Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf BTM-Handel durch Chat, nichts gefunden

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Robbe1337
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen Verdacht auf BTM-Handel durch Chat, nichts gefunden

Hey, heute während ich auf der Arbeit war hat bei mir eine Hausdurchsuchung mit Beschluss vom Amtsgericht stattgefunden, da mir vorgeworfen wird mit BTM zu handeln. Die Polizei hat den Chat zwischen mir und einem Kollegen, wessen Handy eingesackt wurde wegen BTM, angesehen wo wir über verschiedene Drogen reden und ich ihm was anbiete. Zum Handel ist es hier jedoch letztendlich nicht gekommen. Es wurde mein erstes altes Handy eingesackt, und als ich auf der Polizeiwache war um meinen neuen Hausschlüssel abzuholen weil mein Schloss ausgetauscht wurde, haben sie von mir trotzdem noch ein weiteres Handy gefordert. Ich sagte ich hätte es nich dabei und müsste dafür in die Wohnung, daraufhin Sie fragten mich ob ich es freiwillig abgebe oder ich dafür einen Beschluss will, ich wollte den Beschluss woraufhin sie telefonieren gingen, rauskamen und eine Taschenkontrolle ausführten, wo sie dummerweise mein zweites Arbeitshandy fanden und dieses dann einfach so einsackten, die PIN freigabe verweigerte ich.

Nun auf beiden der Handys lassen sich immer wieder Chats zu Drogen und gelegentlich auch zu Treffen wegen Handel finden. Trotzdem bei mir wurde nichts gefunden es wurde nach 3 BTM Stoffen, verschreibungspflichtige Medikamente, Verpackungsmaterial, Feinwaagen, Schuldnerlisten, Dealgeld etc.. elektronische Geräte mit denen man in Facebook gehen kann gesucht. Sie haben nur ein Handy bei der Hausdurchsuchung mitgenommen, und mein zweites auf der Wache. Ansonsten haben sie wirklich rein gar nichts gefunden, werden sie auch nicht. Mit was kann ich jetzt rechnen und wie soll ich mich weiter verhalten? Irgendeine Aussage habe ich nicht gemacht



-- Editiert von Robbe1337 am 26.05.2021 00:31

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Robbe1337):
Ansonsten haben sie wirklich rein gar nichts gefunden,

Aber sicher doch ... das was die Aktion auslöste.
Mit etwas Pech reicht das dem Gericht ...



Zitat (von Robbe1337):
Mit was kann ich jetzt rechnen

Mit einem Ermittlungsverfahren und mit einer Anklage nebst Verurteilung.



Zitat (von Robbe1337):
wie soll ich mich weiter verhalten?

Entweder das
Zitat (von Robbe1337):
Irgendeine Aussage habe ich nicht gemacht

weitermachen oder für 600-1200 EUR einen Fachanwalt engagieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von Robbe1337):
Mit was kann ich jetzt rechnen und wie soll ich mich weiter verhalten? Irgendeine Aussage habe ich nicht gemacht


Kommt drauf an, wie die anderen Beteiligten (die chatpartner) sich verhalten, also ob die irgendwelche Dich belastenden Aussagen machen, oder schon gemacht haben. Ansonsten war (und ist) Schweigen schon die richtige Entscheidung bisher.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10699 Beiträge, 4209x hilfreich)

Zitat (von Robbe1337):
wo sie dummerweise mein zweites Arbeitshandy fanden und dieses dann einfach so einsackten, die PIN freigabe verweigerte ich.....
Nun auf beiden der Handys lassen sich immer wieder Chats zu Drogen und gelegentlich auch zu Treffen wegen Handel finden.


Die Pin hättest Du auch direkt angeben können, so dauert es nur länger, aber an die Inhalte kommen die auch ohne Deine Mithilfe.

Eine Frage an die Strafrechtexperten hier.

Wird das Arbeitshandy (ich gehe mal davon aus, dass es vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde) dann eigentlich als Tatmittel eingezogen und der TE sollte sich Gedanken darüber machen wie er es seinem (zukünftigen Ex-) Arbeitgeber ersetzen möchte, oder erhält der Arbeitgeber das Gerät nach Ende der Ermittlungen zurück?

-- Editiert von spatenklopper am 26.05.2021 10:49

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wird das Arbeitshandy (ich gehe mal davon aus, dass es vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde) dann eigentlich als Tatmittel eingezogen


Nein, in einem Fall wie dem beschriebenen nicht (kein als solches verbotener Gegenstand und der AG hat auch nicht "wenigstens leichtfertig" dazu beigetragen, dass es für Straftaten verwendet wird).

Der Arbeitgeber müsste halt (falls eine Einziehung zunächst angeordnet werden sollte) entsprechend intervenieren.

Zitat (von spatenklopper):
oder erhält der Arbeitgeber das Gerät nach Ende der Ermittlungen zurück?


In diesem Fall = ja.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10699 Beiträge, 4209x hilfreich)

Danke Dir. :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Der springende Punkt ist halt, dass der Arbeitgeber selbst aktiv werden muss, um das Handy zurückzubekommen.
D.h. der Fragesteller muss den Arbeitgeber notgedrungen in die Sache "hineinziehen".

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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