Hohe Fangprämie

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)
Hohe Fangprämie

Hallo.

Ich habe mit meinem Partner vor ein paar Tagen bei Kaufland etwas mitgehen lassen. Ich rund 20€ und er rund 36€.

Wir wurden ins Detektiv-Büro begleitet und die beiden Herren schrieben eine Strafanzeige (großes A3-Blatt).

Nach dem Ausfüllen sagte uns eine der Herren, dass jeder von uns 100€ zahlen müsse. Tun wird das nicht, wird der Anwalt uns benachrichtigen und wir müssten dann je 130€ (100€ Kaufland + 30€ Anwalt) zahlen.

Meine Frage: Ist diese Prämie nicht zu Hoch? Und müssen wir die zahlen?

Grüße

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest-12328.02.2011 09:35:40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Des stand da sogar auf nem Zettel an der Wand in dem Detektiv-Büro...

Ist extrem hoch, zumal mein Lohn (Praktikum) nur aus knapp 210€ besteht...

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"Ich => :pc: "

-- Editiert am 28.02.2011 01:11

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.02.2011 09:35:40
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 3x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Schau mal, was hier bzgl. der Fangprämie gesagt wird:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=22436&

quote:
Fangprämien sind hingegen erstattungsfähig, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zum Wert der gestohlenen Sache stehen. Die Obergrenze bildet auf jeden Fall der Wert der gestohlenen Sache. Sie können nicht mehr als 19,- EUR in Ihrem Fall erstattet verlangen.



Allerdings findet man auch abweichende Meinungen. Zumindest ein Amtsgerichte bestätigte eine pauschale Fangprämie von 50 Euro, worauf sich viele berufen...
100 Euro wären aber m.E. wohl nur durchsetzbar, wenn begründet und detailliert die Forderung dargelegt werden kann, aber nicht pauschal.



-- Editiert am 28.02.2011 02:01

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Fangprämie ist ein pauschaler Schadensersatz, der alle Kosten des Geschäfts umfasst, also auch Anwalt, Detektiv, Verwaltung etc. Dieser pauschale Schadensersatz ist durch die Rechtsprechung auf 50,- Euro begrenzt. Deswegen ist

a) die geforderte Summe zu hoch.
b) die Androhung noch höherer Kosten Unsinn.

Will das Geschäft einen höheren Schadensersatz geltend machen, müsste der tatsächliche Schaden konkret nachgewiesen werden. Das wird dem Geschäft aber nicht gelingen.

Sie sollten bei einer entsprechenden weiteren Forderung genau das, was ic gesagt habe zurückschreiben. Ob die eigentlich zulässige Summe von 50,- Euro auch vorliegend zulässig ist, müsste erst geprüft werden.

Meines Erachtens macht sich der Detektiv selbst strafbar, wenn er so einen Unsinn erzählt und versucht, Geld zu erschleichen, auf welches das Geschäft gar keinen Anspruch hat. Die wissen das nämlich und betreiben somit vorsätzlich rechtswidrige Abzocke.



-----------------
"justice"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Herzlichen Dank, für eure Antworten.

Dazu muss ich noch sagen, dass die "gestohlenen Waren" einbehalten wurden und wir 3 Monate Hausverbot erhielten.

Die Polizei wurde nicht hinzugezogen, da wir den Diebstahl sofort zugaben... Was anderes blieb auch nicht übrig, denn ich bekam einen total roten Kopf... :/

Also wie gesagt... Ist hoch... Ich werde einfach mal einen kleinen Brief an Kaufland schreiben...

Grüße

-----------------
"Ich => :pc: "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.02.2011 12:53:31
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12306.03.2013 11:46:56
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 72x hilfreich)

Was hat Guttenberg mit mein Prob. zu tun?

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"Ich => :pc: "

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kevin86
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

@eiinzelton
Interessante Frage die du da gestellt hast!
Leider habe ich diese erst heute entdeckt und mir gedacht ich habe da noch ein paar Infos.

Ich bin Referendar und musste mich neulich mit dem Thema auseinandersetzen, weil es einen Kumpel von mir auch erwischt hat.
Leider ist das ganze nicht so einfach.
Die Rechtssprechung geht zwar davon aus, dass die Höhe der Fangprämie in einem angemessenen Verhältnis zu einem durchschnittlichen Diebstahlswert stehen muss.
Das kann auch ein Vielfaches des Durchschnittswerts sein. Bei Discountern ist deshalb wohl eine maximale Fangprämie von € 50,00 zu rechtfertigen. Bei Geschäften mit teueren Artikeln kann die Fangprämie aber durchaus bis € 100,00 gehen, leider!

@seba79

quote:
100 Euro wären aber m.E. wohl nur durchsetzbar, wenn begründet und detailliert die Forderung dargelegt werden kann, aber nicht pauschal.


In der Fangprämie sind nur die Kosten erhalten, die der Mitarbeiter/Detektiv auch bekommen hat. Alle weitern Kosten wie z.B. Anwalt/Gericht/Gerichtsvollzieher sind wie immer extra zu zahlen.

;)


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""

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#10
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Bei Geschäften mit teueren Artikeln kann die Fangprämie aber durchaus bis € 100,00 gehen, leider!


Das dürfte bei Kaufland ja wohl kaum der Fall sein, bei Bulgari vielleicht eher.

Hast du für diese Meinung auch eine Quelle?

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