Hausfriedensbruch wg erfundenem Hausverbot

24. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
tnoymontaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)
Hausfriedensbruch wg erfundenem Hausverbot

Hallo zusammen.

Ein lieber Junge hat kürzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches von Türstehern einer Diskothek, in der er sich befand, erhalten. Das Problem hierbei ist, dass das Hausverbot frei erfunden ist und auf persönlichen Differenzen mit den Türstehern begründet. Die Polizei wurde vom Angezeigten selbst gerufen, weil ihm von den Türstehern gedroht wurde und diese ihn beleidigt haben. Einer der Türsteher drehte dann den Spieß um, indem er sagte, ich hätte mündlich erteiltes Hausverbot bekommen, und mich wegen Hausfriedensbruch anzeigte.

Ist es von Vorteil, das im Fragebogen der Polizei zu erwähnen, oder sollte man sich dazu gar nicht äußern?

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Die Polizei wurde vom Angezeigten selbst gerufen, weil ihm von den Türstehern gedroht wurde und diese ihn beleidigt haben.

Ah schön, Sie haben also mit dem Kinderkram angefangen und kamen zuerst auf die Schnapsidee (!), das müsste doch einer der Fälle sein, um den sich die Justiz ganz dringend zu kümmern habe.

quote:
Ist es von Vorteil, das im Fragebogen der Polizei zu erwähnen, oder sollte man sich dazu gar nicht äußern?

Das kommt darauf an, was Sie denn nun erreichen wollen.
Wenn Sie eine strafrechtliche Belangung des Personals wünschen, kann ich Ihnen bereits jetzt garantieren, dass es dazu nicht kommen wird und es somit egal ist, was Sie dort angeben.
Wenn Sie den Vorwurf des Hausfriedensbruchs gegen Sich abwenden wollen, so wüsste ich nicht, warum man seine Meinung dazu verschweigen sollte, wenn diese einen doch vor einer Verurteilung schützen könnte.
Letztendlich ist aber auch dazu eine Angabe wohl unrelevant, weil man entweder das Verfahren gegen Sie wegen Geringfügigkeit einstellen oder Ihnen sowieso nicht glauben wird.

Im Übrigen erfüllen Sie den Tatbestand des Hausfriedensbruchs bereits in dem Moment, in dem Sie die (berechtigte) Aufforderung des Personals, die Diskothek zu verlassen, nicht befolgt haben.
Da die Türsteher SIe mit Sicherheit nicht aus heiterem Himmel "bedroht und beleidigt" haben, wage ich zu behaupten, dass es eine kleine Vorgeschichte zu dem Fall gibt, zu der mit Sicherheit auch ein Hausverbot gehört.
Wenn Sie hier aber nur die halbe Geschichte erzählen wollen, kann Ihnen auch niemand eine ganze Antwort geben.

Und dann lese ich noch in einem Ihrer älteren Threads, dass Sie ziemlich genau vor einem Jahr Ärger in einer Diskothek hatten. (Wie ist das eigentlich ausgegangen?)
Sollte es sich dabei zufällig um die gleiche Disko gehandelt haben?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tnoymontaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Ah schön, Sie haben also mit dem Kinderkram angefangen und kamen zuerst auf die Schnapsidee (!), das müsste doch einer der Fälle sein, um den sich die Justiz ganz dringend zu kümmern habe.

Das ist korrekt.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 329x hilfreich)

quote:
Ein lieber Junge hat kürzlich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruches von Türstehern einer Diskothek, in der er sich befand, erhalten. Das Problem hierbei ist, dass das Hausverbot frei erfunden ist und auf persönlichen Differenzen mit den Türstehern begründet


die Türsteher haben als Mitarbeiter der Disco das Hausrecht, demzufloge können sie also auch Hausverbote aussprechen.

was daran nun frei erfunden sein soll erschließt sich mir nicht

ob es nun auf persönlichen Differenzen mit den Türstehern, irgenteinen anderen Mitarbeitern oder aus sonstigen Gründen beruht ist dabei völlig egal!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tnoymontaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
was daran nun frei erfunden sein soll erschließt sich mir nicht


Die Türsteher haben vor der Polizei gesagt, dass ich vor einem Jahr ein mündlich erteiltes Hausverbot für den Club erhalten habe. Als die Polizei eintraf, befand ich mich vor dem Club, weil ich diesen mit den Türstehern verlassen musste.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Um auf Ihre Ausgangsfrage zurückzukommen: Es ist völlig egal, was Sie da antworten, da Sie ja als Beschuldigter lügen dürfen.
Die Wahrheitsfindung übernimmt hier wohl der Staatsanwalt.

Auch ohne irgendeine Aussage von Ihnen.
Ihnen wurde ein Hausverbot erteilt(Türsteher dürfen das), ob Sie das nun erwähnen oder nicht..... China und der Reissack.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Die Türsteher haben vor der Polizei gesagt, dass ich vor einem Jahr ein mündlich erteiltes Hausverbot für den Club erhalten habe.


Und das ist aufgrund der Geschichte, die sich da vor 1 Jahr abgespielt hat auch absolut glaubhaft. Durch die damalige Anzeige läßt sich das alles ja auch sehr schön nachvollziehen.

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tnoymontaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

quote:
Und das ist aufgrund der Geschichte, die sich da vor 1 Jahr abgespielt hat


Keine bisherige Anzeige seitens des Clubs vorhanden.

Danke an altona01.

-- Editiert tnoymontaner am 24.09.2014 23:33

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Keine bisherige Anzeige seitens des Clubs vorhanden.


Also ist diese, Ihre Aussage aus dem thread vom 11.09.2013 eine Lüge gewesen?!

quote:

Ich habe nun eine Anzeige der Diskothek wegen "Sachbeschädigung mehrerer Dekorationsgegenstände" erhalten .


...oder soll das nun ein anderer Club gewesen sein?

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
tnoymontaner
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 10x hilfreich)

Selbstverständlich gibt es in meiner Stadt nur einen Club und folglich bin ich ein dreister Lügner! Mehrere Diskotheken in einer Stadt? Wo gibt's denn sowas? Mir scheint, du schaust zu viele Science-Fiction-Filme!

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Ich hatte ganz ausdrücklich gefragt, ob das der gleiche Club gewesen ist oder nicht.
Jetzt soll es wohl ein anderer Club gewesen sein.
Schon lustig aber, dass auch das angeblich nur fiktive Hausverbot vor einem Jahr erteilt worden sein soll, als Sie gerade Ärger in einem gänzlich anderen Club gemacht haben sollen.
Auch haben Sie ja leider nichts dazu gesagt, was es da für eine Vorgeschichte gab, die es ja wohl mit Sicherheit gegeben hat.

So oder so ist aktenkundig, dass Sie gerne Ärger in Diskotheken machen.
Und nun wollen Sie dem Personal eine Falsche Verdächtigung vorwerfen und machen sich Gedanken über Ihre Glaubwürdigkeit?

Wer keine Informationen bietet und stattdessen sarkastische Bemerkungen regnen lässt, muss ebenhalt selber zusehen, wie er mit seinem Anhörungsbogen fertig wird.
Viel Spaß noch bei Ihrem Strafverfahren, wir hören vermutlich in einem Jahr wieder von Ihnen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Wer keine Informationen bietet und stattdessen sarkastische Bemerkungen regnen lässt, muss ebenhalt selber zusehen, wie er mit seinem Anhörungsbogen fertig wird.


jep

-----------------
"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.972 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.