Hilfe-Kind hat geklaut

19. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.08.2010 11:14:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe-Kind hat geklaut

Mein Sohn ist 15 und hat Anfang der Woche einen Laden geklaut.
Er (und der Freund) wurden erwischt. Laden verlangt eine Strafgebühr von 70,--. Die Kinder konnten nicht zahlen und somit wurde die Polizei gerufen. Hätte sie bar bezahlen können, hätten sie die beiden gehen lassen - wurde ihnen gesagt. (Hausverbot in dem Laden von einem Jahr)

Wert: ca. 20,-- €

Ich musste ihn bei de Polizei abholen. Da Auskunft der Polizei ist es unterschiedlich wie die Tat bestraft wird. Von Einstellung bis Sozialstunden. Die Angelegenheit wird dem Gericht übergeben und wir werden Bescheid bekommen.

Mein Kind hat noch nie geklaut. Viele werden sagen: er wurde noch nie erwischt aber er beschwört, dass es der erste Versuch war.

Er hatte noch nie mit der Polizei zu tun.


- Muss die Strafe vom Geschäft jetzt nach der Gerichtsverhandlung gezahlt werden? Wir haben keine Rechnung von denen oder ähnlich.
Brief mit Hausverbot von einem Jahren war heute in der Post. Der kam aber von dem gesamtem Einkaufszentrum nicht von dem Laden selber.


Wie ist das eigentlich bei einem Hausverbot? Die Eltern sollen sicherstellen das es eingehalten wird. Was ist wenn er sich nicht daran hält? (ich habe gedroht!!). Was ist wenn ich mit dem Kind mal da einkaufen will (kam bisher häufig vor) - darf er in meiner Begleitung das Einkaufszentrum betreten?

Wer hat Erfahrungen und kann mir berichten wie die Angelegenheit vonstatten gehen wird? (Zeitraum, Gericht, Jugendamt, Hausverbot, Strafe vom Laden...)



P.S.
So ein sch... - habe ihm das nie zugetraut. Vertrauen ist jetzt für lange Zeit weg. Ich kann schon sagen das ich mich als Elternteil sehr schäme.

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9 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

da er scheinbar Ersttäter ist, wird das Verfahren wohl gemäß § 45 JGG eingestellt. Verstößt er gegen das Hausverbot, wird er wegen Hausfriedensbruch angezeigt. Fangprämien von mehr als 50 Euro gelten als unangemessen.

Gruß vom mümmel

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#2
 Von 
guest-12319.08.2010 22:39:03
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 4x hilfreich)

@ mümmel

Die Frage mit dem Hausverbot würde mich auch mal interessieren.

Wie ist es wenn man als erziehungsberechtigte Eltern mit dem Kind das Einkaufszentrum aufsucht. Darf man das?

In dem Zentrum wo meine Tochter Ladendiebstahl begangen hat ist z.B unser Augenarzt und der Optiker wo wir von Zeit zur Zeit hingehen. Da muss man in das Einkaufszentrum. Von anderen - unwichtigeren - Einkäufen die wir da sonst sehr oft auch gemeinsam tätigen - mal abgesehen.

ach so : sie hat auch Hausverbot erhalten.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Lesen Sie zunächst mal diese Beiden Seiten:

Ladendiebstahl 1

Ladendiebstahl 2

Dort werden die meisten Ihrer Fragen beantwortet.

Wenn nach der Lektüre der beiden Seiten noch fragen offen sein sollten, bitte gerne hier stellen.

Bzw. eine Antwort nehme ich gleich vorweg, da diese Frage nicht in den o.g. Seiten beantwortet wird.

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist das eigentlich bei einem Hausverbot? Die Eltern sollen sicherstellen das es eingehalten wird. Was ist wenn er sich nicht daran hält? (ich habe gedroht!!). Was ist wenn ich mit dem Kind mal da einkaufen will (kam bisher häufig vor) - darf er in meiner Begleitung das Einkaufszentrum betreten? <hr size=1 noshade>


Wenn Ihr Sohn trotz Hausverbots in dem Laden angetroffen wird, bzw. wenn er den Laden betritt, begeht er eine Straftat = Hausfriedensbruch [§ 123 StGB ]
Das gilt auch, wenn er in ihrer Begleitung ist.

Auf der anderen Seite können Sie nicht dafür bestraft werden (oder haftbar gemacht werden), wenn er sich nicht an das Verbot hält. Mit 15 ist er strafmündig und wird selbst bestraft, wenn er eine Straftat begeht. Sie werden ja auch nicht für seinen Diebstahl bestraft. Gleiches gilt halt auch für den Straftatbestand des Hausfriedensbruches.

quote:<hr size=1 noshade>Wer hat Erfahrungen und kann mir berichten wie die Angelegenheit vonstatten gehen wird? (Zeitraum, Gericht, Jugendamt, Hausverbot, Strafe vom Laden...) <hr size=1 noshade>


Steht alles in den 2 verlinkten Seiten. Auch hier im Forum findet man über die Suchfunktion hunderte Beiträge zu dem Thema Ladendiebstahl.



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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wie ist es wenn man als erziehungsberechtigte Eltern mit dem Kind das Einkaufszentrum aufsucht. Darf man das? <hr size=1 noshade>


Nein - das Kind (bzw. der Jugendliche) begeht damit eine Straftat. § 123 StGB . Und -insoweit er min. 14 jahre alt ist- kann er auch dafür bestraft werden.

quote:<hr size=1 noshade>In dem Zentrum wo meine Tochter Ladendiebstahl begangen hat ist z.B unser Augenarzt und der Optiker wo wir von Zeit zur Zeit hingehen. Da muss man in das Einkaufszentrum. Von anderen - unwichtigeren - Einkäufen die wir da sonst sehr oft auch gemeinsam tätigen - mal abgesehen.

ach so : sie hat auch Hausverbot erhalten. <hr size=1 noshade>


Nur von dem bestohlenden Laden oder für das ganze Zentrum? Wer hat es ausgesprochen?


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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12319.08.2010 15:56:54
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 34x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12322.08.2010 11:14:44
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zum Hausverbot:

einen Brief habe wir heute vom Einkaufszentrum (Leitung) erhalten. Gilt für das gesamte Einkaufszentrum.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32894 Beiträge, 17273x hilfreich)

Hi,

ja, was steht denn drin? "Hausverbot für den X-Laden"? "Hausverbot für das Y-Center"? Notfalls können Sie auch einfach anrufen und nachfragen.

Gruß vom mümmel

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Fangprämien von mehr als 50 Euro gelten als unangemessen.


Zählt hier ggfs. "gemeinschaftlicher Diebstahl = 2 Fangprämien = 50 EUR pro Person "? Dann wären 70 EUR für 2 Personen ja noch im Rahmen.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

quote:
Zum Hausverbot:

einen Brief habe wir heute vom Einkaufszentrum (Leitung) erhalten. Gilt für das gesamte Einkaufszentrum.


@DringendHilfe
Ja, O.K. Meine Nachfrage betraf eher die Zwischenfrage von "GroßeFrage" (wegen des Augenarztes im selben Haus). Ging ein wenig durcheinander hier.

Wenn es fürs gesamte Center gilt, ist das prinzipiell erst mal so. Die befugnis wurde wahrschenlich dem Center von den Mietern eingeräumt. Wenn es jetzt auch in Ihrem Fall z.B. einen Arzt in dem Center gäbe, bei dem ihr Kind behandelt wird, könnte der veranlassen/bestimmen, dass das Hausverbot nicht für seine Praxis und den Weg dorthin duch das Center gilt. denn der Vermieter (Center) darf nicht gegen den Willen der Mieter (z.B. Arzt) deren Kunden Hausverbot erteilen.

Wir hatten hier vor nicht langer Zeit einen Fall, wo ein Hausbesitzer eines 2 Familienhauses Besuch des Mieters der oberen Wohnung Hausverbot für das komplette Haus und Grundstück erteilt hatte, weil er mit diesem Besuch im Streit lag. Heraus kam, dass das nicht zulässig ist, sondern dass er dem Mieter der oberen Wohnung gestatten muß, diesen Besuch zu empfangen, auch wenn der Besuch dabei durch das "Gebiet" des Vermieters (und gleichzeitig Bewohners der unteren Wohnung) gehen muß und auch wenn der Vermieter "alles Recht der Welt" hätte, dem Besuch für sein "eigenes Gebiet" Hausverbot zu erteilen. Gegenteiliges gilt nur unter extremen Umständen (schwere Gefährdung aller Mieter durch den Besuch o.ä.).



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