Hausfriedensbruch - Außengelände einer Schule

6. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
shira17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch - Außengelände einer Schule

Guten Tag,

ich habe eine Vorladung wegen einem Ermittlungsverfahren gegen mich aufgrund besonders schweren Diebstahls erhalten. Um jedoch das mir zu lasten gelegte Vergehen zu widerlegen, muss ich angeben, dass ich mich zu dem Zeitpunkt mit einigen Freunden widerrechtlich auf dem Außengelände einer Schule befand (so gegen 19-23 Uhr, d.h. war sie ansonsten leer). Ich habe nun natürlich bedenken, dass mir dann eine Klage wegen Hausfriedensbruch droht.

Wie sollte ich am besten vorgehen und womit muss ich im Bezug auf den Hausfriedensbruch ggf. rechnen.
Ich habe keine Vorstrafen, bin 17 Jahre alt, Schüler und wir befanden uns auf dem Schulgelände, da es ganz einfach überdacht war und es regnete ;) .

Vielen Dank Marco

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3 Antworten
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#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Da hätte ich keine Bedenken.

Du solltest ruhig sagen wo Du zur Tatzeit warst und vor allem auch die Zeugen benennen.

Hausfreidensbruch wird nur verfolgt, wenn der Eigentümer einen Strafantrag stellt. Dazu müsste er ja erstmal etwas davon wissen. Außerdem ist ein Hausfriedensbruch wesentlich harmloser als ein Dienstahl im besonders schweren Fall.



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"justice"

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#2
 Von 
shira17
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das hatte ich ja auch vor. Aber der Eigentümer der Schule ist ja der Staat und ich gestehe den Hausfriedensbruch ja eben einem Staatsorgan oder ist meine Sicht auf die Dinge da viel zu einfach^^?

Marco

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ach was, das ist im Ergebnis kein Problem. Es darf wohl zurecht angezweifelt werden, das jemand auf die Idee kommt, einen Strafantrag wegen Hausfriedensbruch zu stellen.

Sag einfach wo du warst, das ist das beste.




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"justice"

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