Guten Abend, ich habe eine Frage zum Thema Hausfriedensbruch. Ich habe heute einen lost place(eher eine Ruine die seit 20 Jahren leer steht) besucht. Ja ich weiß, dass es illegal und gefahrlich ist, fremdes Eigentum zu betreten. Um das ganze Gebäude ist kein Zaun, es stehen keine Schilder dort und es ist komplett offen. Ich wurde von den Herren in blau dabei erwischt durch aufmerksame Bürger. Die Polizei meinte, dass ich eine Anzeige bekommen werde. Jetzt stellt sich für mich folgende Frage:
1. Muss die Anzeige nicht der Eigentümer machen?
2. Hat dieser nicht eine Sicherungspflicht seiner Immobilie (Einsturzgefahr)? Dort gibt es kein Zaun, offene Fenster etc.
3. Welche Strafe
kann auf mich zu kommen?
4. Sie meinten ich bekomme in zwei Wochen einen Brief, in dem ich mich zu der Sache äußern soll.
Danke schon einmal für eure Antworten
Hausfriedensbruch in Ruine
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Der muss den Strafantrag (zusätzlich) stellen.
2. Keine Ahnung wie das dort ist, ändert aber auch nichts.
3. Wenn's das erste erwischt werden ist, vielleicht eine Verfahrenseinstellung.
Zitat1. Muss die Anzeige nicht der Eigentümer machen? :
Nein. Jeder der ein Vergehen sieht, kann das anzeigen.
Zitat2. Hat dieser nicht eine Sicherungspflicht seiner Immobilie (Einsturzgefahr)? Dort gibt es kein Zaun, offene Fenster etc. :
Es gibt keine generelle Sicherungspflicht. Das ist immer eine Einfallbetrachtung.
Zitat3. Welche Strafe kann auf mich zu kommen? :
Irgendwas zwischen "nichts" und einer Geldstrafe.
Zitat4. Sie meinten ich bekomme in zwei Wochen einen Brief, in dem ich mich zu der Sache äußern soll. :
Zwei Wochen? Das sind ja Optimisten ...
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Sie haben uns nicht auf dem Gelände erwischt, sondern davor. Sie haben gesagt, ich müsse Ihnen die Bilder auf meinem Handy zeigen.
Dies tat ich dann, so blöd wie ich war. Kann dies eine Rolle im Verfahren spielen?
Wenn die Bilder belegen, dass ihr auf dem Gelände gewesen seid, spielt das natürlich eine Rolle.
Aber nochmal: Das ganze ist relativer Pipifax. Wenn ihr nicht schon mehr Verfahren wegen Hausfriedensbtuch hattet (oder sonst vorbestraft seid) wird das wahrscheinlich eingestellt.
Es waren zwei Fotos von mir bzw. meiner Rückansicht drauf. Dieses Bild sah nur ein Beamter. Er hat ja dieses Foto nicht gesichert.
Pipifax hin oder her, mich interessiert halt einfach die Rechtslage. Alles etwas schwammig finde ich. Möchte mich halt ordentlich drauf vorbereiten, ob ich mir Rechtsbeistand hole oder nicht.
-- Editiert von Jojo2302 am 06.04.2020 01:35
Die Rechtslage ist, dass man Hausfriedensbtuch begeht, wenn man eingefriedetes Gelände betritt, auf dem man nichts zu suchen hat.
Der Polizist kann als Zeuge fungieren. Zum einen für das Bild, zum anderen scheint ihr ihm ggü. ja auch zugegeben zu haben, dass ihr "drin wart".
ZitatDie Rechtslage ist, dass man Hausfriedensbtuch begeht, wenn man eingefriedetes Gelände betritt, auf dem man nichts zu suchen hat. :
Eben und das liegt hier nicht vor.
ZitatUm das ganze Gebäude ist kein Zaun, es stehen keine Schilder dort und es ist komplett offen. :
Mehr als ein Platzverweis darf meiner Meinung nach nicht passieren.
ZitatEben und das liegt hier nicht vor. :
Das ist die Frage. Selbst wenn das Grundstück um die Ruine herum nicht eingefriedet ist, heißt das ja nicht, dass die Ruine nicht selbst als eingefriedetes Gelände bzw. Gebäude zu bewerten ist. Es gibt Ruinen und Ruinen.
-- Editiert von !!Streetworker!! am 06.04.2020 16:39
Kein Zaun und offene Fenster klingt nicht gerade eingefriedet. Auch wenn ich die Örtlichkeit natürlich nicht kenne erscheint mir ein Hausfriedensbruch im ersten Moment bestenfalls fragwürdig.
Ich wage mal einen Schuss ins Blaue und sage das die Polizei euch nur ein wenig abschrecken wollte und Nichts kommen wird. Wenn es nicht gerade der gelangweilte Dorfpolizist war wird der durchschnittliche Ordnungshüter sich kaum die Mühe machen selber eine Anzeige zu schreiben (wie gesagt, absolutes Antragsdelikt) wenn er weiß das die zu 99% sowieso eingestellt wird.
ZitatEben und das liegt hier nicht vor. :
Weis man nicht.
Es kann ja schon ein Unterschied im Belag ausreichend sein, um den nicht öffentlichen Bereich zu erkennen.
Danke für eure Meinungen, dann bleibt mir ja nur abzuwarten. Hab schon ein Aktenzeichen direkt bekommen, hat das was zu heißen?
Würdet ihr einen Anwalt hinzu ziehen, falls es zu weiteren Schritten käme? Ist ein eingestelltes Verfahren in meinem Führungszeugnis zu sehen? Danke für eure Hilfe
ZitatDanke für eure Meinungen, dann bleibt mir ja nur abzuwarten. Hab schon ein Aktenzeichen direkt bekommen, hat das was zu heißen? :
Würdet ihr einen Anwalt hinzu ziehen, falls es zu weiteren Schritten käme? Ist ein eingestelltes Verfahren in meinem Führungszeugnis zu sehen? Danke für eure Hilfe
Schon ein Aktenzeichen? Direkt vor Ort? Hm, wie funktioniert das denn?
Einen Anwalt kannst du dir sparen, wenn du nicht zu viel Geld hast. Wenn du die Tat schon zugegeben hast, kann der auch Nichts mehr machen außer vielleicht noch anzweifeln das es wirklich Hausfriedensbruch war. Ist aber wie gesagt eine Kinderei die kaum ernsthafte Konsequenzen nach sich zieht.
Im Führungszeugnis würde erst eine Verurteilung von über 90 Tagessätzen auftauchen, eine Einstellung also erst mal gar nicht. Und über 90 Tagessätze, wenn es soweit kommt würde ich mich persönlich fragen was da der Staatsanwalt und Richter geraucht haben.
ZitatHab schon ein Aktenzeichen direkt bekommen, hat das was zu heißen? :
Eines, das ein "Js" beinhaltet (also etwa xx Js xxxx/20) -die Xe stehen für Ziffern - oder ein anderes?
Els: xxxxxxxx
Zitat:ZitatHab schon ein Aktenzeichen direkt bekommen, hat das was zu heißen? :
Eines, das ein "Js" beinhaltet (also etwa xx Js xxxx/20) -die Xe stehen für Ziffern - oder ein anderes?
ELS: xxxxxxxx
Das ist eine polizeiliche Vorgangsnummer unter der der Vorgang geführt wird. Ganz normal. Hat noch nix zu bedeuten.
Nun sind bereits 8 Wochen vergangen und immer noch keine Post von den sheriff's bekommen, soll ich mal anrufen und nachfragen oder die Füße still halten?
"Guten Tag, ich rufe an um Sie daran zu erinnern, dass Sie mich anzeigen wollten."
Ich glaube die Frage beantwortet sich von selbst
Vielleicht hat auch der Eigentümer kein Interesse an einer Strafverfolgung. Bei Hausfriendsbruch handelt es sich um ein absolutes Antragsdelikt. Wenn der Eigentümer nicht innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von der Straftat einen Strafantrag stellt wars das für die Ermittlungen.
Dann wird das Verfahren eingestellt.
Dann wird das Verfahren eingestellt. Vielleicht IST es auch schon eingestellt und man hat Ihnen das nicht mitgeteilt - das muss man nämlich nicht. Sie können natürlich nachfragen, aber zum jetzigen Zeitpunkt würde ich das definitiv nicht tun - in einem halben Jahr können Sie da mal drüber nachdenken, wenn es Sie dann noch so brennend interessiert...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
26 Antworten
-
2 Antworten
-
54 Antworten