Hausfriedensbruch und Verdacht der Sachbeschädigung !

30. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Shalasahska1906
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausfriedensbruch und Verdacht der Sachbeschädigung !

Hallo. Ich war mal in einer Nacht, mit paar Freunden in einem Freibad. Wir gehen schon seit einigen Jahren in dieses Freibad, weil es dort auch nie Probleme mit den Angehörigen gab. Es ist auch nie abgeschlossen usw. man kann einfach durch den Haupteingang hindurch gehen. Dort ist zwar ein Tor, dieses wird aber nie abgeschlossen. Wir waren also in einer Nacht dort und haben auf Freunde gewartet die auch schwimmen wollten. Als wir unsere Freunde getroffen haben ,wollten wir schwimmen gehen. Allerdings war eine Abdeckung über dem Bad. Man konnte also nicht schwimmen. Als wir wieder fahren wollten, da die Abdeckung auf dem Wasser war, haben wir ein Auto kommen gehört. Es war die Polizei, wie sich später herausstellte. Vor uns waren allerdings mehrere Jugendliche im Bad gewesen, weswegen auch wohl die Polizei gerufen wurde. Diese Jugendlichen sind allerdings gegangen als wir gekommen sind. Als wir die Polizei gesehen haben,haben wir Panik bekommen,weil wir nicht in irgendeine Sache hineingezogen werden wollten. 3 Freunde von uns haben sich allerdings versteckt und wurden von der Polizei entdeckt. Sie mussten ihre Personalien usw. abgeben. Nach ein paar Wochen bekamen sie einen Brief von der Polizei zur Vorladung. "Hausfriedensbruch und Verdacht der Sachbeschädigung"! In diesen Schwimmbad ist anscheind in dieser Nacht ein großes Schaden entstanden mit entsprechend hoher Summe. Meine Frage ist jetzt was uns bzw. meinen Freunden erwartet. Wir waren ja nur dagewesen. Wir haben ja nichts gemacht. Der Schaden muss und wurde wohl durch die Jugendlichen vor uns entstanden sein. Was erwartet uns jetzt für eine Strafe ? Es gibt ja auch keine Beweise das wir es gewesen seien könnten, oder reicht der Beweis das unsere Freunde dagewesen sind ? Wie gesagt wir haben mit diesen Fall eigentlich nichts zu tun. Hausfriedensbruch kann man es auch nicht nennen, weil der Bade bzw. Hausmeister es ja auch immer erlaubt das man dort schwimmen darf. Es ist auch kein gewaltsames Eindringen etc. nötig um ins Schwimmbad zu gelangen. Man kann einfach so durch den Haupteingang ins Schwimmbad gelangen. Aber müssen wir auch mit einer Strafe mit Sachbeschädigung rechnen die wir nicht begangen haben ? Es ist wie gesagt wohl ein sehr hoher Betrag. Ich bitte um Rückmeldung. Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Zum Hausfriedensbruch:

Grundsätzlich wurde der Straftatbestand wohl erfüllt. Dass sie nichts aufbrechen mussten, um ins Bad zu kommen, tut für einen Hausfriedensbruch nichts zur Sache, sonst wäre es auch Einbruch.
Dass der Bademeister mit dem nächtlichen Eindringen einverstanden war, vermag ich mal stark anzuzweifeln.

Zur Sachbeschädigung:

In der Tat muss Ihnen die Sachbeschädigung nachgewiesen werden. Man kann die Beweislage aus der Ferne genau so wenig einschätzen wie das mögliche Strafmaß. Das Strafmaß (in beiden Angelegenheiten) hängt von vielen Faktoren (Alter, ggf. Vorstrafen) und der Beweislage ab. Man kann also keine seriöse Prognose abgeben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Shalasahska1906
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke...

PS. Der Bade bzw. Hausmeister erlaubt wirklich schon seit langer Zeit das man Nachts schwimmen darf. Das hat er sogar bestätigt. Kann man uns denn wirklich ohne Beweise gegen die Sachbeschädigung belangen ? Oder kann das auf Grund mangelnder Beweise vor Gericht kommen...Vorstrafen haben wir schonmal alle nicht. Es ist das erste mal das wir etwas mit der Polizei zu tun haben....

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nach Ihrer Schilderung sehe ich die Beweislage gegen Sie wegen Sachbeschädigung auch als dürftig. Eine Verurteilung erscheint mir wenig wahrscheinlich.

Ob Klage überhaupt erhoben wird, bleibt abzuwarten. Aber selbst wenn, wird wohl kaum eine Verurteilung erfolgen. Und selbst wenn, wird ohne Vorstrafen nicht viel dabei rumkommen.

Lehnen Sie sich erstmal unbesorgt zurück (wegen der Sachbesch.) und warten ab!

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Shalasahska1906
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals Vielen Danke....Hoffentlich haben wir Glück.

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