Hilfe! Erwischt beim Diebstahl

18. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe! Erwischt beim Diebstahl

Hallo!
Kann mir bitte einer helfen. Habe seit 1 Monat Schlafstörungen...bin beim Ladendiebstahl erwischt worden und man hat mir auch noch einen weiteren angehängt.-Der nicht stimmt.
Was kann bei 2 Anzeigen passieren?
Und kann man eine Aussage zurückziehen?
Was kann passieren?
Ich empfehle übrigens keinem zu stehlen und mache das auch nie wiedeer!!

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27 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)
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#2
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schön habs gelesen...
Meine Frage ist halt, soll ich das andere bestreiten oder wird es nur schlimmer?
Ich habe echt nur eine Sache mitgehen lassen. Aber keine Zeugen oder beweise dafür.
Der Warenwert ist insgesamt bei 60 Euro und somit ja nicht mehr gering.
Ich weiß nicht weiter.
Bin ich Widerholungstäter wenn beides an einem Tag angezeigt wurde?
Kann dann wohl mit keinem milden Urteil rechnen...
Oh man...
:(

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Was Sie nicht waren, sollten Sie auch nicht zugeben.

Bin ich Widerholungstäter wenn beides an einem Tag angezeigt wurde?


Nein.

Kann dann wohl mit keinem milden Urteil rechnen...

Doch :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

macht es denn etwas aus, dass ich das ja unter zeugen bereits zugegeben habe?
ich will die sache einfach nicht noch schlimmer machen und fast soweit zu allem ja und amen zu sagen damit es schnell vorbei ist.außerdem habe ich bei einem anwalt nach kosten gefragt und er nannte 600-1200 euro, was mir viel zu viel geld ist (das hab ich einfach nicht).
will auf jeden fall keine gerichtsverhandlung und denke dass eine kommt wenn ich bestreite...man habe keinen plan. ich bin ja auch alleine gegen zeugen, die meine aussage (unter druck) bestätigen würden.
kann man sich auch selbst verteidigen oder akten einsehen und kann das nur ein anwalt?
hab ganz lieben dank streetworker!

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#5
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Die Akteneinsicht kann nur ein Anwalt beantragen. Mit etwas Glück wird ihr Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Sie zu einer Gerichtsverhandlung müssen.

-----------------
"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

also "gestehe" ich alles und hoffe auf glück?!:(
was passiert denn wenn ich kein glück habe?!
und wie hoch kann eine geldstarfe sein?
nachher ist der anwalt doch günstiger...
bin echt am ende-alles läuft schief gerade

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Eine eventuelle Strafe in Tagessätzen ist abhängig von Ihrem Einkommen. Es wird aber ziemlich sicher billiger als ein Anwalt. Dieser könnte die Anzahl der TS zwar senken aber in Summe kommen Sie ohne Anwalt wahrscheinlich günstiger weg. Vielleicht können etwa 200 Euro als Richtwert dienen.

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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn Sie auch den Diebstahl den Sie nicht begangen haben, bereits zugegeben haben, wird es in der Regel unglaubwürdig sein, ihn im Nachhinein doch zu bestreiten.

Ist aber auch -sorry!- etwas dämlich, eine Straftat zuzugeben, die man nicht begangen hat.

Wenn es Ihnen wirklich darum geht, die Sache möglichst 'geräuschlos' hinter sich zu bringen, würde ich (persönlich) in den sauren Apfel beissen, und mich wegen 2 Diebstählen verurteilen lassen, obwohl ich nur einen begangen habe.

Die Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens (ggf. gegen Auflage) sind wohl so am größten.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#9
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja das das dämlich ist weiß ich-ich hatte einen wirklich dringenden termin und die netten detektive meinten, dass ich erst gehen dürfte wenn ich gestehe. habe versucht zu erklären aber sie schenkten mir keinen glauben.
ich war über anderthalb stunden mit 4 detektiven dort und man hat mir sogar verboten ungefragt zu sprechen-es war die hölle für mich-ich hätte ALLES zugegeben um nur da wegzukommen!
wirklich letzte frage:
bekomme ich jetzt eigentlich einen eintrag ins register?
ich möchte euch echt herzlich danken,
ich weiß gar nicht was ich sonst tun würde!
danke schön

-- Editiert von Tante Anna am 19.10.2005 11:42:54

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#10
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

die Register-Fragen werden im Artikel beantwortet. Sie müssen sich ihn nur durchlesen.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


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#11
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Tschuldigung...will echt nicht nerven...
aber kann mir einer sagen, was passiert wenn man beim polizeilichen anhörungsbogen eine tat bestreitet?
wird dann automatisch ein verfahren eingeleitet?
also braucht man einen anwalt wenn man etwas abstreitet?
bin dann auch still-versprochen....

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

auch wenn Sie eine Tat bestreiten, kann ein Strafbefehl ergehen. Wenn die Sachlage jedoch so unklar ist, so wird zur Klärung eine Hauptverhandlung einberufen. Ein Anwalt ist idR bei einfach gelagerten Diebstählen nicht notwendig. Dieses müssen Sie jedoch selbst entscheiden.

Sie können so viel Fragen wie Sie möchten.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Herr Roenner: das ist lieb danke schön!
weiß halt gerade nicht weiter...auf der einen seite habe ich nur diese eine dumme sache gemacht und würde das andere gerne bestreiten und auch meine sachen zurückhaben.
auf der anderen seite will ich aber auch keinen ärger und die sache schnell über die bühne bringen.
alles käse...

habe dann noch 2 fragen: ist man denn noch "ersttäter", wenn einem diebstähle in 2 versch. läden vorgeworfen werden?
2. muss ich mich selbst darum kümmern, das hausverbot einzuhalten-sprich mich zu erkunden, welche geschäfte noch zu dem konzern gehören oder bekomme ich eine meidungsliste der geschäfte?

NOCHMAL AN ALLE: Finger weg vom Klauen!
Die Sache die ich hab mitgehen lassen war so albern, dass ichs selbst nicht verstehe!
Und dafür habe ich nun nur ärger und fühl mich unglaublich schlecht-von den mich zu erwartenden kosten ganz abgesehen!
und detektive können echt ******* sein!
gruß
anna

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

habe dann noch 2 fragen: ist man denn noch ersttäter, wenn einem diebstähle in 2 versch. läden vorgeworfen werden?


Hatte ich ja weiter vorne bereits beantwortet. Wenn die beiden Sachen an einem Tag stattfanden, bzw. gleichzeitig zur Anzeige gebracht wurden, werden sie auch -tatmehrheitlich- in einem Verfahren abgeurteilt. Daß heißt, es gibt ein (1) Urteil. Somit ist es -in diesem Sinne- eine (1) Tat, keine Wiederholungstat. Somit bist Du Ersttäter, wenn Du vorher nicht schon mal erwischt wurdest (unabhängig von diesen beiden Sachen)

muss ich mich selbst darum kümmern, das hausverbot einzuhalten-sprich mich zu erkunden, welche geschäfte noch zu dem konzern gehören

Prinzipiell ja.

oder bekomme ich eine meidungsliste der geschäfte?

kann sein, aber letztlich bist Du trotzdem selber für die Einhaltung verantwortlich.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo Anna,

ich schließe mich den Ausführungen meines Kollegen Bob an.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe noch eine Frage...online darf ich dann auch nicht bei dem kaufhaus einkaufen oder? ist es dannauch hausfriedensbruch?
lg
anna

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Nein, ist es nicht.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#18
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Ich frage mich übrigens, ob das Verhalten der Detektive, die die Ladendiebin ohne Aussage nicht gehen lassen, nicht Freiheitsberaubung in Tateinheit mit Nötigung wäre.

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#19
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

@daniel...ich habe auch versucht dagegen was zu unternehmen aber ich kann mir keinen anwalt für 600 euro leisten, daher habe ich jetzt alles zugegeben, obwohl es echt unverschämt ist ich meine die haben mir mich nicht telefonieren lassen, ich durfte nicht ungefragt sprechen und meine hände nicht in die tasche stecken. dann meinte ich ich müsste zu einem termin und die sagten ich dürfte erst gehen wenn ich jetzt endlich gestehe. was sollt ich denn machen?! jetzt haben die mir die sachen abgenommen wiel ich keinen beleg bei hatte, ich musste 30 euro zahlen und habe hausverbot in einem laden in dem ich nichts gestohlen habe!

das ist wohl der preis für meinen lächerlichen diebstahl.

übrigens: was geschieht wenn man einen brief bekommt in dem steht das das verfahren eingestellt ist-ich meine meinen die dabei "beide" diebstähle? es steht nämlich nicht eindeutig drin und ich frage mich ob noch was nachkommt...ausserdem frage ich mich (wenn dtinsteht, dass es beim nächsten mal bestimmt nicht eingestelt wird) muss es doch irgendwo vermerkt werden...und ich dachte bei einstellung des verfahrens wird es nirgendwo verzeichnet...
bin überfordert!

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#20
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry kann mir noch einer auf meine Frage antworten?

übrigens: was geschieht wenn man einen brief bekommt in dem steht das das verfahren eingestellt ist-ich meine meinen die dabei beide diebstähle? es steht nämlich nicht eindeutig drin und ich frage mich ob noch was nachkommt...ausserdem frage ich mich (wenn dtinsteht, dass es beim nächsten mal bestimmt nicht eingestelt wird) muss es doch irgendwo vermerkt werden...und ich dachte bei einstellung des verfahrens wird es nirgendwo verzeichnet...
bin überfordert!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Wenn beide Diebstähle in einer Anzeige aufgenommen wurden, es also eine Tat ist (wie oben beschrieben) sind damit beide gemeint.

Gespeichert wird es für 2 Jahre im ZStV, wo aber nur Strafverfolgungsbehörden Einsicht haben.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

Hallo Tante Anna,

um Ihre Frage zu beantworten :

Wenn das Ermittlungsverfahren gegen Sie eingestellt wird --- IST ES EINGESTELLT.
Dann haben Sie strafrechtlich nichts zu befürchten.

Da gibt es kein, wenn, beim nächsten Mal nicht, usw.

Viele Grüße
nwg100

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal. Muss leider sagen, dass ich nochmal Post bekommen habe. Muss 200 Euro zahlen. Ist es möglich iregndwie mit der Staatsanwaltschaft zu reden und den Betrag zu reduzieren?Oder in Sozialstunden abzugelten?
Ich habe keine 200 Euro....
Oh man...vermutlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo!
Zwar bin ich bezüglich Deiner Strafe keine Spezialistin, aber trösten kann ich Dich ein wenig: vor knapp drei Jahren beim Ladendiebstahl als Ersttäterin erwscht worden (ich war über 21 Jahre alt) wurde öffentliche Klage gegen mich erhoben, was zu dreißig Tagessätzen á 15 Euro führte. Jetzt habe ich die Dummheit wieder begangen und werde (trotz Hartz 4!!!) wohl wieder mit einer öffentlichen Klage rechnen müssen, mit einer drakonischen Anzahl an Tagessätzen.

Deiner Ausführung zunach gehe ich davon aus, daß Dein Verfahren gegen Geldbuße eingestellt worden ist. Ob Ratenzahlung möglich ist, würde mich auch interessieren.
Falls nicht, wende Dich an die Staatsanwalt und frage nach. Doch ich glaube, Du wirst hier im Forum Antworten bekommen, die Dir bestimmt weiterhelfen.
Liebe Grüße und alles Gute!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Tante Anna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Hilflos!

Danke für Deine Antwort-wieviel machen denn 30 Tagessätze a 15 Euro? Heisst dass 15x30??
Bin nicht vertraut mit dem Begriff.

Lieben Dank und viele Grüße und Dir toi toi toi dass es nicht so hart ausfällt!

Anna

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Hilflos!
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Anna,
Du liegst richtig: in diesem Falle ergibt sich die Gesamtstrafe, indem man 30 mit 15 multipliziert. Hinzu kommen - im Falle einer Verhandluung - Gerichtskosten, welche allerdings nicht sehr hoch sind (in meinem Falle waren es unter hundert Euro).
Danke Dir für Deine guten Wünsche, ich hoffe auch, daß alles nicht zu teuer wird....

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
DanielB
Status:
Bachelor
(3291 Beiträge, 410x hilfreich)

Hallo Anna,
du must einer Einstellung gegen 200 Euro nicht zustimmen, sondern kannst es auch auf eine Verhandlung ankommen lassen. Nur leider wäre eine Geldstrafe wohl eher teurer. Daher würde ich dir eher nahelegen mit der Staatsanwaltschaft zu reden, ob man dir nicht wenigstens eine Ratenzahlung gewähren würde. Es wäre auch möglich, gegen gemeinnützige Arbeit einzustellen. Dagegen glaube ich eher nicht, dass die Staatsanwaltschaft sich auf eine separate Behandlung des anderen Tatvorwurfs einläßt und nur den tatsächlich begangenen gegen Auflage einstellen möchte.

0x Hilfreiche Antwort

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