Hilfe - Ladendiebstahl - große Verzweiflung

4. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12304.05.2019 23:04:22
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe - Ladendiebstahl - große Verzweiflung

Hilfe - Ladendiebstahl !!!
Hallo, meine Freundin hat vor kurzem Ladendiebstahl im Wert von 78,98€ begangen und ist komplett am verzweifeln. Sie ist fast am durchdrehen und bereut es zutiefst. Und zwar wurde sie in Karstadt vom Ladendetektiv erwischt und musste mit ins Büro gehen. Sie hat die Tat direkt gestanden, weshalb der Ladendetektiv zu ihr meinte, dass er nicht die Polizei rufen wird. Trotzdem musste sie eine Fangprämie von 100€ bezahlen und es wurde eine Anzeige gegen sie erstattet. Der Ladendetektiv sagte zu ihr, dass die Anzeige erstmal an die Geschäftsleitung geleitet wird und dann an die Polizei. Daraufhin würde sie, laut ihm, eine Vorladung von der Polizei bekommen und müsste sogar vielleicht vor Gericht gehen. Außerdem meinte der Ladendetektiv noch zu ihr, dass es nicht das erste Mal sei, dass sie in diesem Geschäft geklaut hat. Lieder stimmt das, dass sie zuvor einige Male dort etwas entnommen hat, jedoch wurde sie nie erwischt oder aufgehalten. Der Ladendetektiv fragte sie, wie oft sie schon was gestohlen hat, aber sie gab dadrauf keine Antwort. Nun nimmt sie an, dass sie zuvor, wahrscheinlich durch die Überwachungskameras, aufgefallen war. Auf ihrem Protokoll steht ebenfalls über der entwendeten Ware der Begriff „Mehrfachtäter". Sie ist nun am verzweifeln und weiss nicht, ob der Ladendetektiv nur Anzeige wegen der erwischten Ware erstattet hat oder ebenfalls Anzeige auf die ganzen entwendeten Waren zuvor, wo sie nicht erwischt wurde. Sie ist Schülerin und hat ebenfalls keinen Nebenjob. Sie hat definitiv daraus gelernt und wird solche Taten in der Zukunft nie wieder begehen.
Nun hat sie trotzdem noch offene Frage:

1. Gilt sie noch als Ersttäter, da es ihre erste Anzeige ist, oder besser gesagt, sie das erste Mal erwischt wurde? Oder ist sie schon längst ein Mehrfachtäter, da dies ebenfalls auf dem Protokoll steht, da der Ladendetektiv weiss, dass sie nicht das erste Mal gestohlen hat?

2. Können Ladendetektive nachweisen und beweisen, beispielsweise durch Überwachungskameras, dass sie nicht das erste Mal gestohlen hat?

3. Könnte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei ihr durchführen, weil er Ladendetektiv vielleicht angemerkt hat, dass sie schon paar Mal was gestohlen hat, aber das erste Mal erwischt wurde und ebenfalls auf dem Protokoll "Mehrfachtäter" steht? Und wie wahrscheinlich wäre es, dass die Polizei eine Hausdurchsuchung machen würde?

4. Sie ist vor kurzem 20 Jahre alt geworden, wird somit nach dem Jugendstrafgesetz oder nach dem normalen Strafgesetz gehandelt? Mit welcher Strafe muss sie rechnen, falls das normale Strafgesetz angewendet wird?

5. Könnte ihr eine Freiheitsstrafe drohen, wenn nachgewiesen werden könnte, dass sie schon einige Male was gestohlen hat? Und welche Strafe könnte generell auf sie zutreffen?

6. Muss sie vor Gericht gehen? Wenn ja, was passiert, wenn sie zu dem Zeitpunkt nicht in Deutschland ist, aufgrund von Urlaub?

7. Wäre es sinnvoll, wenn sie sich einen Anwalt holt?

8. Wenn sie eine Vorladung von der Polizei bekommt, sollte sie hingehen? Und wie lange dauert es ungefähr bis die Post von der Polizei kommt?

Vielen Dank schonmal für die Antworten.


-- Editiert von melxo am 04.05.2019 22:36

-- Editiert von Moderator am 04.05.2019 23:25

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7 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

1. Ersttäter. Für eine Einstellung völlig ohne Konsequenz dürfte der Betrag zu hoch sein.

2. Das können wir hier nicht wissen, ob sie das können. Wenn ein Diebstahlsverlauf dort lückenlos nachgewiesen werden kann, vom Einstecken der Ware bis zum passieren der Kasse mit der Ware, ist das schon denkbar. Praktisch aber wohl eher unwahrscheinlich.

3. Könnte theoretisch

4. Ist beides (alternativ) möglich. Wahrscheinlich Jugendrecht.

5. Keine Freiheitsstrafe. Irgendeine jugendrechtliche Sanktion. Die anderen Diebstähle werden zu 99% nicht verfolgt, da man sie mit einiger Sicherheit nicht nachweisen können wird.

6. Wenn nicht eingestellt wird, ja. Das Strafbefehlsverfahren (schriftliches Verfahren) ist bei Anwendung von Jugendrecht nicht zulässig. Solltest Du einen Strafbefehl bekommen, solltest Du Einspruch dagegen einlegen, denn dann wäre Erwachsenenrecht angewendet worden und Du wärst vorbestraft. Gerichtskosten müsstest Du bei Anwendung von Jugendrecht nicht tragen.

7. Zum jetzigen Zeitpunkt keinesfalls. Wenn nur der 1 Diebstahl angeklagt wird, auch später nicht.

8. 2-4 Wochen grob geschätzt. Ob Du hingehst, musst Du selbst entscheiden. Es kann nie schaden, dass Reue und Einsicht -per Aussage- mit in die Akte kommt. Evtl. kommt auch keine Vorladung, sondern eine schriftliche Anhörung.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mellox123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden würde?
Und was hat es dieses "Mehrfachtäter" auf dem Protokoll mit sich? Und haben Heranwachsende das Recht einen Einspruch einzulegen, wenn das Erwachsenenrecht angewendet wird, weil das entscheidet doch der Richter ? Und mit was für einer Geldsumme wäre zu rechnen, wenn wirklich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass wirklich eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden würde?


50:50 Kommt drauf an, wie ausgelastet die örtl. Polizei gerade ist und ob es nach dem Anzeigevorbringens des Ladens wahrscheinlich erscheint, dass Du dort tatsächlich regelmäßig klaust.

Zitat:
Und was hat es dieses "Mehrfachtäter" auf dem Protokoll mit sich?


Bisher ist das erst mal nur ein interner Vermerk des Ladens.

Zitat:
Und haben Heranwachsende das Recht einen Einspruch einzulegen, wenn das Erwachsenenrecht angewendet wird,


Jeder hat das Recht Rechtsmittel gegen einen Strafbefehl oder eine erstinstanzliche Verurteilung einzulegen. Wie schon gesagt, solltest Du das auch tun falls Du einen Strafbefehl bekommst. Dann geht die Sache vors Jugendgericht und dort wird dann (neu) entschieden, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht.

Zitat:
Und mit was für einer Geldsumme wäre zu rechnen, wenn wirklich das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird?


Das richtet sich nach dem Einkommen. Es ist aber zieml. unwahrscheinlich dass Erwachsenrecht angewendet wird, da Du noch zur Schule gehst.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mellox123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was ist, wenn ich im nächsten Monat fertig mit der Schule bin oder kommt es nur drauf an, dass ich während der Straftat ein Schüler war? Und wenn ich eine Vorladung der Polizei bekomme und hingehe und sie mich fragen, ob ich wirklich ein Mehrfachtäter bin, sollte ich es am besten alles gestehen oder keine Antwort darauf geben?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mellox123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie genau läuft das jetzt ab, wenn das Jugendrecht angewendet wird? Es kommt eine Vorladung der Polizei und was passiert danach? Bekomm ich dann einen Brief zugeschickt mit meiner jugendrechtlichen Sanktion und wie lange dauert es nach der Vorladung der Polizei, bis zur Mitteilung der Strafe? Und was passiert, wenn ich im Urlaub bin und keinen Termin wahrnehmen kann, z.B bei der Vorladung der Polizei, bei der Abarbeitung der Sozialstd. oder Gerichtstermine, falls es dazu kommen sollte?

-- Editiert von mellox123 am 05.05.2019 15:08

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Für die Einordnung Jugend-oder Erwachsenenrecht kommt es auf das Alter zum Tatzeitpunkt an.

Wenn man dich fragt, ob du da schon öfter geklaut hast, sagst du entweder nein oder beantwortest die Frage nicht.

Zitat:
Und wie genau läuft das jetzt ab, wenn das Jugendrecht angewendet wird? Es kommt eine Vorladung der Polizei und was passiert danach?


Entweder kommt dann eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft, mit einer Auflage, oder es kommt eine Anklageschrift und später eine Ladung zur Gerichtsverhandlung.

Zitat:
und wie lange dauert es nach der Vorladung der Polizei, bis zur Mitteilung der Strafe?


Das kommt darauf an ob (mit Auflage) eingestellt wird , oder Anklage erhoben wird . Ein paar Wochen bis ein paar Monate.

Zitat:
Und was passiert, wenn ich im Urlaub bin


Dann muss man entweder die Termine verschieben, oder den Urlaub, je nachdem was früher gebucht war.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mellox123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, vielen Dank für die hilfreichen und schnellen Antworten. Das beruhigt mich etwas, hatte mir das schlimmste im Kopf ausgemalt. Habe definitiv daraus gelernt. Vielen Dank nochmal !!!

0x Hilfreiche Antwort

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