Hausfriedensbruch in einer alten Fabrik

7. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Qwenter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch in einer alten Fabrik

Hallo,
als ich mit ein paar Freunden ein bissle in unseren Garten gewesen sind wurde uns langweilig. Da in der Nähe eine alte stillgelegte Fabrik steht kamen wir auf die Idee uns diese mal anzusehen. Das reinkommen war nicht schwer weil das Tor um auf das Gelände zukommen offen steht weil weiter hinten auch nocheinmal Gärten sind. Auch das reinkommen in das Gebäude war nicht recht schwer es ist zwar so ziemlich überall verschlossen aber es gab im Keller des Gebäudes einen Eingang welcher aussah wie eine Kanalsisationsröhre (endete dann im Keller der Fabrik). Nach einer Weile wo wir uns darin umgeschaut hatten und bissle nachforschungen angestellt hatten was alles mal gewesen sein könnte, kam plötzlich die Polizei in das Gebäude und hat uns alle mitgenommen. Auf dem polizeirevier mussten wir dann erklären was wir darin wollten und so.
Zum Schluss sagten sie das wir alle eine Anzeige wegen Hasufriedensbruch bekommen.

Nun meine Fragen:
Mit was für Strafen müssen wir rechnen?
Ich muss am 13.05 zur Polizei zu einer Aussage, sollte ich dahin gehen oder den Termin einfach ignorieren?

Mit den besten Grüßen
Qwenter

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Hallo!

Nicht unerheblich bzgl. der Frage nach moeglichen Strafen dürfte sein, ob alle Beteiligten unter 14 Jahre alt waren.

Gruss
Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Qwenter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

also alle Beteiligten sind über 18 Jahre alt. Beschädigt haben wir nichts, aber die Fabrik ist komplett runtergekommen und eigentlich alles darin ist kaputt, kann uns soetwas auch noch angehangen werden?
Und wie kann man feststellen ob Strafantrag gestellt wurde?

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#4
 Von 
Bewährungshelfer
Status:
Lehrling
(1938 Beiträge, 362x hilfreich)

Ich denke, Sie sollten ruhig zur Vernehmung gehen und dort auch wahrheitsgemäß aussagen. Sofern Sie nicht strafrechtlich vorbelastet sind und nix anderes angestellt haben, als sich dort aufzuhalten, können Sie wohl ziemlich sicher von einer Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen ausgehen.

-----------------
"Gruß
Jens Wilke
Bewährungshelfer"

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#5
 Von 
Qwenter
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ok,
danke schonmal für eure Hilfe wen ich einen Ausgang des Verfahrens weis werde ich ihn dann auch mal hier posten.

0x Hilfreiche Antwort

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