Hausverbot aussprechen ohne Ansprechpartner?

10. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.04.2022 12:35:56
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot aussprechen ohne Ansprechpartner?

Hallo,
hier bekommt man immer wieder Visitenkarten von Auto-Ankäufern an Autos auf Privatgrund gesteckt. Bei Google war keine Adresse zu finden und auf der Karte nur 2 Telefonnummern angegeben.

Ist es möglich, ein Hausverbot für das Betreten des Grundstücks an die Firma zu richten? Falls ja, wie kann dies erfolgen? Per Telefon mit Zeuge? Per Sms an die Handynummer?

LG Q-Tip.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wie wäre es mit einem guten, alten Brief Fragezeichen mit Zustellnachweis, also Einwurfeinschreiben. Im Idealfall haben sie einen Zeugen, der den Inhalt des Schreibens bezeugen kann.

https://www.brief-wechsel.de/l/erteilung-hausverbot

Ach je, jetzt lese ich gerade oben, es gibt gar keine Adresse. Das ist natürlich doof und eigentlich auch schwer vorstellbar. Aber in diesem Falle hilft natürlich nur eine SMS, wenn man nicht mal einen Firmennamen hat, was soll man sonst tun?

-- Editiert von fb367463-2 am 10.11.2018 16:29

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Q-Tip):
Hausverbot aussprechen ohne Ansprechpartner?

Dafür braucht es keinen Ansprechpartner.



Zitat (von Q-Tip):
Ist es möglich, ein Hausverbot für das Betreten des Grundstücks an die Firma zu richten?

Ja, ist es.



Zitat (von Q-Tip):
Falls ja, wie kann dies erfolgen? Per Telefon mit Zeuge? Per Sms an die Handynummer?

Ich würde jeweils beides machen. Und ordentlich dokumentieren.



Zitat (von fb367463-2):
Ach je, jetzt lese ich gerade oben, es gibt gar keine Adresse.

Da gibt es Mittel und Wege. Allerdingd ist das eher was für nervenstarke und der Aufwand das ganze normalerweise nicht wert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
achterzwerg
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich würde bei der auf der Visitenkarte angegebenen Telefonnummer anrufen und mir telefonisch die genaue Adresse und den Namen des Unternehmens und eines kompetenten Ansprechpartners nennen, besser buchstabieren lassen. Die 3,20 € für ein richtiges Einschreiben würde ich mir gönnen. Einschreiben ins EU-Ausland sind nach meiner Kenntnis teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Diese Pest ist auch hier im weiß-blauen Süden weit verbreitet, gerne auch in Firmen-Parkhäusern. Da auf den Karten in aller Regel lediglich ein Vorname und eine Mobiltelefonnummer vermerkt sind ist leider wenig auszurichten, man müsste die Verteiler schon in flagranti ertappen. Und selbst dann wird nicht viel passieren, die verteilen ja lediglich im Auftrag Kärtchen an die automobile Zielgruppe.


Zitat (von achterzwerg):
bei der auf der Visitenkarte angegebenen Telefonnummer anrufen und mir telefonisch die genaue Adresse und den Namen des Unternehmens und eines kompetenten Ansprechpartners nennen, besser buchstabieren lassen
Ja, nur dass der Herr Marko (oder wie auch immer er gerade heißt) aus Osteuropa oder Afrika leider gar kein Unternehmen im Hintergrund hat an das man seine Anfrage richten könnte.

Ergo hakt man das ab und entsorgt die Kärtchen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
Ergo hakt man das ab und entsorgt die Kärtchen.


Ich behalte immer eine und steck die beim Parken, von außen gut sichtbar, an die Seitenscheibe.
Dann gibts wenigstens keine neuen Kärtchen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.051 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen