Hausverbot wg. Ladendiebstahl

10. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Carmen Lara
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausverbot wg. Ladendiebstahl

Ich, 17, hab bei H+M geklaut, bin erwischt worden und hab Hausverbot für zwei Jahre deutschlandweit.
Ich hab einen Entschuldigungsbrief an die Filiale geschickt, gibt es ne Chance, dass die Länge des Hausverbots gemindert wird?

Der Detektiv meinte, täglich würden allein in dieser Filiale 5 Diebe gefasst. Die Bilder der Überwachungskameras würden an alle Filialen geschickt werden.

Ist es da wirklich realistisch, dass ich erwischt werde, wenn ich in München bei H+M shoppen gehe?

Wenn ich H+M betrete und gefilmt, aber nicht erwischt werde, kann mir das hinterher noch angelastet werden?

Ich freue mich über jede Antwort, vielen Dank im Vorraus.

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ich hab einen Entschuldigungsbrief an die Filiale geschickt, gibt es ne Chance, dass die Länge des Hausverbots gemindert wird?

Kaum



Ist es da wirklich realistisch, dass ich erwischt werde, wenn ich in München bei H+M shoppen gehe?

Die Chance, daß Du erwischt wirst, ist natürl. kleiner als die, daß Du erwischt wirst.

Wenn ich H+M betrete und gefilmt, aber nicht erwischt werde, kann mir das hinterher noch angelastet werden?

Theoretisch wohl, aber man würde wohl nur etwas unternehmen, wenn man Dich noch im Laden erwischt.

Aber im großen und ganzen würde ich es mir überlegen, denn wenn man Dich erwischt ist das Hausfriedensbruch (und wäre dann schon Deine 2. Straftat)

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleene
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo.
ich habe mitte dezember des jahers 2002 einen ladendiebstahl im Drogerie Müller begangen.
Der Betrag dürfte ca 15 Euro gewesen sein.
Ich war zu dieser Zeit in einer sehr schlechten seelischen verfassung und habe diesen mist gebaut.
ich bin mit hausverbot und sozialdienst davongekommen und mein verfahren wurde eingestellt.
mich würde allerdings interessieren ob man genau sagen kann, in welchem kaufhaus man wie lange hausverbot hat.
vielleicht habt ihr ja damit schon erfahrungen gemacht?
Ich habe mich bis jetzt nie in diesen Laden getraut, nun allerdings bräuchte ich einen gutschein für einen Freund....... bin aber ehrlich gesagt so weit, dass ich mich schon gar nicht in den ladentrau, da ich mich so schäme.
nun ist eben die frage, ob mein hausverbot noch läuft oder nicht mehr.
denn entweder muss ich jemand anderen in den laden schicken oder ich überleg mir etwas anderes.

grüße kleene

17x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo Kleene,

das einfachste wäre, du ruft in dem Geschäft an und fragst nach. Sonst kenne ich das so, dass ein Jahr Hausverbot üblich sind. Aber auch eine Dauer von zwei Jahren sind nicht unüblich. Habe sie damals nichts zu dir gesagt?
Es war übrigens klug von dir dort nicht hineinzugehen falls du Hausverbot hattest, man riskiert dann eine weitere Anzeige wegen Hausfriedensbruch, auch wenn die wahrscheinlichkeit nicht dabei erkannt zu werden größer ist, als die wahrscheinlichkeit erkannt zu werden

gruss
rq

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Abend,

Sehr gut!

Ich habe dem Beitrag von "RQ" nichts hinzuzufügen. Beachten Sie jedoch in diesem Kontext, dass das jeweilige Kaufhaus auch mit anderen Kaufhäusern in einem Verbund zusammengeschlossen sein kann. Dann gilt das Hausverbot auch für diese Kaufhäuser.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
anonym33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,

ich war 15 wo ich hausverbot bekamm das war genau vor ein jahr mir wurde gesagt dass ich eine hausverbot für immer bekomme und ich soll einen brief schreiben und fragen ob ich in dem laden wieder eintreten kann! [laden : Müller]

ich wiess zwar gar nicht wo ich den brief schreiben soll???

wenn ich ein brief schriebe ist es möglich dass ich wieder eintreten darf??

weil ich muss darein weil ich unbedingt die sachen brauche

Können sie mir da vielleicht helfen?????

dankeee in voraus



0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Na dann schreib doch einen Brief! Wo ist das Problem? Eine Zentrale haben die doch sicher...

Außderdem denke ich kaum, dass man die Sachen nicht woanders bekommen kann :wipp:

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
anonym33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

ja das weiss ich ja nicht wo deren zentrale liegt? und wo ich den brief schreiben soll?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Mein Gott, du bist doch 16? Internet? Auskunft? Vielleicht auch direkt an den Geschäftsführer der Filiale! Zeig doch etwas Selbständigkeit!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
anonym33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

was glauben Sie? Soll ich unter mueller.de eine e-mail an denen schicken und fragen, dass wo ich den brief schreiben soll, an zentrale oder an diesem laden wo es geschehen ist...!!

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
L.E.W.
Status:
Praktikant
(535 Beiträge, 129x hilfreich)

Ein >lebenslanges< Hausverbot ist ungesetzlich - da bin ich mir Todsicher!
Ich frage mich ob es dann überhaupt noch an sich rechtswirksam ist?

Was mich zudem interessieren würde, muß ein Hausverbot dem Betreffenden schriftlich zugestellt werden, oder ist es mit Aussprechen allein wirksam.
Die Frage deshalb, weil es mir äußerst schwerfällt nachzuvoll-ziehen, daß ein nur ausgesprochenes [via Filialleiter] Hausverbot über mehr als die betreffende Filiale aussprechen kann, dies könnte dann sowieso nur der Eigentümer des Unternehmers oder des Eigentümers Gesamtgeschäftsführer.

-----------------
"Democrazie schtonk! ;)
[ Charlie Chaplin in >The great Dictator< ]"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ist es mit Aussprechen allein wirksam

Ja. Kann natürlich im Einzelfall ein Beweisproblem sein.

Ein >lebenslanges< Hausverbot ist ungesetzlich - da bin ich mir Todsicher!

Ich nicht.

dies könnte dann sowieso nur der Eigentümer des Unternehmers oder des Eigentümers Gesamtgeschäftsführer

Nicht unbedingt. Die Konzernleitung darf durchaus Dritte (z.B. Filialleiter) mit der Ausübung des 'Gesamthausrechts' bevollmächtigen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
anonym33
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 8x hilfreich)

was soll ich dann tun?
können sie mich für mein lebenlang bestrafen?

könnt Ihr mir helfen, was soll ich jetzt tun?

6x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.884 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen