Hausfriedensbruch, Chance auf Verfahrenseinstellung

16. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Asbestbrezel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Hausfriedensbruch, Chance auf Verfahrenseinstellung

Hallo,

Ich und drei weitere Personen sind unerlaubterweise in ein Privatgrundstück eingedrungen. Es liegt keine Sachbeschädigung vor, da der Zaun nur etwa 1m hoch war. Daraufhin wurden wir von der Security gesehen, sind mitgegangen und mussten unsere Ausweise abgeben (diese haben sie kopiert, kam mir etwas komisch vor, da ich nicht zum Datenschutz belehrt wurde). Sie meinten wir bekommen Post, vermutlich geben sie das der Polizei weiter. Jetzt ist meine Frage: Was kommt auf mich zu (volljährig, nicht vorbestraft oder auffällig geworden)? Was macht die Polizei und was die Staatsanwaltschaft? Ab wann gelte ich als vorbestraft?

Vielen Dank im Voraus und ein schönes Wochenende.

-- Editier von Asbestbrezel am 16.04.2016 11:24

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Was kommt auf mich zu (volljährig, nicht vorbestraft oder auffällig geworden)? Vermutlich eine Verfahrenseinstellung.
Ab wann gelte ich als vorbestraft? Wenn Sie einen Eintrag im Führungszeugnis haben. Für ein eingestelltes Verfahren gibt es keinen Eintrag.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Asbestbrezel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

muss ich mit einer Vorladung rechnen?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Bei so Kleinkram wohl eher mit einem Anhörungsbogen - das war wohl auch mit "Sie bekommen Post" gemeint. Da empfiehlt sich dann ein Geständnis - abstreiten wäre hier ja recht sinnfrei.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Es kommt natürlich drauf an, warum man über den Zaun geklettert ist. Und nicht einfach friedlich auf der anderen Seite des Zaunes langgegangen ist.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Asbestbrezel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Tatsächlich hatten wir nur die Absicht, abseits von anderen an einem See zu sitzen. Also Geständnis ist Sinnvoll, nehme ich an. Wir hatten schließlich auch keine andere Absicht und auch nichts dreckig gemacht.

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#6
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von Asbestbrezel):
Hallo,
muss ich mit einer Vorladung rechnen?


Wahrscheinlich nicht.

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#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Bei so Kleinkram wohl eher mit einem Anhörungsbogen - das war wohl auch mit "Sie bekommen Post" gemeint. Da empfiehlt sich dann ein Geständnis - abstreiten wäre hier ja recht sinnfrei.


Er kann ja auch Schweigen, anstelle sich selbst zu belasten oder zu lügen würde ich empfehlen einen polizeilichen Bogen eher nicht zu beantworten (mit Ausnahme der Personaldaten) ohne Akteneinsicht.

-- Editiert von Xipolis am 17.04.2016 23:27

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Manche Staatsanwälte stellen nur bei Geständnis ein - Ihr Tipp kann also voll nach hinten losgehen. Und warum man etwas nicht gestehen soll, was ohnehin durch Zeugenaussagen belegt ist, erschließt sich mir nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Manche Staatsanwälte stellen nur bei Geständnis ein - Ihr Tipp kann also voll nach hinten losgehen. Und warum man etwas nicht gestehen soll, was ohnehin durch Zeugenaussagen belegt ist, erschließt sich mir nicht.


Das weis man erst bei Akteneinsicht. Die Frage ist zum Beispiel ob sie beim Übersteigen des Zaunes gesehen wurde oder erst als sie auf dem Grundstück waren.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Die Frage ist zum Beispiel ob sie beim Übersteigen des Zaunes gesehen wurde oder erst als sie auf dem Grundstück waren. Und das macht jetzt welchen Unterschied?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Wenn das Gelände Zugänge hat, die nicht durch ein Tor oder ähnliches abgrenzbar sind, kann man auch von öffentlichem Verkehrsgrund ausgehen.

Einstellung kann nämlich bei Geständnis auch mit Auflage erfolgen.

-- Editiert von Xipolis am 21.04.2016 01:32

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