschuldigten muss sich ziemlich weit hinten anstellen. Aber davon abgesehen: Wenn es um mp3's geht wird sich keiner word-Dateien ansehen, weil nicht ersichtlich ist, wie sie mit dem Verfahren in Zusammenhang stehen können. Es wird dann gezielt nach Dateien gesucht, die von Bedeutung sind. Wenn es um den Besitz von Kinderpornos geht eben jpg's oder gif's. Da die Behörden sowieso überlastet sind und die Rechner zum Auswerten auf Halde haben - deshalb dauert es ja so lange - wird sich keiner die überflüssige Mühe machen und word-Dateien durchlesen.

Nein, da man mp3-Dateien auch herunterladen kann, sogar legal. Oder man zieht sich seine CDs auf den Rechner und verschenkt die CD.

0x Hilfreiche Antwort

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