Hallo,
vor ca. 6 Monaten wurde in meinem Familienhaus eingebrochen und es wurden sämtliche Elektroartikel,1 Goldkette gestohlen.
Dies wurde direkt bei der Polizei angezeigt. Der Täter hatte sich im nachhinein selbst bei der Polizei gestellt.
Habe nach den Polizeilichen Ermittlungen die entwendete Sachen zurückerhalten bisauf die Goldkette.
Der Täter ist mehrmals in Polizeilicher Erscheinung getreten wegen diversen Diebstählen und Einbrüchen jedoch wurde er jedesmal nach dem Jugendstrafrecht bestraft sprich Sozialstunden. Er ist 22 Jahre alt.
Jetz habe ich die Gerichtsladung als Zeuge bzw. Geschädigter bekommen.
Kann ich mir noch einen Anwalt nehmen und was würde er mir bringen bzw. raus holen können? ( ca. 20 Tage bis zum Gerichtstermin )
Würde ich das Geld von dem Anwalt zurück bekommen ?
Ich bedanke mich im vorraus.
Grüße
Hauseinbruch ( als Geschädigter )
21. Dezember 2010
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Frage vom 21. Dezember 2010 | 23:28
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 6x hilfreich)
Hauseinbruch ( als Geschädigter )
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 23:37
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 21. Dezember 2010 | 23:44
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
Was meinst Du jetzt genau?
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#3
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 00:00
Von
Status: Frischling (46 Beiträge, 10x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 22. Dezember 2010 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (30226 Beiträge, 9522x hilfreich)
quote:
Zivilrecht, Strafrecht? Wie oft hast du diesen Unterschied schon erklärt?
Naja, gut. Dafür muß man aber wissen, dass es diesen Unterschied überhaupt gibt, bzw. wann er zum tragen kommt, bzw. nach was man suchen muß. Das finde ich zu dem ganzen Ladi-Kram noch harmlos.
@coolio
quote:
Kann ich mir noch einen Anwalt nehmen
Sie können sich so viele Anwälte nehmen wie Sie möchten, allerdings nicht für den Strafprozess, um den es ja offenbar in 20 Tagen geht. Dort wird die Anklage von der Staatsanwaltschaft vertreten und Nebenklage ist auch nicht möglich.
Sie können -zivilrechtlich- Schadensersatz z.B. für die nicht zurückerjhaltene Goldkette geltend machen und auch für Schäden, die durch den Einbruch direkt verursacht wurden (z.B. eingeschlagenes Fenster, aufgebrochene Tür usw.). Diese Schäden und auch die Kosten des Anwalts, den Sie sich dafür nehmen, müßte der Täter (wenn er zivilrechtlich verurteilt wird) de jure ersetzen. De faco sieht es aber schlecht aus, wenn der Täter nicht zahlungsfähig ist, d.h. nur ein Einkommen hat, dass unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt (rd. 985,00 € netto bei Alleinstehenden ohne Unterhaltsberechtigte). In deisem Fall bleiben Sie -wenigstens vorerst- auf den Schäden und auch auf der Anwaltsrechnung sitzen (d.h. Sie müssen den Anwalt erst mal selbst zahlen) - solange bis der Täter mal ein Einkommen oberhalb der Pfändungsgrenzen hat, in das Sie dann hineinvollstrecken können.
Es sei denn, der Täter zahlt trotz Unpfändbarkeit freiwillig.
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