Hausfriedensbruch - muß ich ihm das betreten versagen bevor ich eine anzeige aufgeben kann?

23. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)
Hausfriedensbruch - muß ich ihm das betreten versagen bevor ich eine anzeige aufgeben kann?

habe meinen geschwistern ordnungsgemäß ( notariell) bei einer teilerbauseinandersetzung die ausgleichszahlung für ein entsprechendes Haus ausgezahlt. bestätigung der zahlung liegt von jedem vor. nun ist aber eine berichtigung im grundbuch noch nicht erfolgt, weil ämter können nicht soooo schnell ;-).
einer meiner geschwister ist nun in meiner abwesentheit in das grundstück eingedrungen und wollte wohl randale machen, wer weiß? ich arbeite als pendler auswärts und kann nur am we das grundstück und haus bewirtschaften.
hat er "hausfriedensbruch" begangen, obwohl er "noch" mit als erbengemeinschaft im grundbuch steht?
das haus und grundstück bewohne nur ich mit meiner frau und bin da mit hauptwohnung seit meiner geburt gemeldet.
muß ich ihm das betreten versagen? bevor ich eine anzeige aufgeben kann?

wenn ja, dann wäre es ein sch... gesetz, weil ich mich in meiner privatsphähre bedroht fühle.

danke mal schon an alle...

mfg jausg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich bin zwar kein Jurist, aber ich meine , dass selbst ein Miteigentümer nicht in das Grundstück und die Wohnung eines dort lebenden anderen Miteigentümers, also des "Besitzers" eindringen darf.
Also könnte es Hausfriedensbruch sein.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Wenn er widerrechtlich eingedrungen ist könnte ein Hausfriedensbruch in Frage kommen, dazu muß es sich beim Grundstück aber um befriedetes Gelände handeln (ist es eingezäunt?). Die Tat wird meines Wissens auch nur bestraft, wenn er vorher wußte, dass sein Aufenthalt widerrechtlich ist.

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#3
 Von 
jau
Status:
Lehrling
(1512 Beiträge, 872x hilfreich)

danke für die antworten,
das grundstück ist eingefriedet und der eingang (gartentor) verschlossen.
muss ich ihm also sagen das er nicht erwünscht ist auf dem grundstück... na das kann ja noch was werden ;-(,

danke jau

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