Hausmeister entwendet Fahrad. Diebstahl?

13. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)
Hausmeister entwendet Fahrad. Diebstahl?

Person A hat eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteien Haus.
Wegen fehlendem Fahrradkeller der zum Trockenkeller umfuntioniert wurde steht sein Fahrrad im Kellerflur am Ende eines Ganges.
Dort ist eine Tür die immer verschlossen ist. Also kein Fluchtweg. Niemanden aus dem Haus stört das Fahrrad.
Der Hausverwaltung wurde mitgeteilt das das Fahrrad dort steht weil im Kleinen Keller kein Platz ist.
Nun zur Tat.
Heute spricht der Hausmeister/Gartenpfleger Person A an das Fahrrad soll weg. Person A ignoriert die Ansage da sie sich nicht dazu verpflichtet sieht. Eine Stunde später ist das Fahrrad weg. Kein anderer Mieter war zu dieser Zeit im Haus. Da alle Berufstätig. Person A ist sich sicher der Hausmeister hat das Fahrrad entwendet.
Meine Frage: Wenn man davon ausgeht das es so ist handelt der Hausmeister dann Strafbar oder ist es ihm erlaubt diese Handlung durchzuführen? Mit der Hausverwaltung kann Person erst im Laufe des Nachmittags reden.
Danke für einen Tipp.

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13 Antworten
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#1
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Der Hausverwaltung wurde mitgeteilt das das Fahrrad dort steht weil im Kleinen Keller kein Platz ist.
Und die HV hat das auch ausdrücklich genehmigt? Ist wenigstens der Zugang der Mitteilung nachweisbar oder unstreitig?

Zitat:
handelt der Hausmeister dann Strafbar oder ist es ihm erlaubt diese Handlung durchzuführen?
Nein, denn er hat nicht die Absicht, sich das Fahrrad zuzueignen. Lesen SIe § 242 StGB genau! Eine solche Absicht zu unterstellen wäre sehr gewagt, wenn der Hausmeister zuvor ausdrücklich um Entfernung gebeten hat und zum anderen noch nicht ansatzweise klar ist, was mit dem Fahrrad passiert ist. Es ist aber auch anzunehmen, dass der Hausmeister dieses Fahrrad ganz einfach entfernen durfte, weil es gestört hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es nach Ansicht von A gestört hat. Es kommt auf die Ansicht des Berechtigten an. Das ist die WEG, wenn man mal von Brandschutzfragen usw. absieht.

Ganz absehen davon, dass man dem HM die Begehung der Tat auch nachweisen können müsste. Dieses Gespräch zwischen HM und A reicht da nicht unbedingt. Wobei A auch erstmal das Gespräch glaubhaft machen müsste. Scheint mir also deutlich vernünftiger sein, hier auf Kooperation zu setzen statt in die Offensive zu gehen und mit dem Strafgesetzbuch die Fronten zu verhärten.

Zitat:
Person A ignoriert die Ansage da sie sich nicht dazu verpflichtet sieht.
War offensichtlich nicht so clever. Zudem unhöflich!

Zitat:
Danke für einen Tipp.
Mit der Hausverwaltung sprechen.

Zitat:
Niemanden aus dem Haus stört das Fahrrad
Dazu bemerke ich nur mal, dass Sie vor kurzem von einem langjährigen Nachbarschaftsstreit berichtet haben, der sogar vor Gericht gelandet ist. Da hatte das Haus aber 8 Parteien, dieses hier ja nur 6. Aber das 6-Parteien-Haus sollte nicht so enden wie das 8-Parteien-Haus.

-- Editiert von Rechtschreibung am 13.05.2016 03:48

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Danke für ihre nette Antwort. Es handelt sich bei den Fragen nicht um Situationen die mich als Fragesteller Betreffen. Aus diesem Grund die Diskrepanz der Bewohner des Hauses. Mfg

Aktuell hat Person A bei der Hausverwaltung nachgefragt. Es wurde darauf verwiesen das die Betreffende Mitarbeiterin für das Objekt erst am Mittwoch wieder erreichbar ist. Dem Hausmeister wurde eine Nachricht auf sein Handy gesprochen. Der Hausmeister hat bis zum Anruf von Person A nicht auf diesen Anruf Reagiert.

Wie ich der Antwort entnehme darf ein Hausmeister ohne Vorankündigung bzw. Fristsetzung ein Fahrrad entwenden. Das wusste Person A nicht. Ich auch nicht. Den Hinweis mit dem fraglichen Verbleitungsort des Rades ist mir schlüssig. Für Person A ist es natürlich so das sein Fahrrad weg ist. Egal an welchem Ort es steht.

Ein Hinweis. Person A hat alle Mitbewohner im Haus gefragt. Niemanden stört das Rad. Die Frage ist wo Person A das Rad hinstellen soll. Andere Mitbewohner sind Fahrradlos.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Die Frage ist wo Person A das Rad hinstellen soll. Andere Mitbewohner sind Fahrradlos. Was hat das mit Ihrer Frage zu tun? Irgenein Grundrecht, Fahrräder auf Gemeinschaftsflächen abzustellen, existiert nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Akzeptiert. Es ist das Problem von Herr A wie er sein Fahrradproblem lößt. So ist es wohl.

Zur Frage. Die Hausverwaltung wurde vor 6 Monaten darüber informiert das Herr A das Fahrrad gerne dort stehen lassen möchte. Seitdem hat sie sich nicht mehr dazu geäußert. Herr A hat regelmäßig Kontakt zur HVW. Darum hat er die Angelegenheit als geklärt angesehen. Zudem wird dieser Bereich so gut wie nie frequentiert, weil er als Weg nach draußen für alle einen unnützen Umweg darstellt.


Wie mir Person A heute mitteilte wurde ein Zeuge gefunden der gesehen hat wie das Fahrrad vom Hausmeister abtransportiert worden ist. Dieser ist Telefonisch nicht erreichbar. Herr A ist auf das Fahrrad angeweisen. Ich persönlich denke das der Hausmeister wütend darüber war das auf seine ruppige Frage (laut Herr A) wann das Fahrrad "weg kommt" keine Antwort bekommen hat. Ob Herr A alles Befolgen muss was ein Hausmeister ihm sagt ist ihm wohl nicht klar. Ich denke auch so ist es nicht.

Das ohne Fristsetzung oder Hinweis über den Verbleib ein Transportmittel entwendet wird (und das nicht Strafbar sein soll) ist mir unbegreiflich. Zudem ähnliche Angelegenheiten (laut Herr A) in dem Haus immer über Mitgliedsversammlungen geklärt werden.


-- Editiert von auge1 am 13.05.2016 15:54

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Die Hausverwaltung wurde vor 6 Monaten darüber informiert das Herr A das Fahrrad gerne dort stehen lassen möchte. Seitdem hat sie sich nicht mehr dazu geäußert.

Schweigen ist keine Zustimmung. Im Zweifel muss man davon ausgehen, das die Mitteiliung schlicht nicht angekommen ist.



Zitat:
Ob Herr A alles Befolgen muss was ein Hausmeister ihm sagt ist ihm wohl nicht klar. Ich denke auch so ist es nicht.

Nö,muss er nicht. Nur muss er dann mit den (eventuell unangenhemen) Folgen zurechtkommen.



Zitat:
(und das nicht Strafbar sein soll) ist mir unbegreiflich.

Der Gesetzgeber hat haltnur bestimmte Handlungen unter Strafe gestellt.
Herr A darf das ganze aber gerne auf seine Kosten zivilrechtlich verfolgen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Im Zweifel muss man davon ausgehen, das die Mitteilung schlicht nicht angekommen ist.
----Die Antwort wurde der HVW telefonisch/persönlich mitgeteilt. Aus diesem Grund ist sie wohl angekommen.

Heute habe ich noch die Information erhalten das die Hausverwaltung dem Hausmeister aktuell KEINE Anweisung gegeben hat das Fahrrad aus dem Keller zu nehmen. Die HVW hat dem Hausmeister die Information weitergegeben, das er nach Ablauf einer Frist von herr A angezeigt wird. Es sei denn das Fahrrad wird zurückgestellt. Diese Frist ist heute Abend verstrichen. Die Hausverwaltung hat den Hausmeister die Info auf seinen AB gesprochen.Der Hausmeister hat nicht reagiert.

Letzt Frage. Bedeutet eine Anzeige gleich eine Zivilklage? Herr A hofft durch eine Anzeige dem Hausmeister die Konsequenz seiner Tat begreiflich zu machen. Herr A ist beruflich auf sein Fahrrad angewiesen zduem hat es einen Wert von 850 €.

Ich werde über den Ausgang dieser Angelegenheit berichten.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120152 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat:
Letzt Frage. Bedeutet eine Anzeige gleich eine Zivilklage?

Nein.



Zitat:
Herr A hofft durch eine Anzeige dem Hausmeister die Konsequenz seiner Tat begreiflich zu machen.

Nur der Vollständigkeit halber: wenn eingestellt wird, geht das nach hinten los.



Zitat:
Ich werde über den Ausgang dieser Angelegenheit berichten.

Ja bitte.
Das kommt leider viel zu wenig vor.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Zitat:
Person A hat eine Eigentumswohnung in einem 8 Parteien Haus.


Zitat:
Niemanden aus dem Haus stört das Fahrrad.


Ich verstehe das Problem in Anbetracht dieser beiden Zitate nicht. Die Verwaltung handelt doch nur im Auftrag der Eigentümergemeinschaft. Wenn sich also tatsächlich niemand im Haus an dem Fahrrad stört, dann sollte der TE auf der nächsten Eigentümerversammlung das Problem ansprechen und dann wird die Verwaltung über den entsprechenden Eigentümerbeschluss informiert.

Die Verwaltung kann doch nicht gegen den Willen der Eigentümer agieren.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Nun wie Versprochen das vorläufige Ende der Angelegenheit.

Wie sich Herausgestellt hat wurde dem Hausmeister NICHT der Auftrag erteilt das Fahrrad zu entwenden. Er handelte Selbstständig. Sicher aus Wut darüber heraus das Herr A auf seine unfreundlich Vorgetragenen Anweisungen nicht reagiert hat.

Nachdem der Hausmeister die Mitteilung von der HVW erreichte, dass Herr A eine Strafanzeige stellen wird, wenn das Rad nicht zurück gestellt wird, stand dieses am nächsten Tag wieder an seinem Ort.

Herr A verzichtet auf eine Strafanzeige obwohl er selber einen Teil des Gehalts von Hausmeister mitfinanziert und die ganze Angelegenheit als äußerst ärgerlich ansieht. Zumal er das Fahrrad täglich benötigt und der Meinung ist das Entfernen des Rades war eine persönliche "Erziehungsmaßnahme" des Hausmeisters die nicht von der Hausverwaltung beauftragt worden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Nun wie Versprochen das vorläufige Ende der Angelegenheit.

Wie sich Herausgestellt hat wurde dem Hausmeister NICHT der Auftrag erteilt das Fahrrad zu entwenden. Er handelte Selbstständig. Sicher aus Wut darüber heraus das Herr A auf seine unfreundlich Vorgetragenen Anweisungen nicht reagiert hat.

Nachdem der Hausmeister die Mitteilung von der HVW erreichte, dass Herr A eine Strafanzeige stellen wird, wenn das Rad nicht zurück gestellt wird, stand dieses am nächsten Tag wieder an seinem Ort.

Herr A verzichtet auf weitere Schritte obwohl er selber einen Teil des Gehalts von Hausmeister mitfinanziert und die ganze Angelegenheit als äußerst ärgerlich ansieht. Zumal er das Fahrrad täglich benötigt und das Entwenden unnötig Stress verursacht hat. Für ihn ist das Entfernen des Rades eine persönliche "Erziehungsmaßnahme" des Hausmeisters die nicht angebracht ist und die nicht von der Hausverwaltung unterstütz worden ist.

-- Editiert von auge1 am 15.05.2016 13:47

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Herr A verzichtet auf eine Strafanzeige Es lag keine Straftat vor, weswegen das nicht wirklich ein "Verzicht" ist...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
auge1
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 79x hilfreich)

Herr A verzichtet auf weitere Schritte. Bitte lesen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Bitte die eigenen Worte in Betrag Nr. 9 lesen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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