Hausfriedenbruch auf ner party

9. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Fischkopf1234
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedenbruch auf ner party

Hallo,

ich habe ein problem ich musste gestern eine aussage machen zu einem hausfriedensbruch der am 18.11 bekannen wurde...

Es war so ich und paar kumpel haben bei einer freundin was getrunken und haben gehört da an dem Ort wäre ne Party also sind wir hingegangen. Als wir da waren habe ich mich mit einem kumpel unterhalten den ich von früher kannte auf einmal kam der veranstallter raus uns sagte könnt ihr bitte gehn so aber mein freund hatte mir was zu trinken angebote. also sagte ich zum veranstallter darf ich noch was mit meinem kumpel trinken? darauf er Nein verzieht euch!!!! dann kamen alle andern von drinnen nach draußen! und einer hat mich beleidigt so dann habe ich gesagt hab mal respekt vor älteren!(ich bin 19 er war 16) und die anderen auf der party waren so alt wie ich!! so dann wollte er die polizei rufen darauf hin kam mein kumpel und hat gesagt hhier brauch keiner die polizei zu holen! In dem moment kan ein vater und sagte geht bitte weg dann sind wir weggegangen und standen auf einen parkplatz da kamen uns welche hinterher ich habe mich mit einem fraund unterhalten!! was mene freunde gemacht haben weiß ich aber nicht so!! gestern bei der aussage habe ich dieses so erzählt wie hier! dann sage der polizist das schilder kaputt gemacht wurden und ein gast gewürgt wurde!! ich habe darauf gesagt das ich davon nichts mit bekommen habe weil ich mich unterhalten habe!!!

aber war trotzdem nur anzeige wegen hausfriedensbruch!!

würde jetzt gerne wisen was mich für eine strafe erwarten kann!!! so habe mal gegoogelt nach höchststrafe Hausfriedensbruch da kann?? ich auf die seite hier und dort stand geldstrafe oder bis zu einem jahr freiheitsstrafe und ich möchte nicht wegen einer dummen aktion in den knast was ich auch schon der polizei gesagt habe also das das eine dumme aktion von mir war!!

danke für jede antwort!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hausfriedensbruch ist ein Privatklagedelikt und wird von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt, siehe insoweit §376 StPO . Da ihr wohl letztlich wenn auch zögerlich doch gegangen seid, halte ich es nicht für unwahrscheinlich, dass das Verfahren mit Verweis auf Privatklage eingestellt wird.

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