Hallo,
habe heute einen Strafbefehl wegen Verstoß gegen das BTMG erhalten. Handelt sich um 1,7g Grass und 0,1g Kokain.
Die Höhe der Strafe sind 30 Tagessätze zu je 20€.
Ich bin allerdings Student und erhalte BaföG in Höhe von 620€. Abzuügliche meiner Mietkosten bleiben mir noch 280€.
Habe was gelesen von 1/30 des zur Verfügung stehenden Geldes. Gelten da jetzt die 620€ oder die 280€ ??
Danke schonmal im vorraus.
Höhe der Tagessätze??
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
es gilt das gesamte netto-einkommen, was man im Monat hat. Die TS sind also korrekt berechnet.
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"justice"
--- editiert vom Admin
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quote:
Hartz IV = ~10€ Tagessatz!
aha und wo ist da die logik? jemand mit hartz IV hat ja wohl mindestens genauso viel geld wie ich zur verfügung.
naja trotzdem danke für die antworten.
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""
Hartz IV = 10 € stimmt so auch nicht, weil zu der Geldleistung auch die geldwerte Leistung, also die Miete, die bei Hartz IV üblicherweise gezahlt wird, mitgerechnet werden muss, auch wenn häufig auf 10 € runtergerechnet wird, was in etwa der Geldzahlung entspricht.
Die Strafe im SB ist im Übrigen korrekt berechnet worden. Es wird nur Unterhalt abgezogen, keine sonstigen Verbindlichkeiten wie Miete oder Schulden, weil das jeden trifft.
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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"
Richtig,
auch Hartz IV - Empfänger gehen oft mit einem Tagessatz von 15,00 oder 20,00 € nach Hause. Bei uns im Sprengel sind 15,00 sehr "beliebt", aber auch 20,00 habe ich schon des öfteren fallen sehen.
Ansonsten ist es so, wie die anderen schon erklärten: Es gilt das Netto-Einkommen, abzgl. evtl. gesetzlicher Unterhaltszahlungen an Kinder oder EX-Gatten. Von daher ist der TS richtig berechnet.
Weiterhin ist die Formel "1 TS = Netto/30" auch nur ein Richtwert, und nichts an dass das Gericht in absolutem "Adam-Riese-Feteschismus" gebunden ist. 1 TS "soll" halt 1/30 entsprechen.
Inwieweit sind Sie denn strafrechtlich vorbelastet? Gab es schon mal eine BTM-Sache? Von welchem Bundesland reden wir?
Gibt es keine Vorbelastungen, wäre in manchen Bundesländern eigentl. auch eine Einstellung nach § 31a BtmG drin gewesen. Gerade heute hatte ich eine Einstellungsverfügung nach § 31a BtmG in der Hand für 3,5g Cannabisharz und 0,15g Heroingemisch. Der Protagonist hatte bereits eine Vorstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr (STB des § 316 StGB
), sowie eine Einstellung für 0,5g Cannabis.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
Und ergänzend: auch für Unterhaltsabzüge gibt es nur Richtwerte, weil sonst bei manchen Angeklagten so viel abgezogen werden müsste, dass die Tagessatzhöhe im Minusbereich wäre.
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--- editiert vom Admin
Übrigens, die Tilde (~)vor der Zahl benutzt man, um einen ungefähren Wert zu benennen!!!
Danke, aber möglicherweise sind wir doch nicht ganz so dämlich, wie Sie vielleicht annehmen. Allerdings sollten Sie vielleicht berücksichtigen, dass es gerade für jemanden, der von Hartz IV lebt, einen deutlichen Unterschied macht, ob er X TS zu 10 oder zu 20 € bekommt, auch wenn das anscheinend alles durch die Tilde abgedeckt sein soll.
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--- editiert vom Admin
Welche Behauptung? Dass es einen Unterschied macht, ob die Strafe mal eben doppelt so hoch ausfällt? Ich habe nie behauptet, dass jemand der nur den Regelsatz bezieht, 20-€-TS-Höhe bekommt.
Ich schrieb auch wenn häufig auf 10 € runtergerechnet wird, was in etwa der Geldzahlung entspricht
. Da kann ich nur sagen: immer schön lesen!
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--- editiert vom Admin
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