Grüße in die Runde und guten Abend allerseits.
Ich bin gestern, man muss es so sagen, Opfer einer vollkommen ungerechtfertigten Hausdurchsuchung geworden, bei der mein Smartphone (Kaufwert 789€) sowie mein Notebook (Kaufwert 1499€) beschlagnahmt wurden.
Hintergrund ist eine Diskussion, die ich im März 2022 auf dem Kurznachrichtendienst "Twitter" bezüglich des russ. Angriffskriegs auf die Ukraine geführt habe.
Im Durchsuchungsbeschluss des Ermittlungsrichters wird da explizit ein Tweet genannt, in dem ich geschrieben habe "Fällt die Ukraine, fallen in zwei, drei Jahren Atombomben auf Polen, Estland, Litauen, Lettland. Da könnt ihr euch sicher sein."
Der Ermittlungsrichter wirft mir, so sagt der Durchsuchungsbeschluss vor, damit eine Straftat nach "§126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Strafgesetzbuch i.V.m. §7 Völkerstrafgesetzbuch" vor.
Der Ermittlungsrichter sagt, ich hätte durch meinen Tweet vorgetäuscht, dass die Verwirklichung einer solchen Tat stehe bevor und diese Handlung sei geeignet, den öffentlichen Frieden erheblich zu stören.
Nun begreife ich aber nicht, warum man mir hier ein "Vortäuschen" vorwirft.
Derartige Fantasien wurden im russ. Staatsfernsehen immer wieder durchgespielt, ich habe in den Strang auf "Twitter" auch die entsprechenden Belege bzw. Links zu derartigen Aufzeichnungen eingefügt.
Mir will es nicht in den Kopf, warum man mir da morgens um 06:30 Uhr mit vier Beamten die Tür einrennt.
Die russ. Nukleardrohungen sind doch auch hier in den Medien vielfach thematisiert worden.
Komme mir ziemlich verschaukelt vor.
Hausdurchsuchung wegen Vorwurf nach §126 StGB ("Atomangst")
24. August 2022
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Frage vom 24. August 2022 | 22:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen Vorwurf nach §126 StGB ("Atomangst")
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#1
Antwort vom 24. August 2022 | 23:02
Von
Status: Weiser (16460 Beiträge, 9279x hilfreich)
ZitatKomme mir ziemlich verschaukelt vor. :
Würde ich auch.
Aber was ist Ihre konkrete Frage - ich konnte in Ihrem Beitrag keine entdecken.
#2
Antwort vom 24. August 2022 | 23:13
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Das ist natürlich eine etwas sehr... gewagte These.Zitat:Fällt die Ukraine, fallen in zwei, drei Jahren Atombomben auf Polen, Estland, Litauen, Lettland. Da könnt ihr euch sicher sein.
Und wurden dort genau so überdramatisiert (wenn nicht sogar völlig frei erfunden) wie in Ihrem Tweet.Zitat:Die russ. Nukleardrohungen sind doch auch hier in den Medien vielfach thematisiert worden.
Nicht (nur) der Ermittlungsrichter, sondern (auch) die Staatsanwaltschaft. Wird da neben dem genannten Tweet noch weiter der Sachverhalt beschrieben und werden vielleicht weitere Tweets (auch die von Dritten) erwähnt? Bezogen allein auf den genannten Tweet wirkt diese Begründung des Amtsgerichts ähnlich... gewagt wie Ihre These zu drohenden Atomschlägen. Ein einzelner Atomschlag allein würde auch unmöglich ein Verbrechen nach § 7 VStGB darstellen können. Das ist aber nur einer von vielen Punkten, den ich an dieser Hypothese der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts zu bemängeln hätte.Zitat:Der Ermittlungsrichter wirft mir, so sagt der Durchsuchungsbeschluss vor, damit eine Straftat nach "§126 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Strafgesetzbuch i.V.m. §7 Völkerstrafgesetzbuch" vor.
Und das ist nun Ihr einziger Kritikpunkt an diesem Durchsuchungsbeschluss? Also mir fallen da viel naheliegendere "Angriffspunkte" ein als ein Streit darüber, inwiefern ein Nuklearschlag auf diese Länder nun wirklich droht oder nicht...Zitat:Nun begreife ich aber nicht, warum man mir hier ein "Vortäuschen" vorwirft.
Je nach Staatsanwaltschaft ist dort nicht unbedingt Top-Personal beschäftigt. Und manch ein Richter am Amtsgericht nickt blind so gut wie alles ab, was die Staatsanwaltschaft ihm auf den Tisch legt. So kommt es dann zu solchen Durchsuchungen.Zitat:Komme mir ziemlich verschaukelt vor.
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Strafrecht. Der sorgt dafür, dass das Ermittlungsverfahren (das gegen Sie läuft!) eingestellt wird und Sie Ihre Geräte möglichst schnell zurück erhalten. Auch könnte der Anwalt mit einer Beschwerde gegen den Durchsuchungsbeschluss vorgehen (wenn Sie wollen). Allerdings wird Sie das (zumindest vorschussweise) ordentlich Geld kosten. Sie können daher überlegen, auch einfach abzuwarten und/oder selbst die Rückgabe der Geräte verlangen.
Ich wäre vorsichtig damit, die Urheberschaft dieser Tweets einzugestehen und/oder zu erklären, mit welchem Gerät diese verfasst wurden. Ob die Passwörter zu den Geräten herausgegeben werden sollte, ist eine Strategiefrage.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. August 2022 | 12:40
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatDer Ermittlungsrichter sagt, ich hätte durch meinen Tweet vorgetäuscht, dass die Verwirklichung einer solchen Tat stehe bevor und diese Handlung sei geeignet, den öffentlichen Frieden erheblich zu stören. :
Sofern du nicht offizieller Vertreter einer international bekannten Atommacht bist, halte ich das für nicht nur sehr weit hergeholt, sondern vollkommen absurd und hirnverbrannt.
#4
Antwort vom 25. August 2022 | 14:37
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Das ist wohl der eigentliche Vorwurf. Und wieso bist du dir so sicher(was Russland täte), dass es andere auch sein können?Zitatund diese Handlung sei geeignet, den öffentlichen Frieden erheblich zu stören. :
Ob das ungerechtfertigt war, wird sich später herausstellen. Es gab eine entspr. Anzeige, der nachgegangen wird. Hat ja lange gedauert, bis die StA einen HD-Befehl ausstellte.ZitatIch bin gestern, man muss es so sagen, Opfer einer vollkommen ungerechtfertigten Hausdurchsuchung geworden, bei der mein Smartphone (Kaufwert 789€) sowie mein Notebook (Kaufwert 1499€) beschlagnahmt wurden. :
Wer hat denn den Begriff *Atomangst* benutzt? Ist nicht eher *Atomkriegsangst* gemeint*?
Hier? Echt? War sich hier jemand sicher, dass Russland, nachdem...ZitatDie russ. Nukleardrohungen sind doch auch hier in den Medien vielfach thematisiert worden. :
Vermutlich sah deren Dienstplan vor: Mi früh HD bei jerovil.ZitatMir will es nicht in den Kopf, warum man mir da morgens um 06:30 Uhr mit vier Beamten die Tür einrennt. :
#5
Antwort vom 26. August 2022 | 12:36
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
ZitatUnd wieso bist du dir so sicher(was Russland täte), dass es andere auch sein können? :
Wenn eine Spekulation über zukünftige militärische Operationen Putins bereits "den öffentlichen Frieden stören" kann, dann können wir die Meinungsfreiheit gleich einpacken.
Was kommt dann als nächstes, Hausdurchsuchung nach der Aussage "wenn wir nichts gegen den Klimawandel tun, ist Deutschland in 30 Jahren eine tote Wüste"?
#6
Antwort vom 26. August 2022 | 18:12
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 329x hilfreich)
ZitatNun begreife ich aber nicht, warum man mir hier ein "Vortäuschen" vorwirft. :
Derartige Fantasien wurden im russ. Staatsfernsehen immer wieder durchgespielt, ich habe in den Strang auf "Twitter" auch die entsprechenden Belege bzw. Links zu derartigen Aufzeichnungen eingefügt.
es ist schon ein Unterschied, ob im russ. Staatsfernsehen, zu Propaganda zwecken solche Fantasien immer wieder durchgespielt werden
oder ob das Menschen in öffentlich sozialen Netzwerken tun, die eigentlich damit nichts zutun haben
am ende ist das ganze aber lächerlich, weil man alles in Frage stellen kann
dann kann man auch sagen: wenn China in Taiwan einmarschiert gibt's tote
oder wenn Kim Jong-un Bomben auf die USA schießt gibt's den 3. Weltkrieg
oder die Aussage: wenn Putin das Gas abdreht, gibt's chaos, Wohlstandgefärdung und alles wird teuer
letztlich wissen die Leute nicht mehr wie sie Strom,Gas usw bezahlen sollen und landen am ende auf der straße
das sind ja auch Spekulationen, die eintreten könnten oder nicht
ich sehe hier aber keinerlei Aussagen , die geeignet wäre, den öffentlichen Frieden zu stören, den die Verwirklichung einer solchen rechtswidrigen Taten steht eben aktuell nicht bevor.
wenn man für jede Spekulation was ein Politiker/ eine Regierung, ein Land in der Zukunft tut oder tun könnte eine Hausdurchsuchung macht,
da könnte man alleine mit solchen Themen ganze Justiz Abteilungen über Jahre und Jahrzehnte mit tonnenweiser Arbeit versorgen
wo fängt das dann an und wo hört das dann auf?
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