Hausdurchsuchung wegen gefälschter Fahrkarte?

14. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kalle98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchung wegen gefälschter Fahrkarte?

Hallo,

nach langer Lektüre eures Forums, habe ich zwar ähnliche Fälle gefunden, jedoch wurden meine Fragen dadurch noch nicht ganz beantwortet, weswegen ich mal einen neuen Thread anlege.

Im Frühling letzten Jahres wurde ich zusammen mit meiner Freundin mit gefälschten Monatskarten im Bus erwischt. Unsere Karten hatten wir mit dem Computer nachbearbeitet und ausgedruckt. Der Kontrolleur schrieb jedoch "Fahrkarte farbkopiert" in sein Protokoll. Wir schrieben ein Geständnis, erwähnten darin jedoch nur, dass wir die Karten "gefälscht" hatten, nicht aber wie.

Während meine Freundin ihren Strafbefehl (45 Tagessätze) schon im August bekam und ihn vor 2 Wochen bezahlt hat, hörte ich nie etwas von meinem Strafbefehl. Ihr wurde vorgeworfen: Leistungserschleichung in Tatmehrheit mit versuchtem Betrug in Tateinheit mit Urkundenfälschung.

Nun wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen, da ein Gutachten belegt, dass die Karten nicht farbkopiert, sondern computermanipuliert seien. Die Sache wurde mittlerweile einem Anwalt übergeben, der gerade Akteneinsicht fordert.

Ich hätte nun noch ein paar Fragen:

1. Kann man trotz eines bereits bezahlten Strafbefehls weiterhin belangt werden?

2. Wie lange besteht die Gefahr einer Hausdurchsuchung?

3. Wird bei diesem Tatbestand meist nur der PC beschlagnahmt oder suchen die Beamten bei Urkundenfälschung auch nach Dokumenten, Scannern, Spielkonsolen etc.? Was fällt dabei in den Rahmen des Tatbestandes?

4. Finden Hausdurchsuchungen auch am Wochenende statt?

5. Angenommen auf dem Durchsuchungsbefehl steht Drucker & Scanner: Ich gebe diese sofort heraus - müssen die Beamten dann sofort gehen?

6. Ich wohne noch bei meinen Eltern, jedoch in einem ausserhalb der Wohnung gelegenen Zimmer. Wie kann ich nun verhindern, dass auch die Wohnräume meiner Eltern durchsucht und ihr PC ggf. beschlagnahmt wird? Hilft hier ein Untermietsvertrag, der belegt, dass ich nur dieses eine Zimmer bewohne?

Natürlich vertraue ich auf die Rechtsberatung meines Anwaltes, aber einige der Fragen hier, fallen ja eher in die Kategorie Unrechtsberatung. :)

Notfall oder generelle Fragen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

1. Der SB ist rechtkräftig und damit erledigt.

2. So lange das Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.

3. Es kann alles beschlagnahmt werden, was zur Erstellung der Fälschung notwendig ist.

4. Nur in Asnahmefällen nachts. Sonst immer.

5. Es kann nach allen zur Herstellung erforderlichen Beweismitteln durchsucht werden.

6. Das kann gar nicht verhindert werden. Verträge belegen ja nichts. Solange der Beschuldigte Zugang zu anderen Räumen hat und die dort befindlichen Geräte nutzen kann kann natürlich auch dort durchsucht und beschlagnahmt werden.

Waren Sie eigentlich geständig?

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#2
 Von 
Kalle98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort :)

Also kann meiner Freundin damit nichts mehr passieren? Sie wohnt noch bei ihren Eltern und hat daher auch Angst vor einer Hausdurchsuchung, vor allem weil sie ja seltsamerweise von der Polizei auch nochmal vorgeladen wurde.

Geständig waren wir auch. Im allerersten Brief von der Polizei (kurz nach der Tat) haben wir beide gestanden und gesagt, dass wir mit einer Geldstrafe einverstanden sind (angekreuzt). Bei der neulich stattgefundenen Vorladung habe ich die Aussage verweigert und auf mein früheres Geständnis hingewiesen. Darin stand jedoch nicht, wie die Karten hergestellt wurden.

Ist die Hausdurchsuchung bei solch einem Delikt denn überhaupt angemessen bzw. möglich?

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Die Durchsuchung ist bis zum Abschluss des Verfahrens immer möglich. Wenn ein Computer Tatwerkzeug ist wüsste ich auch nicht, weshalb sie unverhältnismäßig sein sollte. Immerhin wurde doch dann von den Beschuldigten eine ziemliche Mühe (wir nennen das 'kriminelle Energie') aufgewendet, um die Tat vorzubereiten.
Ihre Freundin wird vermutlich nicht als Beschuldigte sondern als Zeugin in dem gegen Sie geführten Verfahren vorgeladen worden sein. Da muss sie dann vollständig und wahrheitsgemäß aussagen, weil sie selbst in dieser Sache ja schon rechtskräftig abgeurteilt worden ist.
Sollte sie versuchen, Sie da irgendwie herauszureden, wäre das eine versuchte Strafvereitelung oder, bei einer Aussage vor Gericht, eine Falschaussage. Die Strafen für so etwas sind deutlich höher als für so einen versuchten Betrug mit einer manipulierten Fahrkarte.
Sie selbst haben ja bei den Kontrolleuren die Tat zugegeben. Dennoch müssen Sie vor Abschluss des Verfahrens von den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit erhalten, zu den Tatvorwürfen Stellung zu nehmen. Das nennt man rechtliches Gehör. Daher erfolgte wohl Ihre Ladung.

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#4
 Von 
Kalle98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Freundin hat den Polizisten extra gefragt und der meinte, sie sei als Beschuldigte vorgeladen (trotz bezahltem Strafbefehl - von dem der Polizist komischerweise gar nichts wußte). Von daher sollte es doch an sich keine Strafvereitelung sein, wenn sie eine Aussage gemacht hat, die sich im Nachhinein als nicht richtig herausstellen sollte, oder? In ihrer Befragung ging es auch nur um sie.

Es ist zwar richtig, dass ich die Fälschung bei den Kontrolleuren und anschließenden Geständnissen zugegeben habe, allerdings steht ja noch der Verdacht der Computermanipulation im Raum, den ich weder zugegeben noch abgestritten habe. Lediglich meine Freundin hat diesen Sachverhalt bei ihrer Vorladung abgestritten. In wieweit würde das Strafmaß ca. erhöht, wenn es sich um computermanipulierte Karten handelt? Der Strafbefehl meiner Freundin umfaßte 45 Tagessätze.

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#5
 Von 
Smasher
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 3x hilfreich)

wie hoch war denn ein tagessatz ?

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#6
 Von 
Kalle98
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da sie damals als Praktikantin nicht viel verdient hat (jetzt übrigens auch nicht) lag ein Tagessatz bei 10 EUR, so dass sie insgesamt 450 EUR gezahlt hat.

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