Hilfe: Was tun bei Bedrohung?

24. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
kcs
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe: Was tun bei Bedrohung?

Hallo liebes Forum,

ich werde von einer Person bedroht, die mehrfach, auch nach Aufforderung durch einen Anwalt die Bedrohung zu unterlassen, äußerte mir körperlichen Schaden zuzufügen. Morddrohungen wurden nicht ausgesprochen.
Ich möchte, dass die Bedrohungen unterlassen werden. Die Aussagen sind, schriftlich mit Datum dokumentiert. Teilweise sind die Drohungen durch einen Messenger-Dienst eingegangen. Die Verläufe habe ich.
Ich möchte klare Grenzen aufzeigen, sehe aber nur die Möglichkeit das durch die Polizei oder einen Anwalt zu machen.
Wie sollte ich mich verhalten? Ist es ratsam zur Polizei zu gehen? Wenn ja, was passiert im Anschluss, nachdem die Anzeige aufgegeben wurde?
Sollte ich alternativ direkt einen Anwalt zu Rate ziehen?

Ich bitte um Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119567 Beiträge, 39741x hilfreich)

Zitat (von kcs):
Wie sollte ich mich verhalten?

Ich würde zu dem Anwalt gehen, der ist ja schon involviert. Der kann dann bei Gericht die passenden Anträge stellen und auch die Polizei entsprechend informieren (z.B. für eine Gefährdungsansprache).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Bedrohung im strafrechtlichen Sinn ist es nur wenn mit einem Verbrechenstatbestand gedroht wird. Ein Vergehenstatbestand reicht nicht. § 241 StGB.

Der Anwalt kann einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen. § 1, Abs. 2 GewSchG.

Wenn derjenige dann gegen die entsprechende richterliche Anordnung verstößt, macht er sich strafbar. § 4 GewSchG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

der Gang zur Polizei ist wohl immer der erste Gedanke in so einer Situation. Aber man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass damit auch das Problem gelöst wird.
Zunächst würde dann eine Gefährderansprache durchgeführt, ob das die Gesamtsituation verbessert halte ich aber regelmäßig für fragwürdig.

Letztlich wird ein entschlossener Mensch, der aus irgendeinem Grund wütend auf Dich ist sich davon nicht beeindrucken lassen (eher noch wütender werden). Das eigentliche Problem muss gelöst werden (was zu dieser Situation geführt hat) und das wird nicht durch die Polizei geschehen.

Es ist leider so. Bedrohung an sich wird doch so gut wie nie abgeurteilt und der Glaube, sich nicht selbst um das Problem kümmern zu müssen, sondern das der Polizei zu überlassen macht's auch nicht besser.

0x Hilfreiche Antwort

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