Hilfe ! Bitte dringend ! Anstiftung an Betrug vs Anwalt

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
crina
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe ! Bitte dringend ! Anstiftung an Betrug vs Anwalt

Hallo , kurz :es geht um mein Bruder ,er wurde fur Anstiftung an Betrug festgehalten .Es waren 2 Bekannten von ihm ,die ein Auto von Sixt gemietet haben , es nach Rumaenien gefahren haben und dort gestolen zur Polizei angemeldet haben .Die beiden wurden von der Polizei festgenommen und haben denen gesagt,dass mein Bruder ihnen die Idee gegeben hat und noch 15.000 Eur ihnen versprochen hatte.Die beiden haben Geldstrafe und 6 Monate bekommen .Mein Bruder war nicht im Land , er wurde auf den Flughafen festgenommen und sitzt jetzt im Knast bis der Prozess anfangen wird.
Meine Frage :
Wir haben noch nicht die ganzen Informationen aus den Verhaftungsdaten weil wir noch keine offizielle Datei /Akten von Oberstaatsanwalt bekommen haben .Wir haben ein Anwalt der uns erstens gesagt hat ,dass er die Datei verlangt hat und dass es 2-3 Tage dauert bis er sie bekommt,dann hat er gemeint ,dass es 10 Tage dauern kann und heute hat er gemeint ,dass er sie am Freiteg bekommt.Es scheint dass irgendwo was nicht stimmt ,sollen wir ein anderer Anwalt nehmen .?
Wie lange dauert es biss die Informationen zur Verhaftung/die Datei von Oberstaatsanwalt zum Anwalt kommen ?Was besagt das Gesetz?
[b]
Vielen vielen Dank ![/b]

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

der Haftbefehl wurde offenbar von einem Drittland beantragt. Ihr Bruder sitzt aufgrund dessen in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft muss erst mal selbst die Unterlagen haben, bevor sie sie weiter geben kann. Das kann schon dauern, je nachdem wie schnell die rumänischen Behörden die Akten nach Deutschland geben. Und meist müssen die Unterlagen noch übersetzt werden, was auch noch eine Zeit in Anspruch nimt.

Lassen Sie den Anwalt mal machen.

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

Das Gesetz besagt das die Unterlagen
A) erst mal bei den Ermittlern selbst vorliegen müssen begeben werden können
B) erst dann weitergegeben werden müssen, wenn durch die Akteneinsicht die Ermittlungen nicht mehr gefährdet sind



Wie lange das dauert? Tage, Wochen, Monate ...
Da hilft auch der Wechsel des Anwaltes nichts, der verursacht nur doppelte Kosten...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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