Hausverbot inkl. Polizeiübergabe

12. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)
Hausverbot inkl. Polizeiübergabe

Hallo,

meine Freundin hat heute Hausverbot bei einer Einkaufmeile in Pfh. bekommen.

Sie war auf der frei zugänglichen Dachterasse (mit Dachlokal) und hat Filmaufnahmen für privaten Gebrauch gemacht.

Da waren plötzlich 2 Secs und sprachen Hausverbot aus, das noch schriftlich kommen würde. Danach wurde Sie der Polizei übergeben.

Was soll denn das ?
Ideen dazu ??

Grüße
Thorsten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Klar!

Wenn einer auf Deinem Balkon rumlaufen würde und Filmaufnahmen -für den privaten Gebrauch- machen würde, könntest Du das auch untersagen und ihm Hausverbot erteilen.

Das ist in einer Einkaufsmeile nichts anderes. Die security nimmt das Hausrecht des Betreibers wahr und kann daher Hausverbot erteilen.

Und garantiert gibt es in dem Einkaufscenter eine Hausordnung, die z.B. dieser hier recht ähnl. sein dürfte:

quote:

Hausordnung

Sehr geehrter Besucher!

Damit Sie sich bei uns wohl fühlen und einen angenehmen und sicheren Aufenthalt haben, gestatten Sie uns, einige Regeln zum störungsfreien Miteinander bekannt zu geben.

Folgende Punkte bitten wir Sie zu unterlassen bzw. zu beachten:

1. das sitzen oder liegen auf dem Boden

2. Belästigen aller Art, insbesondere Betteln und Hausieren

3. das Gefährden anderer Besucher und das fahren mit Skateboards, Inline-Skater oder sonstigen Sportgeräten, sowie das fahren bzw. Mitführen von Fahrrädern

4. die Einnahme von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen außerhalb der gastronomischen Einrichtungen

5. jeglichen Beschriften, Bemalen und verschmieren von Böden, Wänden, Decken oder sonstiger Einrichtungen und Gegenstände

6. das Anbringen von Plakaten sowie das Verteilen von Prospekten, Handzetteln und ähnlichen Erzeugnissen

7. Fotografieren, Filmen oder Befragungen (nur mit Zustimmung des Center- Managements)

8. Verunreinigungen jeder Art

9. das Abstellen von Gegenständen außerhalb der dafür Vorgesehenen Behältnisse

10. das Freilaufen von Tieren

11. ein Diebstahl führt zu einem Hausverbot


Den Anweisungen des Ordnungs-(Sicherheits-)Personals sowie des Center- Managements ist Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlung und bei Verweilen trotz Aufforderung zum Verlassen des Einkaufszentrums, müssen Sie mit Hausverbot bzw. strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Darbietungen und Aktionen jeglicher Art bedürfen der Zustimmung des Center- Management!

***** *****
Centermanagement
*** ******** *
***** ********




Ist zwar zieml. kleinkariert, wenn es sich tatsächlich nur um reine "Schnappschüsse" von z.B. Freunden handelte, bei denen die örtl. als solche keine Rolle spielte, aber vermutlich hatte die Security einen anderen Eindruck von den Aufnahmen.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"


-- Editiert am 12.07.2011 23:01

1x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
tgrund
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 5x hilfreich)

Aber wie genau hat sie denn was gefilmt?
Den Sonnenuntergang

In unmittelbarer Nähe des Lokals?
Nein, auf der Dachterasse

Was hat sie angehabt?
Warum denn diese Frage ?


Und wieso die sofortige Übergabe an die Polizei?
Wollte sich nicht ausweisen

Sich geweigert, dass Gebäude zu verlassen?
Nein, die SECs haben sie festgehalten, bis zum entreffen der POLs.



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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

quote:
Warum denn diese Frage ?


Nick's Motivation für die Frage kenne ich natürlich nicht, aber es soll Leute geben, die halb- oder dreiviertel- oder zu 7/8 nackte "Models" an solchen Orten ablichten.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort


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