Hausfriedensbruch, obwohl ich eingelassen wurde?

7. August 2005 Thema abonnieren
 Von 
Rubbisher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch, obwohl ich eingelassen wurde?

also folgender sachverhalt:

ich (20jahre) hab neulich nacht bei einer freundin (16 jahre) übernachtet, ich kam so gegen 4 uhr nachts zu ihr und sie hat mir die türe geöffnet, hab dann in ner art gästezimmer geschlafen, bis die mtuter so gegen 6 aufgewacht ist und nicht so begeistert davon war, sie meinte dann ichs olle gehen udn ich bin dann natürlicha uch gegangen

nun hab ich erfahren dass die mutter dieser freundin mich anscheinend wegen hausfriedensbruch angezeigt hat...

1. ist der tatbestand des hausfriedensbruchs überhaupt erfüllt wenn ich eingelassen wurde, kein hausverbot habe etc.?
2. wie läuft das jetzt ab? bekomm ich da n schreiben von der staatsanwaltschaft doer so?
3. womit msus ich rechnen?

würde mich über schnelle antworten freuen
vielen dank schonmal im vorraus

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Sie können mit einer Einstellung des Verfahrens rechnen, weil nach Ihrer Schilderung der Tatbestand des Hausfriedensbruches nicht erfüllt ist.

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#2
 Von 
Rubbisher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und wie läuft das ab, muss ich warten bis ich post bekomme oder wie?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Ja

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
Rubbisher
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich denke, hier ist eine Einstellung nach §170 STPO zu erwarten. Allerdings ist hier auch zu bedenken, dass Hausfriedensbruch ein Privatklagedelikt ist und die öffentliche Klage nur erhoben wird, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt und das würde ich hier ganz klar verneinen Daher könnte die Einstellung auch unter Verweis auf das Privatklageverfahren erfolgen, dann braucht sie nämlich nicht zu prüfen, ob alle nötigen Bedingungen beim Hausfriedensbruch auch erfüllt sind.

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Möglich, wobei, wenn der Tatbestand nicht erfüllt ist, eine diesbezügliche Einstellung sachgerechter wäre.

0x Hilfreiche Antwort

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