Hausverbot missachtet

9. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot missachtet

Ihr Lieben,

ich hoffe, dass sich mein Beitrag nicht irgendwie doppelt, aber ich bin ganz schön durch den Wind. Ich selber, 33 Jahre alt, habe mit 21 Jahren einen Ladendiebstahl begangen von Waren im Wert von rund 60 Euro. Damals wurde ich erwischt und zu 14 Arbeitsstunden nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ich habe mir nie wieder derartiges zu Schulden kommen lassen. Damals bekam ich in dem Modeladen ein lebenslanges Hausverbot und nun war ich die Tage vollkommen in Gedanken, kaufte in dem Laden ein Kleidungsstück und zahlte auch noch mit Karte. Ich stehe kurz vor meiner Verbeamtung als Lehrerin und habe nun WAHNSINNIGE Angst, dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhalte oder einen Eintrag ins Führungszeugnis, da das ja sicher irgendwie nachvollzogen werden kann. Nun bin ich sehr verzweifelt und überlege hin und her. Soll ich in den Laden gehen und das Problem ansprechen? Es war so doof und unbedacht und ich sitze hier und bin vollkommen verzweifelt. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen und ich danke euch herzlich bereits vom Voraus für Eiure Antworten.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Als Lehrkraft in der heutigen Zeit sollte man derartige

Zitat (von Lululi3):
WAHNSINNIGE Angst

generell in den Griff bekommen...



Zitat (von Lululi3):
Damals bekam ich in dem Modeladen ein lebenslanges Hausverbot

Und das gab es schriftlich?



Ein unbefristetes Hausverbot in einem Laden wegen eines einmaligen Diebstahls dürfte rechtswidrig sein, da es gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstößt.

Gleich wohl gilt es erst mal, solange es nicht z.B. durch den Laden oder ein Gericht aufgehoben wurde.



Zitat (von Lululi3):
Soll ich in den Laden gehen und das Problem ansprechen?

Ernsthaft???
Hoffe das Lehrfach hat nichts mit Logik zu tun ...



Zitat (von Lululi3):
dass ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch erhalte

Unwahrscheinlich, da sich da jemand an Dich erinnert.
Und vermutlich wird der Ladenbesitzer nicht diese tolle chinesische Software zur Gesichtserkennung einsetzen.



Zitat (von Lululi3):
oder einen Eintrag ins Führungszeugnis

Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es ab 90 Tagessäten Geldstrafe oder bei Freiheitsstrafe. Beides dürfte unwahrscheinlich sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Harry van Sell,

hab vielen Dank für deine Antwort. Ja, das gab es schriftlich damals und es wurde auch nicht aufgehoben.

Noch eine Frage: Ist es möglich, dass jemand anhand meiner Geldkarte meine Identität mit den Registern abgleichen kann und wird? Auch hier bin ich mir durchaus bewusst, dass dies unverhältnismäßig viel Aufwand wäre, zumal ich die Ware gezahlt habe, aber wer weiß?! Ist eine große Kette sozusagen, das Geschäft.

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#3
 Von 
Mybe2
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 46x hilfreich)

Name o. Adresse, die zur Identifikation notwendig wären, werden bei einer Kartenzahlung nicht übermittelt.

Außerdem bist du schlicht für ein Geschäft nicht interessant genug, dass man auch nur ein Bruchteil einer Sekunde daran verschwenden würde, ob du nicht die eine von vor 12 Jahren bist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Lululi3):
Ist es möglich, dass jemand anhand meiner Geldkarte meine Identität mit den Registern abgleichen kann und wird?

Zu 99,9% fehlen dem Händler die dazu notwendigen Daten.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Eure Antworten beruhigen mich. Danke. Das heißt, man müsste schon erkannt werden oder sich erneut etwas zu Schulden kommen lassen, um wegen Hausfriedensbruch "ertappt" zu werden und die Kartenzahlungsbelege mit PIN sind "nur" Belege mit irgendwelchen Zahlen und nicht mit Namen.

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#6
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zu 99,9% fehlen dem Händler die dazu notwendigen Daten.


Und sicherlich auch die notwendige Besetzung, bei so vielen Leuten, die tagtäglich mit Karte zahlen.

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#7
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Rein theoretisch hätte ich ja auch beispielsweise einer Freundin die Karte mit meiner PIN geben können, damit sie sich etwas in dem Laden kauft (seltsame Vorstellung, aber ich hoffe, ihr wisst, was ich meine ;) ) und dann wäre es ja kein Hausfriedensbruch.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Lululi3):
Und sicherlich auch die notwendige Besetzung, bei so vielen Leuten, die tagtäglich mit Karte zahlen.

Nö, wenn dann macht das der Computer, vollautomatisch, da muss niemand mehr nicht mal einen Mausklick machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Stimmt wohl, da hast du Recht. :smile: Aber die Daten fehlen zu 99,9%, das beruhigt mich sehr. Sowas Doofes. NIE WIEDER setze ich einen Fuß in den Laden, LEBENSLANG!

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#10
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

noch ein Nachtrag: ich habe keinen PIN eingegeben, sondern kontaktlos gezahlt. Vielleicht macht das ja auch einen Unterschied?!

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#11
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7125 Beiträge, 1491x hilfreich)

Hallo Lululi,
Deine Frage wurde beantwortet - Du brauchst Dir auch aus meiner Sicht heraus keine Sorgen machen. Also entspann Dich, ess ein Eis....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
noch ein Nachtrag: ich habe keinen PIN eingegeben, sondern kontaktlos gezahlt. Vielleicht macht das ja auch einen Unterschied?!

Nein.
Bei einer Kartenzahlung werden erstmal weder Name noch Adresse an den Laden übermittelt.

Sollte die Kartenzahlung irgendwie "platzen" (z.B. Konto nicht gedeckt - eigentlich nur bei Lastschrift möglich, also Karte+Unterschrift, nicht jedoch bei Karte+PIN oder Kontaktlos-Zahlung), werden Name und Adresse an den Zahlungsdienstleister übermittelt, der das Kartenlesegerät im Laden betreibt, aber auch nicht zwangsläufig an den Laden selbst.

Wenn das Hausverbot 12 Jahre her ist, sind mit 99,9% Wahrscheinlichkeit auch die Unterlagen von damals vernichtet. Kein Laden bewahrt freiwillig alte Akten länger auf als notwendig.

Sollte also nicht zufällig die gleiche Kassiererin an der Kasse gewesen sein wie vor 12 Jahren, die sich genau an Sie erinnern kann (weil man sich ja innerhalb von 12 Jahren auch überhaupt nicht verändert ...), dann passiert nix.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lululi3
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ist die Filiale nicht aber verpflichtet bei „lebenslangem Hausverbot" auch „lebenslang" die Daten zu speichern?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Lululi3):
Ist die Filiale nicht aber verpflichtet bei „lebenslangem Hausverbot" auch „lebenslang" die Daten zu speichern?

Nicht verpflichtet, aber sie darf es.
Die Zentrale auch, sowie - je nach Umfang des HV - auch alle anderen Filialen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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