Hehlerei (Versuch)

3. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
ps-123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Hehlerei (Versuch)

Hallo, ich habe eine Frage und zwar hat meine Ex-Freundin nach ihrem Auszug aus unserer gemeinsamen Wohnung ca. 8 Monate später Möbel von mir eingefordert schriftlich. Ich habe dem schriftlich widersprochen, dass ihr diese nicht zustehen. Danach habe ich einen Brief von ihrem Anwalt erhalten bzgl. Aufforderung zur Herausgabe, der von meiner Anwältin beantwortet wurde und entsprechend widersprochen wurde. Ca. 5 Monate später, nachdem ich nichts mehr gehört habe bzw. keine weiteren Forderungen mehr in dieser Richtung gestellt wurden, habe ich eines dieser Möbelstück in eBay zum Verkauf angeboten, weil ich den Platz brauche, weil inzwischen meine neue Freundin bei mir eingezogen ist. Habe ich mich hiermit strafbar gemacht, weil ich das Möbelstück, auf das meine Ex-Freundin Anspruch erhoben hat in eBay zum Verkauf angeboten habe?

Meine Ex-Freundin hat mich wegen Hehlerei angezeigt?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

Meine Ex-Freundin hat mich wegen Hehlerei angezeigt? Das weiß hier keiner, ob sie das getan hat. Und wenn sie es getan hat, dann ist das ziemlich sinnlos - Hehlerei ist der Ankauf oder sonstige Erwerb von Dingen, die zuvor gestohlen oder unterschlagen wurden. Mit Dingen, die man höchstselbst geklaut oder unterschlagen hat, kann man keine Hehlerei begehen, wie ein Blick in den § 259 StGB zeigt. Insofern könnte jetzt eher die Frage sein, ob Sie sich der Unterschlagung durch Nichtherausgabe des Möbelstücks schuldig gemacht haben. Und das hängt von der Klärung des zivilrechtlichen Anspruchs oder Nichtanspruchs auf das Ding ab. Das wiederum wäre ein Fall für den § 154d StPO , der da lautet: Hängt die Erhebung der öffentlichen Klage wegen eines Vergehens von der Beurteilung einer Frage ab, die nach bürgerlichem Recht oder nach Verwaltungsrecht zu beurteilen ist, so kann die Staatsanwaltschaft zur Austragung der Frage im bürgerlichen Streitverfahren oder im Verwaltungsstreitverfahren eine Frist bestimmen. Hiervon ist der Anzeigende zu benachrichtigen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.


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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 03.02.2015 19:07

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ps-123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie haben natürlich Recht, sie hat nicht direkt mich angezeigt, sondern meine neue Freundin, die den Link auf die eBay Anzeige über ihren Facebook Account geteilt hat.
Ich wurde dann von der Polizei ebenfalls befragt, da ich ebenfalls mitverdächtigt werde, weil ich ja die Anzeige in eBay eingestellt habe.

D.h. ob meine Freundin oder ich mich hier strafbar gemacht haben, würde vom Ausgang eines Zivilprozess bzgl. der entsprechenden Möbel abhängen?

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#3
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:
D.h. ob meine Freundin oder ich mich hier strafbar gemacht haben, würde vom Ausgang eines Zivilprozess bzgl. der entsprechenden Möbel abhängen?


Nein. Ein "je nachdem, wie dieser Zivilprozeß ausgeht, hast du dich strafbar gemacht oder nicht" gibt es nicht.
Sie kann sich nur (der Beihilfe) strafbar gemacht haben, wenn sie zum Zeitpunkt des Kaufes sicher wußte, daß die Sachen gestohlen oder unterschlagen waren.

Wenn das noch mindestens strittig war, kann zwar strenggenommen bedingter Vorsatz vorliegen, allerdings kann ich mir nicht vorstellen, daß in so einem Fall Anklage erhoben wird ("bedingter Vorsatz zur Beihilfe" ist schon so eine vage Straftat, daß das außer in krassen Fällen wohl dem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen würde, das anzuklagen).

-- Editiert NinaONina am 04.02.2015 12:13

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ps-123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay, ebenfalls vielen Dank für die Antwort.
Wie ist das dann mit dem erwähnten § 154d StPO ?

Angenommen meine Ex würde den Zivilprozess bzgl. der Möbel gewinnen, hätte ich mich dann strafbar gemacht bzgl. Unterschlagung?
Und meine Freundin hätte sich tatsächlich strafbar gemacht wegen Hehlerei? Obwohl zum Zeitpunkt, zu dem die Möbel in Ebay zum Verkauf angeboten wurden noch unklar war, wem diese gehören und beide Parteien (also mein Ex und ich) Anspruch erhoben haben und die letzte Forderung meiner Ex über 5 Monate zurücklag (die entsprechend firstgerecht von meiner Anwältin zurückgewiesen wurde)?
Wie lange hätte ich hier warten müssen?
Als Anmerkung sein noch zu erwähnen, dass die Möbel alle noch existieren.
Und was ist, wenn ich den Zivilprozess gewinne und mir die Möbel zugesprochen werden?
Für eine Verurteilung in irgendeiner Weise müsste doch auf jeden Fall das Ergebnis des Zivilprozess abgewartet werden. Vorher kann’s doch nur eine Einstellung des Verfahren geben oder?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein "je nachdem, wie dieser Zivilprozeß ausgeht, hast du dich strafbar gemacht oder nicht" gibt es nicht. <hr size=1 noshade>

Sorry, aber auch nach mehrmaligem Lesen sagt der §154d StPO genau das... zumindest soweit es die strafrechtliche Verfolgung betrifft.

Ist im konkreten Fall auch logisch, bevor nicht geklärt ist, wem die Möbel gehören, kann auch nicht über die Frage "Unterschlagung oder nicht" entschieden werden.

Im Übrigen sehe ich hier keine Strafbarkeit. Die Unterschlagung setzt Vorsatz voraus und der kann nicht gegeben sein, wenn beim vorgeblichen Täter die Überzeugung vorhanden ist, dass sich die Gegenstände bereits in seinem Eigentum befinden (Tatbestandsirrtum).

-----------------
"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

-- Editiert JogyB am 04.02.2015 16:07

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1225x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Und meine Freundin hätte sich tatsächlich strafbar gemacht wegen Hehlerei? <hr size=1 noshade>


Sie hat doch weder gekauft noch verkauft. Allenfalls Beihilfe wegen der "Bewerbung" deines Verkaufs könnte man "mit Gewalt" konstruieren.

quote:<hr size=1 noshade>Sorry, aber auch nach mehrmaligem Lesen sagt der §154d StPO genau das... zumindest soweit es die strafrechtliche Verfolgung betrifft. <hr size=1 noshade>


So meinte ich es nicht. Wenn ich Ware ankaufe, dann weiß ich entweder, daß es Hehlerware ist, oder ich weiß es nicht. Nur im ersteren Fall kann ich mich strafbar gemacht haben. Es ist aber keinesfalls so, daß ich Ware in gutem Glauben ankaufe, sich dann in einem Prozeß herausstellt, daß es sich um gestohlenes Gut handelt und ich dann *nur deswegen* eine Straftat begangen habe, weil der Zivilprozeß sagt "gehörte nicht dem VK". Das meinte ich mit meiner Aussage.

Der §154d StPO meint, wenn dem A ein Diebstahl an einer Sache S vorgeworfen wird und A behauptet, S gehöre ihm und über das Eigentum an S gerade ein Zivilprozeß zwischen A und B läuft, dann kann der StA eine gewisse Zeit auf das Ende des Streites zwischen A und B warten, bevor er selbst diesbezüglich eine Entscheidung trifft.


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""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 614x hilfreich)

Und da wundert sich noch jemand, warum die Staatsanwaltschaften chronisch überlastet sind, wenn sie sich mit solchem Kinderkram rumschlagen müssen.

Wurdest du auch angezeigt oder nur deine neue Freundin? Der Vorwurf gegen sie dürfte m.E.n. fallen gelassen werden.

Wenn ihr der Menschheit einen Gefallen tun wollts, hock dich mit deiner Ex zusammen und klärt das einvernehmelich (und schriftlich). Dann spart man sich auch die Kohle für die Anwälte (und kann sich davon neue Möbel kaufen)

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