Hilfe.......!!!

12. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Andreas Stenner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe.......!!!

Hallo zusammen,

ich hätte mal eine wirklich knifflige Frage, die mich und meine Kommilitonen z.Z. extrem beschäftigt. Über eine kurze Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!!!

A zahlt dem B 100.000€, wenn dieser ihm dafür den C unbringt. Tatsächlich will A aber den B in Nothilfe erschießen um in der Gunst des C zu steigen.
Als A(in "Nothilfe") auf die mit B verabredete Stelle zielt, wo eigentlich gerade in diesem Moment der B auftauchen und den C erschiessen soll, schiesst ihn der B im Auftrag des C an.
A kommt mit schweren Verletzungen davon.

Angenommen A erschiesst den B in Nothilfe, wäre er gerechtfertigt, obwohl er alles eingefädelt hatte?!?
Mein Gefühl sagt mir, dass das nicht sein kann/darf.

Habe dazu aber schon u.a. die Artikel von:
- Mitsch, Nothilfe gegen provozierte Angriffe
- Norouzi, Die provozierte Nothilfe
-u.a.
gelesen

Sie würden den A alle aus Gründen des Opferschutzes rechtfertigen!

Kann das sein?
Oder hat mit jemand einen heissen Tipp, oder interessante Literatur zu diesem Problem???

Was haltet ihr von der Idee, dass sich A in einem Erlaubnistatbestandsirrtum befand?
Gilt die des B schon als ausreichend, um irrige Umstände aus Sicht des A anzunehmen?
Die irrigen Umstände wären dann

Wenn diese Umstände vorgelegen hätten, wäre er vermutlich nach "Mitsch,Norouzi & Co" wegen Nothilfe gerechtfertigt gewesen.

Kann man bei dieser seltsamen Konstruktion einen Erlaubnistatbestandsirrtum annehmen???



Ich halte das ja für ziemlich abwägig...
aber was meint ihr???


Liebe Grüsse
Andy

PS: Ich würde mich wirklich über jeden noch so kleinen Beitrag freuen!!!
Vielen Dank schon im Voraus!!!

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