Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

7. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.03.2018 08:07:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung

Hallo, mein Sohn hat im letzten Jahr mit anderen Jugendlichen in einem Jugendclub randaliert, er hat eine Sichtschutztür angezündet. Ihm wird Hsusfriedensbruch mit Sachbeschädigung vorgeworfen. Es wird zur Verhandlung kommen. Er war zum Tatzeitpunkt 16 Jahre. Mit welchem Strafmaßist zu rechnen, macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten ? Bin verzweifelt

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Mit welchem Strafmaßist zu rechnen,

Die Universalwaffe des Jugendstrafrechts sind Sozialstunden.
Deren Anzahl kann man aber überhaupt nicht vorhersagen.

Zitat:
macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten ?

Bei eindeutiger Sachlage macht es mehr Sinn, sich das Geld für den Anwalt zu sparen und das gesparte Geld in die Schadenswiedergutmachung zu investieren.
Wenn man in der Verhandlung damit glänzen kann, dass der Schaden schon wieder ausgeglichen wurde, macht das beim Richter einen verdammt guten Eindruck.
Und mit einem guten Eindruck beim Richter kann man oft mehr erreichen als mit einem guten Anwalt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38437 Beiträge, 14002x hilfreich)

Was ist denn mit der Brandstifitung? Wo ist die denn geblieben? Sowas wird dann doch etwas ernster genommen als eine Sachbeschädigung.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12303.03.2018 08:07:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Von Brandstiftung ist in der Anklageschrift nicht die Rede, weiß nicht, ob das noch mit dazukommt. Wichtig ist für mich zu erfahren ob es Leute mit ähnlichen Erfahrungen gibt

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12303.03.2018 08:07:12
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Von Brandstiftung ist in der Anklageschrift nicht die Rede, weiß nicht, ob das noch mit dazukommt. Wichtig ist für mich zu erfahren ob es Leute mit ähnlichen Erfahrungen gibt

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Was ist denn mit der Brandstifitung? Nun, offenbar wurde das nur als "Sachbeschädigung durch In-Brand-setzen" betrachtet - für eine Brandstiftung muß man schon eine gewisse Schwelle überschritten haben.
Wichtig ist für mich zu erfahren ob es Leute mit ähnlichen Erfahrungen gibt Sie meinen Eltern, deren Kind ein Verfahren wegen Sachbeschädigung hat? Ja, die gibt es massenhaft, da Sachbeschädigung ja ein eher jugendtypisches Delikt ist. Zur eigentlichen Strafe werden die Ihnen aber auch nicht mehr sagen können, als es drkabo oben schon getan hat.

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