ich habe heute den Strafbefehl in Sachen Betrug
und Urkundenfälschung bekommen.
Ich verstehe bis heute nicht was damals in mich gefahren ist. Ich war und bin noch heute psyschisch angeschlagen auf Grund der massiven Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren mit der ExFrau
Ich sehe ein, dass ich auf Grund des Tatvorwurfs bestraft werden muss, bin aber nicht in der Lage, die Geldstrafe nebst Kosten so ohne weiteres zu bezahlen -keine Ersparnisse, kaum Geld für mich selbst- und möchte nun wissen, ob und welche Formulierung nötig sind um beim Richter ein Einsehen zu bekommen die Geldstrafe abzusenken, in jedem Fall aber Ratenzahlung einzuräumen.
Die Gesamtgeldstrafe ist derzeit auf 180 Tagessätze zu je 20(zwanzig)€ festgesetzt also insgesamt 3600,-€.
Evtl.kann mir jemand aus dem Forum bitte helfen. Vielen Dank
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Höhe der Tagessätze zum Strafbefehl
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn Sie sich gegen die Anzahl der Tagessätze wenden wollen, dann müssen Sie Einspruch einlegen und hoffen, dass das Urteil in der Hauptverhandlung geringer wird. Ob das Sinn macht, kann man nur beurteilen, wenn man den Fall konkret kennt.
Wenn Sie sich gegen die Höhe der einzelnen TS wenden möchten, dann geht das auch schriftlich. das macht aber nur Sinn, wenn ihr gesamtes Nettoeinkommen weniger als 600 Euro beträgt.
Wenn Sie die Strafe nicht bezahlen können, dann können Sie bei der Staatsanwaltschaft Ratenzahlung vereinbaren.
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"justice"
Das Ratengesuch können Sie auch jetzt schon an das Gericht schicken. Es ist dann in den Akten und wird von der Staatsanwaltschaft bei Einleitung der Vollstreckung berücksichtigt.
Wenn Sie die Strafe nicht bezahlen können, können Sie auch einen Antrag auf Tilgung durch Freie Arbeit stellen.
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""Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)""
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