Guten Morgen,
ich habe etwas ziemlich dämmliches angestellt..und bin sehr verzweifelt weil ich nicht weiß was wir am besten tun oder lassen sollten.Ich hoffe ihr könnt mirn tipp geben.
vor einigen Wochen war ich mit einer Freundin,auf einem leerstehenden Hochhaus Dach ( Denkmalgeschützt ) zum fotografieren (großes hobby ).Der fotospot wurde uns von studenten verraten. Um in das Gebäude zu kommen musste man unter einen Bauzaun krabbeln und in das Gebäude kam man durch eine offene platte. Im nach hinein wirklich sehr naiv von uns, dachten aber wir fotografieren nur und haben ja auch nichts beschädigt. Wir wurden von jemanden gesehen, der uns für graffiti sprayer hielt.Als wir das Gebäude verließen kam auch schon die Polizei angefahren, welche uns sofort anschrie und mit gezogener Waffe bedrohten.Sie waren dann doch eher nett und hatten mitleid mit uns beiden. Die Fotoausrüstung und bilder haben sie gesehen. Nachdem vorfall haben wir versucht den besitzer ausfindig zu machen um ihn die Situation zu erklären. Ich bin krankenpfleger und sie angehende Erzieherin also beide auf ein gutes Führungszeugnis angewiesen. In den nächsten tagen läuft die frist ab, wir sollen uns schriftlich bei der polizei äußern. Ich war die wochen sehr auf station eingebunden und das problem verdrängt. Sie hat vorgeschlagen eine schriftliche aussage zu machen in der wir absichten, unsere sit schilderb und auf einen netten richter hoffen der es einstellt. Was sollen wir tun?
Vielen dank im voraus
McCare
-----------------
""
Hausfriedensbruch?Verzweifelt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich bin krankenpfleger und sie angehende Erzieherin also beide auf ein gutes Führungszeugnis angewiesen. In den nächsten tagen läuft die frist ab, wir sollen uns schriftlich bei der polizei äußern.
Ihr Problem ist, daß Sie das Führungszeugnis gewaltig überschätzen. Erstverurteilungen werden da bloß eingetragen, wenn sie 90 Tagessätze Geldstrafe übersteigen. Das kann man hier 100%ig ausschließen.
Sie hat vorgeschlagen eine schriftliche aussage zu machen in der wir absichten, unsere sit schilderb und auf einen netten richter hoffen der es einstellt. Was sollen wir tun?
Vermutlich wird das Verfahren sowieso wegen Geringfügigkeit eingestellt, aber es spricht ja nichts dagegen, daß Sie die Sache zugeben, die Gründe schildern und einen reuigen Satz anfügen.
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen