Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung - Buchprojekt

15. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb560552-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch mit Sachbeschädigung - Buchprojekt

Hallo an alle.
Weiß nicht so recht, ob das hier rein passt. Falls nicht, bitte einfach wieder löschen.
Ich arbeite derzeit an einer Geschichte, welche ich möglichst realitätsnah schreiben möchte, und recherchiere dafür, wie es sich im Jugendstrafrecht verhalten würde. Bin von den ganzen Möglichkeiten im Jugendstrafrecht aber ein bisschen erschlagen.
Plot-Gedanken dazu:
Protagonistin (alleinlebend weil Mutter ständig auf Geschäftsreise, Eltern geschieden) ist ein Mobbingopfer in der Schule. Ein Typ (2.Hauptfigur), der neu an der Schule ist, freundet sich nach längerem hin und her mit ihr an. Er sorgt mit einer Tonaufnahme als Beweis dafür, dass die Mobber von der Schule fliegen.
Als Revanche brechen die Mobber bei der Protagonistin ein. Begehen Vandalismus in Form von Schmierereien (Zitat: "Verrecke, dreckige Schlampe", was die Täter ihr auch schon in der Schule mehrfach an den Kopf geworfen haben) an den Wänden und Verwüstung von Eigentum (kaputtes Mobiliar und technische Geräte, zertrümmertes Geschirr und Bilderrahmen, zerrissene Bücher (Anmerkung: Protagonistin ist eine Leseratte)).
Im Zimmer der Protagonistin ist nach meinem Plan der größte Teil der Verwüstung entstanden. Aber alle anderen Räume haben halt ebenfalls was abbekommen.
Ein weiterer Beweis gegen die Mobber sind Aufzeichnungen einer Überwachungskamera, die im Gerichtsprozess vorgelegt werden.
Bin derzeit noch am überlegen, ob es bei dieser Konstellation sinnvoll wäre, ein psychologisches Gutachten für die Mobber mit hineinzuschreiben oder ob das in solch einem Fall gar nicht gemacht wird. Wäre für mich zumindest interessant zu wissen.

Mein Gedanke bisher wäre, 0,5-1 Jahr Jugendstrafe aufgrund der Schwere.
Bin gespannt, wie eure Meinung dazu ausfällt und freue mich auf Antworten.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34442 Beiträge, 17807x hilfreich)

Das dürfte für eine Jugendstrafe kaum ausreichen, sofern es keine Vorstrafen gibt. Wahrscheinlicher wäre Jugendarrest.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1125 Beiträge, 306x hilfreich)

Zitat (von fb560552-86):
Bin derzeit noch am überlegen, ob es bei dieser Konstellation sinnvoll wäre, ein psychologisches Gutachten für die Mobber mit hineinzuschreiben oder ob das in solch einem Fall gar nicht gemacht wird.

In so einem Fall würde niemals ein Gutachten erstellt werden, solange nicht behauptet wird, dass z.B. einer der Täter in der Entwicklung verzögert ist oder eine anderweitige Einschränkung hat auf Grund derer die Strafe geringer ausfallen solle. Von sich ordnet das aber kein Gericht an.

Als Strafmaß würde ich pauschal erstmal zwei Wochen Jugendarrest als das Maximum ansehen, wahrscheinlich eher Sozialstunden und villt. 1-2 Wochenendarreste.

-- Editiert von Ballivus am 15.10.2020 13:22

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat (von fb560552-86):
sinnvoll wäre, ein psychologisches Gutachten für die Mobber mit hineinzuschreiben oder ob das in solch einem Fall gar nicht gemacht wird.


Mein Gedanke bisher wäre, 0,5-1 Jahr Jugendstrafe aufgrund der Schwere.


1. wird nicht gemacht

2. zu viel, wenn sie nicht mehrfach strafrechlich vorbelastet sind.

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#4
 Von 
fb560552-86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ballivus):
Als Strafmaß würde ich pauschal erstmal zwei Wochen Jugendarrest als das Maximum ansehen, wahrscheinlich eher Sozialstunden und villt. 1-2 Wochenendarreste.
-- Editiert von Ballivus am 15.10.2020 13:22


Hmm... mir kommen beim lesen der ersten Antworten schon wieder neue Fragen.
Annahme: Die benehmen sich bei den Sozialstunden daneben... Dann dürfte das Ganze wohl in den J.-Arrest umgewandelt werden.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Sozialstunden und Arrest können auch von vornherein zusammen/nebeneinander verhängt werden.

Ansonsten werden Sozialstunden dann in Arrest umgewandelt, wenn man sie nicht ableistet. Wenn man sie komplett ableistet, gibt es keinen Arrest, auch wenn man sich beim Ableisten daneben benommen hat.

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