Vor 11 Monaten wurde ich beim Drogeriemarkt Müller am Ausgang aufgehalten, weil der Alarm losging. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, da mehrere Leute mit mir den Laden verliessen. Die Ladendetektivin hat mich (mit Kinderwagen) daraufhin sehr grob angehalten und behauptet ich hätte was gestohlen.
Als ich ihr sagte, das dies nicht der Fall wäre, gab ich ihr meine Tüte mit den Einkäufen, was auch soweit gepasst hat.
Sie meinte, ich solle mit hereinkommen und mich bzw. meine Sachen durchsuchen lassen. Ich meinte daraufhin, dass ich das nicht gar nicht einsehe, da ich nichts gestohlen habe (der Piepser ging beim eintreten wieder an).
Ich ging mit ihr ins Büro wo auch der Geschäftsführer hinzukam, dem ich sagte, dass ich das ich das Verhalten der Detektivin unter aller Kanone fand, und bat ihn doch die Polizei hinzuzuholen, da ich mich von ihr nicht durchsuchen lassen möchte.
Kurz darauf kam diese dann auch, allerdings konnte nichts gefunden werden. Lediglich ein Lidschattenset, welches ich einige Tage zuvor in diesem Laden gekauft hatte wurde beanstandet, da die Leerpackung (allerdings nicht mehr um den Lidschatten) mit diversem anderem Müll noch in meiner Tasche war.
Ich erklärte dies und es wurde auch keine Strafanzeige oder sonstiges gestellt und der Fall war damit erledigt. Im gehen sagte mir der Geschäftsführer dann jedoch, dass ich Hausverbot hätte, was ich in meiner Aufregung nicht mehr hinterfragte. Hierzu kam aber nicht etwas schriftliches bzw. ich musste nichts unterschreiben.
Beim hinausgehen mit der Polizei und dem GF ging der Alarm übrigens erneut los, ich habe bis heute nicht herausgefunden an was das lag!?
Weiss jemand, ob dieses Hausverbot überhaupt gültig ist, obwohl ich nichts unterschrieben habe, bzw. obwohl im Grunde gar kein Grund dafür festgehalten wurde. Hat jemand schon eine ähnliche Erfahrung gemacht?
Ich würde in diesem Laden gerne wieder einkaufen, weiss aber nicht wie ich mich verhalten soll.
Für Antworten danke im voraus.
Hausverbot Drogerie Müller
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Wenn Sie wieder dort gerne einkaufen möchten, machen Sie es doch ganz sicher. Entweder lassen Sie vor Ort den GF antanzen und er möchte erklären ob das HV noch besteht oder nicht. Oder Sie wenden sich direkt an die Firmenzentrale (Adresse oder Telefon über Webseite) und erfragen dort einfach den Stand der Dinge. Die werden Ihnen ja eine Auskunft geben können, wenn Sie Ihrer Person gegenüber ein HV ausgesprochen haben bzw. ein Mitarbeiter dies tat.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
I. Angabe von Gründen
Grundsätzlich kann der Hausrechtsinhaber frei über die Hausgewalt verfügen und Hausverbote auch ohne Begründung verhängen.
Etwas anderes hinsichtlich der freien Erteilung von Hausverboten gilt jedoch in öffentlich zugänglichen, den Publikumsverkehr, mithin der Öffentlichkeit zugängliche Örtlichkeiten. Hier ist ein willkürliches Verhängen eines Hausverbotes grundsätzlich nicht möglich (Argumentum: Sonst könne dem Hausrechtsinhaber der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden). Das ausgesprochene Hausverbot wäre dann mithin nach § 242 BGB
unwirksam.
II. Form
Hausverbote sind auch ohne schriftliche Niederlegung gültig.
III. Auskünfte
Wie von dem Beitragsschreiber "raptor2" dargelegt, kann es durchaus sinnvoll sein sich über die genauen Umstände vorab z.B. bei der Firmenzentrale zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Hr. J. Rönner am 10.12.2008 02:04
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Besten Dank für die Antworten.
Meine Frage bezüglich der Form des Hausverbotes ist nun geklärt.
Allerdings sellt sich mir noch die Frage, ob dieses Hausverbot dann dort überhaupt vermerkt ist, da ja keine Daten von mir aufgenommen wurden bzw. ich auch nichts unterschreiben musste oder Ähnliches.
Und was ist überhaupt der Vorwurf? -> Versuchter Diebstahl? Aber dann hätten sie mir ja die Ware abnehmen müssen!? Ich konnte zwar das ganze erklären, aber einen Kassenzettel hatte ich nach der Zeit eben nicht mehr.
Ich wollte halt vermeiden, dort "Staub aufzuwirbeln", wenn ich von vorne herein schon hätte abklären können, das im Prinzip gar nichts haltbares gegen mich vorliegt, aber es wird wohl darauf hinauslaufen, dass ich mich dort melden muss, um wirklich Gewissheit zu haben.
> ich habe bis heute nicht herausgefunden an was das lag!?
Die Detektoren können von allem möglichen ausgelöst werden, das im "richtigen" Spektrum strahlt oder reflektiert.
Ich hatte das bei Esprit mal mit einer frisch gekauften Festplatte. Der "Türsteher" kannte das Problem schon - als ich die Platte rausholte, meinte er "Alles in Ordnung, da sind Sie heute nicht der erste".
Wollen Sie ernsthaft in so einem Laden nochmal einkaufen ? Sobald sie den Laden betreten könnte man Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten. Anzeiger ist der Markt Zeuge der Marktleiter der das Hausverbot ausgesprochen hat.
Ob oder ob nicht spielt keine Rolle.
K.
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"
Mein Lieblingsforum www.nachbarschaftsstreit.de da gehts ab"
Sehr geehrte Fragestellerin,
quote:Ohne Daten von Ihnen kann in der Regel auch nichts vermerkt werden. Schließlich fehlt dann völlig der Anhaltspunkt.
Allerdings sellt sich mir noch die Frage, ob dieses Hausverbot dann dort überhaupt vermerkt ist, da ja keine Daten von mir aufgenommen wurden bzw. ich auch nichts unterschreiben musste oder Ähnliches.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Selbstverständlich würde ich dort erst wieder einkaufen, wenn ich auf der sicheren Seite bin, bzw. das ganze geklärt habe, alles andere kommt nicht in Frage, klar.
Und deshalb werde ich dort anfragen müssen zwangsläufig.
Mich würde noch grundsätzlich interessieren, wie lange so ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot gültig ist, wenn keine Angabe dazu gemacht wird. Bedeutet das unbefristet?
Sehr geehrte Fragestellerin,
zuerst muss geprüft werden, ob überhaupt ein wirksames Hausverbot besteht.
Dann muss geprüft werden, ob, wenn ein solches ausgesprochen worden sein sollte, Bestand hat. Alles andere ist Spekulation.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
Wie gesagt, ohne vorherige Abklärung und OK des Ladens würde ich diesen auch nicht betreten, das wäre mir viel zu riskant.
Ich dachte nur man könne generell sagen, ein mündlich ausgesprochenes Hausverbot ohne Zeitangabe hat z.B. eine Gültigkeit von 24 h, 1 Jahr, unbefristet oder Ähnliches.
--- editiert vom Admin
Okay, dann weiss ich das auch.
Ich werde dem Herrn dann mal schreiben, hoffe das geht per mail...
Danke für alle Antworten.
--- editiert vom Admin
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte sehen Sie die Sache sachlich: Es wurde ein Hausverbot mündlich ausgesprochen, jedoch keinerlei Daten aufgenommen. Ihren Sachverhaltsschilderungen erfolgte dies grundlos, da Sie, entsprechend Ihrer Schilderungen, sich keines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben. Folglich kann nicht zwingend von einem wirksamen Hausverbot ausgegangen werden (siehe meine vorherigen Ausführungen).
Sich an entsprechenden Stellen zu erkundigen, halte ich für eine überlegenswerte Idee. Doch so etwas sollte seriös durchgeführt werden, indem man dort persönlich vorstellig wird und nicht per E-Mail ohne Identitätsangabe. Dieses ist unseriös.
Desweiteren hat aber dieses, selbst wenn Ihnen dann mitgeteilt wird, Sie hätten ein Hausverbot, keinen Einfluss darauf, ob das Hausverbot auch wirksam ist.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
-- Editiert von Hr. J. Rönner am 11.12.2008 17:03
--- editiert vom Admin
Ich habe an die Rechtsabteilung der Zentrale nun eine email geschickt, in der ich gebeten habe mir zu nennen, ob unter meinem Namen eine Eintragung vorliegt, und falls ja, was dort eingetragen wurde.
Nach der Antwort muss ich dann schauen wie ich weiter vorgehe.
Die Polizei hat von mir damals natürlich schon den Ausweis / Reisepass verlangt / bekommen (Ausweis hatte ich verloren), vermutlich um meine Daten zu überprüfen und abzuklären ob irgendetwas anderweitiges gegen mich vorliegt.
Aber meines Wissens nach hatte der Geschäftsführer diesen nicht in den Händen. Und ich vermute doch auch mal, falls dpch, und er etwas aufgenommen hätte, dann hätte ich doch was unterschreiben müssen, sonst hätte er ja weiss ich was eintragen können!?
Dort persönlich kann ich doch nicht vorstellig werden, da ich sonst die Gefahr des Hausfriedensbruches eingehe!? Deshalb wollte ich das ganze vorab erst per mail klären.
Was bedeutet die Aussage: Selbst wenn ich Hausverbot hätte, wäre dieses nicht zwingend wirksam?
Im Sinne von, ich habe keinen Fehler begangen, und somit ist auch ein Hausverbot nicht gerechtfertigt!? In diesem Falle müsste ich mir dann doch einen Rechtsbeistand nehmen, oder wie soll ich denen das klar machen??
Selbstverständlich habe ich keinen Diebstahl begangen oder einen sonstigen Fehler, von daher bin ich auf der sicheren Seite.
Ich war damals in diesem Moment einfach zu dusselig, sauer auf die Detektivin und aufgebracht, um das alles genauer zu hinterfragen.
Eine Zeitlang war ich einfach stinkig auf den Laden, und wollte den so schnell von innen nicht wieder sehen.
Aber inzwischen würde ich dort einfach gerne wieder hingehen, da er eben sehr geschickt für mich ist, weil ich alles bekomme, wofür ich sonst in verschieden Läden einzeln gehen müsste.
Sehr geehrte Fragenstellerin,
quote:<hr size=1 noshade>Was bedeutet die Aussage: Selbst wenn ich Hausverbot hätte, wäre dieses nicht zwingend wirksam? Im Sinne von, ich habe keinen Fehler begangen, und somit ist auch ein Hausverbot nicht gerechtfertigt!? In diesem Falle müsste ich mir dann doch einen Rechtsbeistand nehmen, oder wie soll ich denen das klar machen?? <hr size=1 noshade>
Dazu möchte ich Sie auf meine vorherige Antwort verweisen und zitiere:
"Grundsätzlich kann der Hausrechtsinhaber frei über die Hausgewalt verfügen und Hausverbote auch ohne Begründung verhängen. Etwas anderes hinsichtlich der freien Erteilung von Hausverboten gilt jedoch in öffentlich zugänglichen, den Publikumsverkehr, mithin der Öffentlichkeit zugängliche Örtlichkeiten. Hier ist ein willkürliches Verhängen eines Hausverbotes grundsätzlich nicht möglich (Argumentum: Sonst könne dem Hausrechtsinhaber der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden). Das ausgesprochene Hausverbot wäre dann mithin nach § 242 BGB unwirksam."
Sofern ein Hausrechtsinhaber auf der Erteilung eines Hausverbotes bestehen würde, obwohl dieses unwirksam wäre, so würde sich eine Notwendigkeit eines Rechtsbeistandes grundsätzlich ergeben.
Ihre Anfrage bei der Rechtsabteilung des jeweiligen Unternehmens sollte Klarheit verschaffen. Die dementsprechende Antwort wäre demzufolge abzuwarten.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
Gerhard Eichberger
Ich kann über die diesbezügliche Situation in Deutschland nichts berichten, allerdings sagen, wie dies in Österreich wäre:
Grundsätzlich besteht Kontrahierungsfreiheit. Das heißt, niemand kann zu einem Vertrag gezwungen werden. Allerdings gibt es Fälle, in denen Kontrahierungszwang besteht, beispielsweise bei Monopolbetrieben, öffentlichen Verkehrsmitteln, Apotheken, usw.
In Österreich gibt es das "Gesetz zur Erhaltung der Nahversorgung" (oder wie es genau heißt). Dieses soll sicherstellen, daß jedermann die Güter des täglichen Gebrauches - soferne überhaupt in der Nähe entsprechende Geschäfte bestehen - dort kaufen kann. Das heißt, in solchen Fällen darf der Ladeninhaber den Kunden weder mit einem Lokalverbot belegen noch sich weigern, ihm die "Güter des täglichen Bedarfes" zu verkaufen. Hier besteht also ein Kontrahierungszwang.
Das kommt nun aber sehr auf den Einzelfall an: Wenn es im Ort beispielsweise nur einen einzigen Supermarkt gibt und die nächste Einkaufsmöglichkeit weit weg ist, dann kommt dieses Gesetz zum Tragen - es kann einem Bewohner einer Ortschaft nicht zugemutet werden, in eine andere Ortschaft fahren zu müssen, nur weil er dem einzigen Ladeninhaber unsympathisch ist. Gibt es im Ort aber mehrere Supermärkte, dann gilt dieses Gesetz schon wieder nicht. (Das Gesetz gilt freilich nicht nur für Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte, auch für Drogerien kann es durchaus angewendet werden.)
Gibt es in Deutschland ebenfalls eine derartige Regelung?
Gerhard
Das weiss ich nicht, ob es in Deutschland dieses Gesetz gibt, aber vielleicht jemand anderes.
Allerdings würde dieses in meinem Fall, falls es denn besteht, nicht zutreffen, da es ausser Müller auch noch den DM und den Rossman in der Nähe gibt.
Allerdings ist mir der Müller halt am liebsten, weil es ein "grosser" Müller ist, bei dem ich eben alle Belange auf einmal abdecken kann.
Beim DM oder Rossmann bekomme ich eben Drogeriesachen, aber keine Haushaltswaren bzw. Spielsachen, Schreibwaren und und und...
Auch wenn es jetzt ein bisschen unverständlich klingen mag, aber für die Antworten möchte ich mich ganz herzlich bedanken.
Ich hatte auch einmal einen ähnlichen Fall: Arbeitete als promotor im Mediammarkt. Erzählte beiläufig einem anderen Promotor (war mein größter Fehler), dass ich einige asiatischen Mädels (auf deren Wunsch!!!) auf einer Cyber erotikseite manage. Sprich Am Monatsende das geld von der deutschen Firma bekomme und es ihnen überweise. Bei Frage helfe usw...
kurz und gut: Wir sind eine richtige Familie. Verdienen tue ich fast nichts dadurch.
Jedenfall ging dieser promotor zum AL und denunzierte mich.
Als ich von der Pause zurückkam, wurde mein Handy nach angeblichen nackfotos von 2 AL durchsucht. Da nichtsd gefunden entschuldigten sie sich.
Am Abend hieß es dann: Brauchst nicht wieder zu kommen.
Als ich eine Woche später noch meinen Umsatz abholen wollte und noch einem nach dem Grund des rauswurfs fragen wollte, wurde ich zum GL geführt.
Kurz und gut: GL nannte mich eine Zuhälter, das widerlichste auf dieser Welt
Detektive behauptete, ich hätte 2 Kundinnen gefragt pb sie sich nebenher Geld verdienen wollten und der AL meinte ich hätte kinderpornografische Nacktfotos in meinem Handy. Ansehen wiollte er sich die handybilder allerdings nicht. Hat übrigens NIE mein Handy gesehen.
Auch mir wurde ein mündliches hausverbot nachgeschrien (!). Punkt.
Die selben Behauptungen wurden an meine Agentur gegeben, die daraufhin die Zusammenarbeit mit mir einstellte hat, allerdings die noch ausstehenden Zahlungen korrekt gezahlt hat.
Hier denke ich, dass ich auvch mal in der Hauptzentrale nachfragen sollte. Allerding weiß MM meinen Namen.
--- editiert vom Admin
Ich hatte ja geschrieben, "ich gehe davon aus", dass vom Fillialleiter kein Name von mir festgehalten wurde, zu 100% kann ich es nicht sagen.
Daher ist nunmal mein erster Schritt über die Zentrale des Unternehmens, falls dort nichts hinterlegt ist, kann ich immer noch den Filialleiter anrufen.
Daher warte ich nun erstmal ab, was die schreiben und überlege dann den nächsten Schritt.
Das mit dem nicht zwingend wirksamem Hausverbot ist mir inzwischen schon klar. Denn wenn ich keine "Straftat" begangen habe, liegt auch kein Grund für ein Hausverbot für mich vor.
Dazu gibt es ja die Ausführungen von Herrn Rönner, die dies erklären.
--- editiert vom Admin
Der Filialleiter hat von seiner Zentrale das "Hausrecht". Diese hat Hausverbot erteilt, das gilt bis er es zurücknimmt. Er wird Anzeige im Namen seiner Firma erstatten und als Zeuge auftreten das er es erteilt hat.
Ob eine Straftat vorliegt spielt keine Rolle.
Also kann einzig und alleine der Filialleiter oder seine Chef das Hausverbot wieder zurücknehmen. Und dem Chef wird es egal sein ob man die "Tat" nicht nachweisen konnt. Da nützen auch E-Mails wenig.
Der Laden bleibt also (und alle anderen der Kette) gesperrt.
K.
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Sehr geehrte Fragestellerin,
lassen Sie sich bitte nicht von Beiträgen bestimmter anderer Personen hier verwirren.
Sie haben den Sachverhalt richtig erfasst und auch Ihre Reaktion in Form der Nachfrage beim Unternehmen war völlig korrekt. Auch haben Sie meine rechtlichen Ausführungen hinsichtlich der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit eines Hausverbotes in Ihrem Sachverhalt völlig richtig verstanden.
Mit freundlichen Grüßen,
- Rönner -
--- editiert vom Admin
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