Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung?

30. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung?

Gestern Abend hat jemand stark gegen meine Haustür geschlagen und getreten und gerufen lass mich rein sonst tret ich die Tür ein. Ich öffnete und ein stark Alkoholisierter Hausbewohner hatte sich wohl in der Tür geiirt musste ihn mit der Tür wieder nach draussen schieben. Hätte ich nicht aufgemacht hätte er diese wohl eingetreten. Da unser gesamtes Wohnhaus kameraüberwacht ist wird es kein Problem sein festzustellen wo der hingehört. Nun geht mein elektronischer Türspion nicht mehr. Heute habe ich den Typen zufällig im Haus gesehen und ihn darauf angesprochen hat natürlich alles abgestritten und ist letztendlich aggressiv geworden und wollte gewalttätig werden. Habs dann besser aufgeben. Reicht das ganze für ne Anzeige bei der Polizei?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17263x hilfreich)

Sie schieben einen HAUSbewohner, der gegen die HAUStür tritt, nach draußen? Der Mann darf das Haus betreten - er wohnt ja darin. Oder meinen Sie Ihre WOHNUNGstür?

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb385921-71
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 7x hilfreich)

Wohnungstür natürlich.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Grundsätzlich "reicht" fast alles für eine Anzeige, solange es einen Straftatbestand beschreibt und nicht gelogen ist.

Allerdings sehe ich hier weder eine Sachbeschädigung (oder ist die Tür beschädigt?) noch einen Hausfriedensbruch (er war ja offenbar nicht in der Wohnung, sondern wohl quasi auf der Schwelle, oder?)

Was vorliegen könnte, wäre Nötigung, wobei man da am Vorsatz scheitern könnte, wenn er sich tatsächlich in der Tür geirrt hat und das glaubhaft ist (z.B. im Stockwerk vertan)

Außérdem wird eine Anzeige wohl kaum zu Hausfrieden beitragen, wenn das so ein "wilder" Typ ist. Wenn also keine Wiederholungsgefahr besteht, würde ich mir das mit der Anzeige überlegen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Es ist keine Sachbeschädigung, wenn er so heftig gegen die Tür hämmert, dass der elektronische Türspion nicht mehr geht?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat:
Es ist keine Sachbeschädigung, wenn er so heftig gegen die Tür hämmert, dass der elektronische Türspion nicht mehr geht?

Wenn man den kausalen Zusammenhang beweisen kann ... dann wäre das unter Umständen Sachbeschädigung.

Falls der elektronische Türspion jedoch Mängel in der Fertigung aufweist bzw. das vor Gericht gleubhaft vermittelet wird, ist das mit der Sachbeschädigung schon wieder zweifelhaft.
Dnen durch stärkere Erschütterungen sollte ein elektronischer Türspion nicht einfach ausfallen, so eine Türe fällt ja durchaus mal öfter unsanft ins Schloss ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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