Hallo.
Wenn die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung (mit Durchuschungsbeschluss ovm Richter) Hardware beschlagnahmt und man dieser Beschlagnahmung wiederspricht wird diese ja von einem richter geprüft.
wenn dieser nicht alle beschlagnahmten sachen bestätigt, habe ich dann ein recht auf herausgabe der NICHT bestätigten gegenstände?
Danke für die Info!
Herausgabe Beschlagnahmter hardware?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich gehe mal davon aus, daß die Sachen als Beweismittel nach § 94 StPO
beschlagnahmt wurden und eine Einziehung nach §§ 74 ff. StGB
nicht in Betracht kommt.
In diesem Fall können Sie, wenn die Beschlagnahme durch gerichtliche Entscheidung aufgehoben wurde, die Rückgabe durch die StA verlangen. Voraussetzung ist natürl., daß die StA keine Beschwerde gegen die Aufhebung einlegt, oder eine solche abschliessend zurückgeweisen wird, der Aufhebungsbeschluß also nicht mehr durch die StA anfechtbar ist/angefochten wird.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
-- Editiert von !streetworker! am 26.05.2006 15:16:56
Hallo.
Danke für die flotte antwort
werde ich über einen einspruch der StA informiert? Bzw. ist dieser in der Ermittlungsakte hinterlegt?
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Bzw. ist dieser in der Ermittlungsakte hinterlegt?
Da gehe ich von aus.
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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"
Dazu habe ich auch mal eine Frage :
Kann die Staatsanwaltschaft auch noch was machen wenn das Landgericht den Beschluß zwecks Beschlagnahme aufgehoben hat ??
Also wenn das Amtsgericht eine Beschwerde nicht abgeholfen hat und diese dann zur weiteren Prüfung an das LG weitergeleitet wurde ?? Und dort 3 Richter den Beschluß aufgehoben haben ??
Da kann doch keiner mehr was machen, oder ??
Kann man wenn mit solch einen Beschluß direkt zur Polizei und die rausgabe am gleichen tag fordern oder muß man das alles über seinen anwalt regeln ??
Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts kann keine weitere Beschwerde erhoben werden, § 310 Abs. 2 StPO
.
Danke, kann ich jetzt theorethisch mit dem Beschluß zur Polizei und meine Sachen fordern ??
Hi.
dürfen denn daten von den nicht bestätigten rechnern ausgewertet werden?
wenn ich die herausgabe meiner rechner verlange, wer zahlt den transport?
muss evtl. einmal quer durch deutschland fahren um die abzuholen.
Wenn Sie einen Anwalt haben, sollten Sie das vielleicht einmal mit dem besprechen. Ob Daten noch ausgewertet werden dürfen, kann man so nicht sagen, dazu müßte man mehr wissen. Sie haben aber nur einen Anspruch auf Aushändigung der Sachen, an dem Ort, wo sie sich befinden, mehr nicht.
Könnte ich zum Beispiel mit meinem neuen Beschluß vom LG zur Polizei gehn und die Sachen direkt rausfordern ??
Kann ich davon ausgehen da der ursprüngliche Beschluß der Hausdurchsuchung vom Landgericht aufgehoben worden ist meine Daten vom PC nicht ausgewertet worden sind ?? Falls doch stimmt es das diese dann nicht verwendet werden dürfen da der Beschluß wie bereits erwähnt aufgehoben worden ist ??
Und jetzt?
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