Hallo,
ich habe letzte woche ein klaerendes gespraech mit meiner ex-freundin gesucht. sie wollt nicht mit mir reden und hat mich gebeten ihre wohnung zu verlassen..ich bin dem aber nicht nachgekommen, so dass sie die polizei verstaendigt hat. bevor diese eintraf, bin ich gegangen und hab dabei in der annahme es waere meiner, ihren schluessel von der tuer genommen. Hab den irrtum jedoch bemerkt und den schluessel vor ihrer wohnungstuer auf einem pappkarton gelegt..
jetzt habe ich eine anzeige wegen hausfriedensbruch und diebstahl am hals. was kann mich fuer eine strafe erwarten? soll ich mich bei der polizei zum sachverhalt äussern? ein anderes problem ist, dass ich in ca. einem monat nach australien moechte. kann es sein, dass ich durch das laufende verfahren, deutschland nicht verlassen darf? wie lange kann sich die ganze sache hinziehen?
vielen dank
Hausfriedensbruch + Diebstahl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Diebstahl sehe ich hier nicht, da Sie sie ja nicht vorsätzl. am Eigentum schädigen wollten (den Schlüssel hat sie ja fast unmittelbar wiederbekommen, wenn ich es recht verstehe)
Hausfriedensbruch ist ein absolutes Antragsdelikt, wird also nur verfolgt, wenn die Geschädigte Strafantrag stellt und aufrechthält.
Mehr als eine kl. Geldstrafe oder Einstellung gegen Auflage wird dabei nicht rauskommen.
Für die Austr.-Reise sehe ich kein Problem.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Ja genau ich glaube auch nicht das es Probleme gibt, es sei denn das steckt mehr dahinter. Das wäre ja auch schlimm nur weil man nicht rechtzeitig du Wohnung der Ex verlässt kämen es zu einer Straftat. Sie hatte dich doch zuvor hereingebeten, also wo ist der Hausfriedensbruch? Versehentlich einen Schlüssel aus einer Wohnung mitnehmen und dann unverzüglich wieder zurückbringen das ist meiner Ansicht nach kein Diebstahl. Also, viel Spaß in Australien, soll ein tolles Land sein!
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Sie hat ihn aufgefordert zu gehen und solange es keinen Grund gibt, dass er sich ohne ihr Einverständnis dort aufhalten darf ist der Tatbestand erfüllt.
Ich vermute, dass der Diebstahl wird fallen gelassen und der Hausfriedensbruch wird nach §170 (2) STPO mit Verweis auf das Privatklageverfahren mit der Begründung eingestellt wird, dass an der Strafverfolgung kein öffentliches Interesse besteht.
-- Editiert von DanielB am 08.07.2005 18:53:47
Es mag ja nicht oft vorkommen, aber ich teile die Ansicht von DanielB., vorausgesetzt, es gibt keine Vorstrafen. "Fallen lassen" bedeutet dann, dann der Diebstahlsvorwurd ebenfalls gem. § 170 II StPO eingestellt wird.
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