Hilfe habe ich mich strafbar gemacht? Nötigung ?

11. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Verfügbar123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe habe ich mich strafbar gemacht? Nötigung ?

Hallo ich bin neu hier, habe auch direkt ein Anliegen, bzw ich hoffe das Ihr es rechtlich ein wenig einordnen könnt.

Sachverhalt :

Ich habe mir beim Händler vor ca 8 Wochen einen gebrauchten PKW gekauft. Preis 5000 Euro.
Im Kaufvertrag wurden keinerlei technischen Mängel aufgeführt.
Das Auto hat aber technische Mängel stark erhöhter Ölverbrauch Leistungsverlust etc.
Ich forderte den Händler auf zur Mängelbeseitigung. Er hatte dann das Auto ca 10 Tage bei ihm.

Auto abgeholt Mängel immer noch die gleichen. Ich rief ihn an, dass er das Auto das Auto zurücknehmen soll, er entgegnete mir ob ich Langeweile habe und hat aufgelegt.

Ich hatte das Auto vorgestern auf der Bühne und habe von unten Fotos gemacht zwecks überall Öl etc..
Ich schrieb ihm gestern eine Whats app mit Inhalt:

Sie sehen anhand der Fotos, das die Mängel weiterhin bestehen. Ich bitte Sie das Fahrzeug zurückzunehmen und mache Ihnen ein Angebot in Höhe von 4700 Euro. 300 weniger für Nutzungsentschädigung.
Ich gebe Ihnen Zeit, sich mein Angebot bis Montag zu überlegen.
Ansonsten gebe ich es am Dienstag meinem Anwalt, trete vom Kaufvertrag zurück und er wird Sie gerichtlich verklagen.

Jetzt habe ich ein wenig Angst, dass ich mich vll wegen der Formulierung wg Nötigung oder Erpressung strafbar gemacht habe. Ich hatte wirklich Wut im Bauch.
Ich hoffe ihr könnt das anhand des Sachverhalts ein wenig beurteilen ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Sie haben sich nicht strafbar gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben durchaus das Recht, Ihre Ansprüche, auch unter Zuhilfenahme eines Anwalts, geltend zu machen. Es ist keine Nötigung oder Erpressung, wenn man seine Rechte wahrnimmt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen