Hehlerei - Laptop

10. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sec123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Hehlerei - Laptop

Hallo alle zusammen.

Ich habe folgende frage?

Bei einer Gastättenkontrolle wurde in einem Privatraum mein Laptop gefunden. Die Polizei fragte wemm der Laptop gehoeren wuerde daraufhin meldete ich mich.
Mir wurde mittgeteilt das der Laptop als gestohlen gemeldet ist und das ich evtl den Diebstahl begangen habe oder das ganze eine Hehlerei sei.

Ich teilte der Polizei mit das ich den Laptop vor ca. 3 wochen gebraucht gekauft habe von einer Person die in der Gastaette vorbeigekommen ist.

Der Verkaufer sagte mir das er sein gebrauchten laptop verkaufen moechte und das sein Netzteil defekt sei ich habe mir den Laptop angeschaut er war von acer meiner meinung nach 2 bis 3 Jahre alt und wir haben uns auf 135 Euro geeinigt. Und ich habe mit Ihm ein Kaufvertrag aufgesetzt.

Die Polizei teilte mir mit das sie mich mitnehmen muss um mich ed zu behandeln ist das ok?

Die teilte mir mit ich haette beim vertrag mir auch den perso von der person zeigen muessen.

was habe ich zu erwarten bzw warum.



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Die teilte mir mit ich haette beim vertrag mir auch den perso von der person zeigen muessen.


Unfug. Dazu existiert keinerlei Verpflichtung. Abgesehen davon, was hätte das geändert? Davon hättest du auch nicht erfahren, daß die Ware gestohlen war.

Wenn allerdings der Preis verdächtig niedrig war (kann ich so nicht beurteilen), hättest du wohl mißtrauisch werden müssen - billigendes Inkaufnehmen ("da stinkt was, ist mir aber egal") alias bedingter Vorsatz genügt für Strafbarkeit.

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#2
 Von 
Sec123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Die sagten mir das der verkaufer vieleicht mir einen falsche namen gegeben hat


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

Das mag ja sein, aber ich kenne bei vielen Dingen nicht den Namen des VK. Und wenn ich was bei eBay kaufe, weiß ich auch nicht, ob der VK da seinen richtigen Namen angegeben hat. Usw.

Da hat also allenfalls ein Polizist ein bissl gebollert nach dem Motto "hätten Sie das mal gemacht, dann hätten wir jetzt den Täter". Rechtliche Relevanz hat das nicht.

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