also folgender sachverhalt:
ich (20jahre) hab neulich nacht bei einer freundin (16 jahre) übernachtet, ich kam so gegen 4 uhr nachts zu ihr und sie hat mir die türe geöffnet, hab dann in ner art gästezimmer geschlafen, bis die mtuter so gegen 6 aufgewacht ist und nicht so begeistert davon war, sie meinte dann ichs olle gehen udn ich bin dann natürlicha uch gegangen
nun hab ich erfahren dass die mutter dieser freundin mich anscheinend wegen hausfriedensbruch angezeigt hat...
1. ist der tatbestand des hausfriedensbruchs überhaupt erfüllt wenn ich eingelassen wurde, kein hausverbot habe etc.?
2. wie läuft das jetzt ab? bekomm ich da n schreiben von der staatsanwaltschaft doer so?
3. womit msus ich rechnen?
würde mich über schnelle antworten freuen
vielen dank schonmal im vorraus
Hausfriedensbruch, obwohl ich eingelassen wurde?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Sie können mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, weil nach Ihrer Schilderung der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht erfüllt ist.
und wie läuft das ab, muss ich warten bis ich post bekomme oder wie?
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Ja
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
ok, vielen dank
Ich denke, hier ist eine Einstellung nach §170 STPO zu erwarten. Allerdings ist hier auch zu bedenken, dass Hausfriedensbruch ein Privatklagedelikt ist und die öffentliche Klage nur erhoben wird, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und das würde ich hier ganz klar verneinen Daher könnte die Einstellung auch unter Verweis auf das Privatklageverfahren erfolgen, dann braucht sie nämlich nicht zu prüfen, ob alle nötigen Bedingungen beim Hausfriedensbruch auch erfüllt sind.
Möglich, wobei, wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, eine diesbezügliche Einstellung sachgerechter wäre.
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