Hallo,
ich habe eine Frage.
angenommen ein Hundebesitzer lässt seinen Hund zwar nicht von der Leine, sondern "gibt ihm Schnur", und der Hund springt jemand an, der nur ein paar leichte Kratzer ab bekommt.
Ist das evtl versuchte vorsätzliche Körperverletzung, und es könnte Schmerzensgeld gefordert werden ?
und hätte das evtl weiterreichende Konsequenzen, zB. wenn der Hund abgerichtet ist oder wird ?
Hund springt jemand an , absichtlich lang leine gelassen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatIst das evtl versuchte vorsätzliche Körperverletzung :
Nö.
Zitatund es könnte Schmerzensgeld gefordert werden ? :
Das die Voraussetzungen an "fordern" entsprechend niedrig sind, kann man das ja immer.
Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
ZitatzB. wenn der Hund abgerichtet ist oder wird ? :
Abrichten auf was? Anspringen? Kratzer machen?
ZitatIst das evtl versuchte vorsätzliche Körperverletzung :
Ein Vorsatz wird wohl kaum nachgewiesen werden können, aber auch eine fahrlässige Körperverletzung ist strafbar.
Aber unabhängig davon ob eine vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung vorliegt ist der Hundehalter verpflichtet für die eingetretenen Schäden und prinzipiell auch für ein Schmerzensgeld aufzukommen. Wobei allerdings fraglich ist ob für ein "paar leichte Kratzer" ein Schmerzensgeldanspruch existiert.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Na ja, Schmerzensgeld vielleicht 3-5€. Kann man natürlich versuchen.
wirdwerden
Und wie sieht es aus, wenn der Hund auf jemand gehetzt wurde ?
und, ist es erlaubt , jemanden vorzuschlagen , auf eine Strafanzeige und Zivilklage zu verzichten, wenn dieser von anderen Forderungen absieht ?
Danke für eure Hilfe.
-- Editiert von wenslk am 27.11.2021 17:43
Wenn der Hund (nachweislich) auf jemand anderen gehetzt wurde, dann kann es sich um eine vorsätzliche (gefährliche) Körperverletzung handeln. Dazu muss dann auch ein Verletzungserfolg eintreten. Der Scheint mit "ein paar Kratzer" zwar eingetreten zu sein. Aber daran orientiert sich dann auch die Höhe des Schmerzensgeldes und das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung.
Bei der "langen Leine" wird es auf Details ankommen. Dann kann man hier nicht im Forum beantworten. Es könnte sich um eine fahrläsige Körperverletzung handeln, vielleicht aber auch wiederum um eine vorsätzliche. Vielleicht aber auch um gar keine. Wie gesagt, es kommt auf Details an.
In beiden Fällen wird es aber vor allem darauf ankommen, dass man dem Beschuldigten diese Tat nachweisen kann. Wenn es da nur die Aussage des Verletzten gibt, für den der Beschuldigte offenbar nicht ganz unbekannt ist, dann reicht das möglicherweise nicht als Nachweis aus.
Mit diesem "Angebot" wäre ich vorsichtig. Schnell könnte es so aussehen, als wolle der Geschädigte den Beschuldigten mit diesem (tatsächlich ereignetem oder auch nur frei erfundenem) Vorfall erpressen, um sich vor berechtigten Forderungen gegen ihn zu schützen. Gerade ein solcher Hintergrund und das damit einhergehende Motiv können dann auch an der Glaubwürdigkeit des Geschädigten zweifeln lassen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
18 Antworten
-
74 Antworten
-
54 Antworten