Hallo,
war beschuldigt der Beleidigung und habe einen RA aufgesucht der bei der RAK drinstand. Hab ihm am 01.12.06 alles erzählt ca. 15 minuten und dann eine Honorarvereinbarung unterschrieben (dummerweise)die folgendes Regelt: Vertrtung im Ermittlungsverfahren: 850 €, bei Eisntellung des Verfahrens infolge der Mitwikung des RA das doppelte.
am 8.12. forderte der RA akteneinicht an. am 15.12. wurde das verfahren steitens STA aufrund 154 Ziffer 1 eingestellt, was mit am 03. 01. durcxh den RA per brief mitgeteilt wurde.
Meine frage: Wieviel muss ich zahlen? Das Verfahren wurde ja nicht wegen mitwirkung des RA abgeschlossen und eine Vertretung im ermittlungsverfahren fand auch nicht statt. Sollte der dennoch die 850 wollen, kann man da handeln, ich meine etwas soller bekoommen klar, aber gemacht hat er ncihts ausser die aa eingefordert und mit die einstgellung mitgeteilt. Und dafür wären 850 netto etwas viel. oder?
Danke für euere Hilfe.
André
Hornorarvereinbarung mit RA bitte lesen...
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hallo,
hatte ich auch schonmal, sind die sachen auch von amts wegen eingestellt worden, aber der anwalt wollte auch den vereinbarten kurs haben, obwohl er nichts gemacht hat.
bezahlt hab ich den bis heute nicht..seh ich auch nicht ein..
übrigens sind 850euro im ev sehr viel...
grüße
steffi
Hallo Steffi,
hat der Ra dann nciht gedroht irgendwie zu klaren oder mit einem Mahnbescheid an sein geld zu kommen? Davor hätt ich auch angst...
Ich geh jetzt am Mittwoch mal zu dem vielleicht kann man was ausmachen weil für 2 briefe wird er selber wissen, dass es zu veil is.
danke
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hallo, ja hat ein mahnbescheid geschickt, hab ich auch kein widerspruch eingelegt, aber vollstrecken hat er bis heute nicht.. ka warum..
ist glaub ich das beste, mit ihm zu reden und ihm einen abschlag anbieten.. dann wird er wohl sein wahres gesicht zeigen!! einklagen könnte er die kohle in jedem fall, leider..
Ansonsten kann man wohl nur empfehlen, sich für die üblichen Kleinkram schon genau zu überlegen ob und wann man einen Anwalt braucht und dann vielleicht lieber Anwälte zu suchen, die im gesetzlichen Rahmen (RVG) abrechnen. Nur wenn man entweder viel verdient (und die Tagessätze entsprenchend wären) oder es wirklich um viel, z.B. die eigene Freiheit geht, könnte es vielleicht sinnvoll sein, für einen guten Anwalt
auch etwas mehr zu zahlen, wobei es, wenn es vielleicht nicht gerade um Wirtschaftsstrafrecht oder ähnlich lukrative Tätigkeitsfelder geht, genug gute Anwälte gibt, die auch für RVG-Gebühren tätig werden.
-- Editiert von danielB am 06.01.2007 22:58:38
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