Hausfriedensbruch im Zelt

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jonas92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch im Zelt

Moin,
ich bin zur Zeit auf einem Campingplatz und habe hier jemanden kennengelernt. Als ich ihn gestern zum Fußballspielen abholen wollte, habe ich sein Zelt gesucht. Ich wusste nur in etwa, wo sein Zelt zu finden ist.

Ich habe mich dann einem Zelt genähert, von wem ich recht sicher war, dass es seins sein müsste. Es war ein etwas größeres Zelt. Ich habe "Hallo" gesagt und den Reisverschluss etwas aufgemacht, um mich rein zu beugen. Ich weiß, dass das etwas voreilig war, aber ich habe mir nicht viel dabei gedacht.
Jedenfalls hab ich dann schnell gesehn, dass niemand drin war und habe mein Kopf wieder raus gezogen und habe im gleichen Moment gesehen, dass die Nachbarin auf mich zu marschierte. Sie war sich gleich sicher, dass ich etwas Böses beabsichtigt haben muss. Dass ich etwas klauen wollte oder so.
Jedenfalls hat sie gesagt, dass man das nicht darf und als ich ihr die Sache erklären wollte, waren ihr meine Erklärungsversuche alle egal. Mir wurde dann recht schnell klar, dass ich wohl am falschen Zelt stand.
Ich bin erst einmal zu meinem Platz gefahren, weil ich mit der Situation überfordert war. Und hab es kurz sacken lassen, und bin dann nochmal zu der Frau hingefahren, um mit ihr zu sprechen. Sie hatte sich schon gleich mit 2 anderen Nachbarn darüber unterhalten und ich wollte es dann nochmal erklären. Dass ich ja eigentlich nur jemanden gesucht habe. Aber das war egal. Und heute morgen kam dann die Polizei und hat gesagt, dass ich vorgeladen werden würde, wegen Hausfriedensbruch und womöglich versuchten Diebstahls.

Klar, war es voreilig, das Zelt zu öffnen. Aber ich habe nichts böses vorgehabt, wollte nur jemanden abholen, und habe nicht damit gerechnet, dass ich deswegen gleich so viel Ärger am Hals habe.

Ich weiß immer noch nicht so recht, wie ich das ganze einordnen kann und was ich tun sollte.
Kann jemand was dazu schreiben? Vielen Dank im Voraus!


Viele Grüße

-- Editiert von Jonas92 am 08.07.2019 15:19

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Grundsätzlich kann man auch in einem Zelt Hausfriedensbruch begehen. Es ist aber absoluter Kinderkram sowas in einer Situation wie der beschriebenen anzuzeigen. Abgesehen davon kann man Hausfriedensbruch nur vorsätzlich begehen, wenn man sich einfach in der Tür bzw. hier im Zelt geirrt hat liegt schon per Definition kein Hausfriedensbruch vor.

War das Zelt des Kollegen denn zumindest in der Nähe von diesem Zelt? Sah es schlecht vielleicht sogar ähnlich aus?

Dann sollte man den Kollegen in jedem Fall als Zeugen benennen. Alles andere als eine Einstellung nach 170 II StPO oder maximal 153 I StPO (oder 45 JGG falls Du noch unters Jugendrecht fällst) sollte mich hier schwer wundern.

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