Hilfe, habe grossen Mist gebaut!

24. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
neverever
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe, habe grossen Mist gebaut!

Vor ca. 1 1/2 Jahren habe ich, warum auch immer, bei einer Bekannten eine Uhr und ein Armband mitgehen lassen.
Die Sachen lagen, nachdem der Kontakt zu ihr abgebrochen ist, fast ein Jahr in einer Schublade und beim Aufräumen stiess ich wieder darauf. Da ich nicht wusste, was ich mit dem Schmuck machen soll, habe ich ihn über Internet an einen "Schmuck-Sachverständigen" verkauft und 1500€ dafür erhalten.

3 Monate später erhielt ich einen Anruf meiner Bekannten, die mir sagte, sie wisse nun, dass ich es war.
Ich gab den Diebstahl zu, weil es ja auch den Tatsachen entspricht. Ich wurde von ihr aufgefordert, mich mit ihr zu treffen und sie diktierte mir ein Schuldbekenntnis, in dem ich den Diebstahl von Schmuck im Wert von 15.000€, die ich in Raten abbezahlen sollte, zugeben musste. Würde ich dies nicht unterschreiben, würde sie mich sofort anzeigen und es meinen Eltern mitteilen. Da ich Angst davor hatte, unterschrieb ich natürlich. Einen Tag später erfuhr ich von meinen Eltern, dass sie Kontakt zu ihnen aufgenommen und alles erzählt hat. Daraufhin riet mir mein Vater, Kontakt zu einem mit bekannten Anwalt aufzunehmen und ihm mit der Sache zu betrauen, was ich auch tat.
Mein Anwalt riet mir nach der zweiten Ratenzahlung von weiteren Zahlungen ab und sorgte dafür, dass der Schmuck wiederbeschafft wurde und er nun in dessen Besitz ist, um an meine Bekannte wieder herausgegeben werden zu können. Diese möchte ihre Sachen jedoch nicht mehr zurück und hat nun Strafantrag gestellt.

Mitunter wird mir unterstellt, ich hätte ihr einen Wohnungsschlüssel gestohlen, um den Diebstahl in ihrer Abwesenheit zu begehen, was aber definitiv nicht der Fall ist. Der Diebstahl hat im Rahmen eines ganz normalen Besuchs bei ihr stattgefunden, bei dem ich die auf einem Küchenschrank liegenden Gegenstände in ihrer kurzen Abwesenheit (sie war kurz in einem anderen Zimmer) einsteckte. Weiterhin beschuldigt sie mich, 2 Ringe entwendet zu haben, was aber auch nicht der Wahrheit entspricht. Sie fordert nun einen Betrag von 29.000€ von mir.

Ich bin 25 Jahre alt und wurde mit 17 wegen Diebstahls 40 Arbeitsstunden auferlegt. Zudem bin ich arbeitslos.

Was kommt auf mich zu?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

tja ich denke du wirst wegen diebstahl bestraft werden (geldstrafe vielleicht?).
Die Strafe wird meiner meinung nach relativ gering ausfallen, vielleicht, wenn ich mal wild spekulieren darf, sogar noch unter 90 TS ...

Ob die Bekannte Ihren Schmuck zurückhaben will, kann dir egal sein, jedenfalls kann sie von dir kein Geld mehr dafür fordern.
Auch denke ich, dass du dir wegen der Ringe keine Sorgen zu machen brauchst, denn warum hat sie sie nicht in das Schuldanerkenntnisschreiben reingeschrieben wenn es sie wirklich gab? Hat sie denn damals keine Anzeige gegen unbekannt gestellt? Wenn ja müsste sie die Ringe ja dort auch aufgeführt haben...

Ich schätze mal, dass du bei deinem Anwalt in ganz guten Händen bist, der Mann scheint mir auf Zack zu sein ...

m.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Zumindest eine Verurteilung wegen des Diebstahls des Armbandes und der Uhr. Hierfür wird es wohl eine Geldstrafe geben.

Die andere Seite ist der zivilrechtliche Anspruch. Da Sie die Sachen ja zurückgeben können, hat die Geschädigte m.E. keinen Anspruch auf anderweitigen Schadenersatz.

Ob die "Nötigung" zum unterschreiben des Schuldanerkenntnisses evtl. eine ebensolche (Nötigung nach § 240 StGB ) war, hängt davon ab, ob der Schmuck tatsächlich den dort angebeben Wert hatte. Wenn die Geschädigte Ihre Angst vor der drohenden Anzeige dazu genutzt hat, im Schuldanerkenntnis einen z.B. 10mal höheren Betrag festzulegen, als der Schmuck tatsächlich wert war, dürfte das eine stzrafbare Nötigung gewesen sein, und somit wäre dann auch die Zahlungsverpflichtung nach BGB unwirksam.

Da aber -wie schon gesagt- sowiso der Schmuck zurückgegeben werden kann, dürfte anderweitiger Schadenersatz entfallen. Zumindest über die Beträge hinaus, die sie bereits gezahlt haben.

Den Diebstahl der Ringe müßte man Ihnen (sowohl straf- als auch zivilrechtlich) beweisen.

Letztendlich sind Sie ja auch anwaltlich vertreten, von daher wird man sicher das Beste für Sie heraus holen.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#3
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Hinsichtlich der strafrechtlichen Konsequenzen sehe ich das ebenso.
Auch kann der einzige zivilrechtliche Anspruch ein Herausgabeanspruch sein. Ich würde allerdings als Staatsanwalt die Gesch. dazu vernehmen lassen, wieso sie die Sachen nicht zurückhaben will. Auf das Strafmaß dürfte das einen Einfluss haben.

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