Hausfriedenbruch!

14. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Remtian
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedenbruch!

Der Gerichtsvollzieher läßt eine Wohnung zwangseröffnen zur Durchsetzung eines Haftbefehls zur Abgabe einer Eidesstattlichen Erklärung. Der Schuldner ist nicht in der Wohnung anwesend, das Schloß wird ausgetauscht und der Gerichtsvollzieher übergibt die Schlüsseln der Hausverwaltung. Die Hausverwaltung übergibt dem Mieter nur ein Schlüssel und in den nächsten Tagen dringt jemand in die Wohnung ein und klaut gegenstände im Wert von mehreren Hundert €.

Wie kann man sich dagegen wehren? Kann man den Gerichtsvollzieher anzeigen weil er Unbefugten zugang zur Wohnung verschafft hat?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Kann man den Gerichtsvollzieher anzeigen weil er Unbefugten zugang zur Wohnung verschafft hat?


Nö. Weil er ja den Hausfrieden nicht gebrochen hat, er hatte ja die gerichtliche Erlaubnis die Wohnung zu betreten, eine Beihilfe scheidet auch aus da es an der notwendigen Stoffgleichheit mangelt. Im übrigen hat nicht der GV unbefugten Zugang zur Wohnung verschafft sondern die Hausverwaltung.

Möglicherweise ist die Hausverwaltung zivilrechtlich haftbar, da Sie den 2. Schlüssel verschlampt hat oder an unbefugte dritte Weitergegeben hat. Sofern sich dies beweisen lässt. - Da wird aufzuklären sein, ob die Weitergabe möglw. eine Beihilfehandlung darstellt. Jedoch dann die eines einzeln Mitarbeiters.

Im übrigen ist die Geschichte völlig unglaubwürdig.

Wenn einer per HB zur EV gesucht wird, warum pfändet der GV dann wenn er schonmal in der Wohnung ist, gleich die hier fraglichen Gegenstände, im übrigen hat einer der seine Schulden nicht bezahlt meistens eh nix was sich zu klauen lohnt.

Es sei denn einer hat noch weniger. Soll ja auch vorkommen.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten.
"

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