Hausfriedensbruch und ähnliches

15. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Niniveh
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Hausfriedensbruch und ähnliches

Guten Tag

Wir haben ein blödes Problem.
Einer 19 jährigen Freundin unserer Töchter, die zu Hause wegen widriger Umstände quasi geflohen ist, gaben wir seit Anfang Dez. 2016 in unserem Haus Unterkunft.
Mittlerweile hat sie sich mit unseren Töchtern überworfen und uns gegenüber ist ihr Verhalten auch nicht mehr akzeptabel. Sie hat einen Hausschlüssel und schleicht sich bevorzugt in unser Haus, wenn Sie niemanden hier vermutet, was so lange in Ordnung war, wie wir sie hier duldeten.
Jedenfalls haben wir nun das Problem, dass wir unseren Hausschlüssel zurück wollen, Sie aber nie anzutreffen ist. Wenn ich Sie in die Finger kriege, bekäme ich den Schlüssel natürlich. In Kürze wird Sie vermutlich Ihren Kram abholen und in eine eigene Wohnung ziehen. Nur ist es uns unangenehm, dass eine inzwischen unerwünschte Person einen Hausschlüssel von uns hat, den Sie nicht herausrückt, und zudem nach belieben ein und ausgehen kann ohne dass wir ihr das noch gestatten. Unser Schlüssel ist übrigens nicht zu vervielfältigen und es gibt keine schriftliche Vereinbarungen.
Ich denke, es ist klar worin unser Problem besteht.

Ist es ein Straftatbestand wenn Sie trotz ausgesprochenem Hausverbot unerlaubt in unser Haus kommt? Immerhin hat sie einen Schlüssel von uns bekommen.
Und ist es einer, wenn Sie unseren Hausschlüssel nicht heraus gibt obwohl wir ihn zurückverlangt haben?
Wenn wir unser Haustürschloss wegen ihr austauschen, muss Sie die Kosten tragen?
Inwiefern macht sie sich überhaupt strafbar?

Danke schön

-- Editier von Niniveh am 15.04.2017 13:43

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zitat:
Ist es ein Straftatbestand wenn Sie trotz ausgesprochenem Hausverbot unerlaubt in unser Haus kommt? Immerhin hat sie einen Schlüssel von uns bekommen.


Ja

Zitat:

Und ist es einer, wenn Sie unseren Hausschlüssel nicht heraus gibt obwohl wir ihn zurückverlangt haben?


Grundsätzlich kann man da an Unterschlagung denken, aber dafür wäre es notwendig, dass sie den Vorsatz hat, den Schlüssel dauerhaft zu behalten, was ja eher nicht der Fall sein wird.

Zitat:
Wenn wir unser Haustürschloss wegen ihr austauschen, muss Sie die Kosten tragen?


Das müßte letztenendes ein Gericht entscheiden, aber die Chancen sind recht hoch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Niniveh):
Unser Schlüssel ist übrigens nicht zu vervielfältigen

Jeder Schlüssel ist zu vervielfältigen, es kommt nur auf den Aufwand an den man bereit ist zu betreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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