Hehlerei/Diebstahl/Unterschlagung

26. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
tawei
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hehlerei/Diebstahl/Unterschlagung

Hallo!
Ich wollte ein Handy an eine Ankaufsseite verkaufen. Das Handy habe ich im Club gefunden.
Nun wurde die Seriennummer geprüft und es hat sich herausgestellt, dass das Handy als geklaut gemeldet war. Da ich Pfosten nicht zum Fundbüro bin, erwartet mich nun erstmal deswegen eine Anzeige. Noch bescheuerter war es natürlich, es dann verkaufen zu wollen. Nun gut, mit dieser Blödheit muss ich leben.
Jetzt frage ich mich aber, was mich für eine Strafe erwartet. Angezeigt werde ich wohl wegen Unterschlagung (und Hehlerei?).
Ich bin unter 21 und wurde einmal wegen Diebstahl und einmal wegen Hausfriedensbruch angezeigt, beides wurde eingestellt.

Vielen Dank für Hilfe.



-- Editier von tawei am 26.10.2015 23:04

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2556x hilfreich)

Fundunterschlagung wäre der harmlosere Fall (wenn man dir glaubt).

Hehlerei oder Diebstahl (beides zusammen geht nicht) wäre der schwerere Fall.
Denn entweder hast du das Handy gestohlen, dann wäre der Verkauf keine Hehlerei (Verkauf einer durch einen *anderen* gestohlenen Sache).
Oder du hast Hehlerei begangen, dann wäre es kein Diebstahl.

Für Hehlerei müßte man dir nachweisen, daß du wußtest oder zumindest billigend in Kauf genommen hast, daß das Handy gestohlen war.
Ergo würde man noch am ehesten Diebstahl vermuten. Ob das einem Richter für eine Verurteilung reicht (da es genau so gut sein kann, daß du es wirklich gefunden oder es vom Dieb gekauft hast), weiß ich nicht.

Das ist IMO eine von den Situationen, wo man zwar weiß, daß du *eine* (und zwar genau eine) von den drei Taten begangen haben *mußt*, aber völlig unklar ist, welche.
Von daher wäre es für ein Gericht am leichtesten, deiner Aussage zu glauben und dich wegen Fundunterschlagung zu verurteilen.


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