Hausfriedensbruch Grundstück

12. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch Grundstück

Hallo zusammen,

mein Nachbar hat Kupferteile auf meinem Grundstück deponiert , praktisch unter meiner Hecke direkt hinter der Grenze so dass er mein Grundstück nicht betreten musste. Ist es als Hausfriedensbruch zu verstehen?

-- Editiert von Moderator am 12.03.2020 16:11

-- Thema wurde verschoben am 12.03.2020 16:11

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich würde das eher als Geschenk ansehen. :)

Stefan

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#2
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider nicht. Kupferspann ist gftig für unsere Bäume und verkaufen oder entsorgen dürfen wir die Teile nicht. Wir haben sie entfernt. Der Nachbar will uns jetzt wegen Diebstahl anzeigen. Daher meine Frage.

Signatur:

Remeide

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Endivien):
Der Nachbar will uns jetzt wegen Diebstahl anzeigen.

Tja. das mit dem verkaufen bei eBay war dann doch keines so gute Idee ...



Zitat (von Endivien):
Daher meine Frage.

Selbst wenn es Hausfriedensbruch wäre - das ist nicht wie beim Fußball...

Er begeht seine Straftaten, ihr die euren, da gibt es keine "Aufrechnung".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Die eine ist keine Frage für *Internetauktionen*.
Die andere ist eher eine für *Strafrecht*.

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#5
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich dachte die Überschrift ist klar, habe ich etwas falsch gemacht? Bin zum ersten Mal hier im Forum.

Signatur:

Remeide

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

meine erste Antwort war natürlich nicht ernst gemeint (daher auch das Smiley).

Rechtlich dürfte es sich um einen Fund gehandelt haben. Also wenn dann war es Fundunterschlagung (wobei das kein großer Unterschied zu Diebstahl ist).

Über welchen Wert sprechen wir denn?
Und über was für Gegenstände? War es eher Müll, oder doch noch brauchbare Dachrinnen o.ä.?

Und kannst du beweisen, dass es bereits euer Grundstück war (du schreibst "direkt hinter der Grenze")? Nicht das der Nachbar es anders darstellt ...

Zitat:
Kupferspann ist gftig für unsere Bäume und verkaufen oder entsorgen dürfen wir die Teile nicht.
Ihr hättest sie dem Nachbarn aber einfach zurückgeben können bzw. ihn auffordern, seinen Kram von eurem Grundstück zu entfernen. Manchmal sind die richtige Lösungen so einfach ...

Und zur eigentliche Frage: Hausfriedensbruch dürfte hier ziemlich lächerlich sein, so schnell macht man sich nicht strafbar.
Imho reden wir hier allenfalls um eine zivilrechtliche Angelegenheit (etwa Besitzstörung), und selbst das geht nicht so einfach (du hättest dem Nachbarn Gelegenheit geben müssen etwas dagegen zu tun).

Stefan

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#7
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan,

danke für deine Antwort. Also wir sprechen nicht mehr mit unseren Nachbaren es ist einfach nicht mehr möglich. Sie haben unsere hecke in unserer Anwesenheit fast zerstört. Sie haben bereits einmal die Teile unter unsere Hecke gelegt. Es handelt sich um Kupferquerschnitt 7 oder 8 längliche Teile von der Verwahrung glaube ich und ich habe die Teile dann aufgesammelt und auf ihrer Garageneinfahrt gelegt.
EIn Paar Tage später waren sie wieder da. .Wir haben einfach kein Nerv mehr. Sie haben uns auch nicht aufgefordert die Teile zurückzugeben. Die haben wir im Keller gelagert. Es kann einfach nicht sein, dass sie sich alle erlauben können und uns ach noch anzeigen. Meine Frage ist ein rechtliche gewesen und jetzt helfen auch "ihr hättet" nicht mehr. Ich hätte nur gerne gewusst ob die Anzeige wergen Diebstahl in diesem Fall rechtlich fundiert ist.

Signatur:

Remeide

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Endivien):

mein Nachbar hat Kupferteile auf meinem Grundstück deponiert , praktisch unter meiner Hecke direkt hinter der Grenze so dass er mein Grundstück nicht betreten musste. Ist es als Hausfriedensbruch zu verstehen?

Kupferteile können keinen Hausfriedensbruch begehen. Nachbarn schon.

§ 123 StGB Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Ich würde das eher als "Besitzstörung" im Sinne von §862 BGB ansehen. Der Grundstücksbesitzer kann Beseitigung der Kupferteile verlangen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Endivien):
Leider nicht. Kupferspann ist gftig für unsere Bäume und verkaufen oder entsorgen dürfen wir die Teile nicht. Wir haben sie entfernt. Der Nachbar will uns jetzt wegen Diebstahl anzeigen. Daher meine Frage.

Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich zuzueignen.
Das ist im beschriebenen Fall nicht zu sehen, solange man sich die Dinger nicht aneignet.

Nur weil der Nachbar einem Krempel auf's Grundstück legt, darf man den Krempel noch lange nicht behalten. Man kann aber verlagen, daß der Krempel unverzüglich entfernt wird.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Endivien):
Ich hätte nur gerne gewusst ob die Anzeige wergen Diebstahl in diesem Fall rechtlich fundiert ist.
Das kann dir doch egal sein. Der Nachbar kann eine Anzeige wegen Diebstahl machen. Dagegen könnt ihr gar nichts tun. Jeder hat das Recht, auch die blödeste Anzeige zu erstatten.

Rechtlich fundiert? Was soll das? Niemand weiß, was in dieser Anzeige stehen wird. Ob es Diebstahl ist--- würde ein Gericht entscheiden.
Bis dahin...Abwarten.
------------------------------------------------------

Zitat (von Endivien):
ich dachte die Überschrift ist klar, habe ich etwas falsch gemacht
Du hast die Frage mit dieser Überschrift im Unterforum *Internetauktionen* gestellt.

Weder die Kupferrohre noch die Hecke noch euer Nachbarstreit haben etwas mit dem Internet oder mit Auktionen im Internet zu tun.

Also *Nachbarrecht* oder *Strafrecht*---

vllt. verschiebt die Moderation deinen Beitrag an die richtige Stelle... auch abwarten.

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#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Mal die entscheidende Frage stellt: was wurde denn mit den Kupferteilen gemacht?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Diebstahl setzt neben der Zueignungsabsicht eine Wegnahme voraus, daran fehlt es hier.

Unterschlagung wäre bei Zueignungsabsicht gegeben, das sehe ich hier nicht. Die Besitzstörung durfte zunächst eigenmächtig beendet werden, sofern keine andere unmittelbare Möglichkeit gegeben war (der Nachbar also nicht greifbar war oder eine Wegnahme verweigert hat).

Die Sachen sind zurückzugeben und gut ist. Wenn man sich mit dem Nachbarn nicht gut versteht: Zeugen für die Rückgabe (schon wegen der Beweisbarkeit) und dann soll er erst mal vor Zeugen zugeben, die Sachen auf dein Grundstück gelegt zu haben. Dann könnte man ihn per Anwalt auf Unterlassung (Begehung begründet Wiederholungsgefahr) in Anspruch nehmen und dann Erstattung der Anwaltskosten (berechtigte Unterlassungsforderung, Geschäftsführung ohne Auftrag) fordern.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Mal die entscheidende Frage stellt: was wurde denn mit den Kupferteilen gemacht?

Da es unter "Internetauktionen" stand, dachte ich zum Verkauf angeboten. Aber man kann ja jetzt lesen:
Zitat (von Endivien):
Die haben wir im Keller gelagert




Zitat (von eh1960):
Das ist im beschriebenen Fall nicht zu sehen, solange man sich die Dinger nicht aneignet.

Offenbar schon passiert:
Zitat (von Endivien):
Die haben wir im Keller gelagert



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Endivien
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

keine Ahnung .Reste von der Dachverkleidung sind es glaube ich also unterschiedlich lange Streifen mit Schnittspuren. . Ich denke sie wollen einfach die Hecke weg haben. Ich sehe sonst keinen Grund diese Teile so zu deponieren. Ich habe sie übrigens schon mal zurückgelegt auf ihren Grundstück. Ein Paar Tage später waren sie wieder da.

Signatur:

Remeide

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#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Der Nachbar will uns jetzt wegen Diebstahl anzeigen. Da würde ich erstmal abwarten - die Erfahrung lehrt, dass der, der ernsthaft eine Anzeige erstatten will, das einfach tut. Wer hingegen eine Anzeige ankündigt, will bloß Druck aufbauen, d. h., es folgt oft gar keine Anzeige.

-- Editiert von muemmel am 12.03.2020 16:23

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

ich sehe hier keinen Diebstahl (wie ich oben schon schrieb wenn überhaupt dann Fundunterschlagung). Da es aber offensichtlich nicht verloren wurde ist es auch kein Fund (sondern eine Leihe?).
Da der Nachbar das Zeugs gar nicht wieder haben wollte könnte man sogar von Besitzaufgabe sprechen.

Und in den Keller geräumt habt ihr natürlich nur aufgrund eurer Schadenminderungspflicht (das Kupfer hätte ja sonst die Hecke zerstört, und das wäre teuer geworden für den Nachbarn).

Zur Anzeige: Ich sage sonst immer das man mit "falscher Verdächtigung" selten Erfolg hat - in diesem Fall könnte das aber anders sein.
Wer seinem Nachbarn schaden möchte und diesen dann später anzeigt weil er sein dazu benutztes Werkzeug geklaut haben soll - mutig. Demnächst zeigen Einbrecher die Opfer auch an weil das bei dem Bruch zurückgelassene Brecheisen nicht zum Fundbüro gebracht wurde. :grins:

Das große Problem ist aber wie man das alles beweisen will (wie z.B., dass der Nachbar das Kupfer überhaupt unter die Hecke gelegt hat?).

Ich würde das Kupfer nochmal in die Einfahrt legen. Gegen das wieder unter die Hecke legen könnte eine Unterlassungerklärung Erfolg versprechen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Ich würde das Kupfer nochmal in die Einfahrt legen.


Ich würde unter Zeugen den Nachbarn auffordern, das Zeug abzuholen, ansonsten würde es kostenpflichtig eingelagert und er auf Kostenübernahme verklagt.

Wenn man es in die Einfahrt legt und es ist dann irgendwann "weg" und der Nachbar sagt "hab ich nie bekommen" und die letzte beweisbare Aktion ist "ich hatte es und hab es da hingelegt", dann darf man womöglich noch den Schaden erstatten.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13701 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich würde unter Zeugen den Nachbarn auffordern, das Zeug abzuholen
Daran hatte ich auch überlegt. Hat aber den Nachteil, dass man damit die Aneignung zugibt.

Einfach hinlegen beweist hingegen nicht welche Person das nun war.

Stefan

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